kann ein geschiedener und nicht zahlender Vater von Kindern erben?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
kann ein geschiedener und nicht zahlender Vater von Kindern erben?

Leider habe ich nach umfangreicher Suche im Forum keine ähnliche Situation gefunden.
Die Situation:
Habe eine geschiedene Frau mit zwei Kindern (14+15 J.)geheiratet. Der leibliche Vater hat so gut wie nichts zum Unterhalt der Kinder beigetragen (hat sogar Offenbarungseid ablegen müssen). Im vergangenen Jahr haben wir ein Einfamilienhaus (mit viel Eigenleistung und Verzichtungen) gebaut. Eltern, Schwiegereltern und Geschwister haben mitgeholfen.
Meine Frage: angenommen der Fall meine Frau die beiden Kinder und ich kämen zu Tode, wer würde dann erben?
Hintergrund ist, mir würde es "stinken" zu wissen, dass alles dann dem leiblichen Vater zufallen würde, der sich nie wirklich um die Kinder gekümmert hat (Scheidung als Kinder noch Babys waren, Kinder tragen inzwischen den Mädchenname der Mutter).
Weitere Frage: wenn dass der Fall wäre, kann ich z.B. notariell das so regeln, dass Eltern und Geschwister erben?

Danke für jede Antwort

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Der leibliche Vater kann weder dich noch seine geschiedene Frau beerben. Er ist allerdings Erbe seiner Kinder.

Das der leibliche Vater alles kriegt ist nur in folgendem Fall denkbar:

Wenn Du und deine Frau sterben, erben die Kinder das Vermögen Deiner Frau. Sterben anschließend die Kinder, erbt der leibliche Vater das Vermögen der Kinder. Dies kann zum Beispiel auch innerhalb weniger Sekunden oder Minuten geschehen. Zum Beispiel, wenn du und deine Frau sofort tot sind (Unfall) und die beiden Kinder 10 Minuten später im Rettungswagen sterben. Dann würde der leibliche Vater erben. Sterben aber die beiden Kinder zuerst, erbt zuerst die Mutter. Da diese aber geschieden ist, kann von dort aus das Vermögen nicht mehr weitergehen an den Ex-Mann.

Ändern kann man das natürlich per Testament. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß der leibliche Vater pflichtteilsberechtigt ist gegenüber seinen Kindern, solange diese keine eigenen Kinder haben.



-----------------
"justice"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Wenn da keine Kontakte sind, wäre doch eventuell zu überlegen, ob du die Kinder adoptierst. Der Vorteil wäre dabei auch, wenn der leibliche Vater mal zum Pflegefall wird, brauchen seine Kinder für nichts mehr aufkommen, da die Verwandtschaftsverhältnisse nicht mehr existieren.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass der leibliche Vater der Kinder hier irgendetwas erbt, halte ich für sehr gering. Sicherlich kann man sich theoretische Konstellationen ausdenken, in denen so etwas passiert. Wenn man sich jedoch gegen jede theoretisch mögliche Konstellation wappnen will, dann kann man ja gleich ein ganzes Buch als Testament schreiben.

Wir gehen doch alle sehr davon aus, dass der von hamburgerin01 beschriebene theoretische Fall bei Euch nicht eintritt. Sollte so etwas doch passieren, dann gibt es mit Sicherheit andere wichtigere Dinge, über die man sich Gedanken machen sollte.

Über etwas anderes solltest Du Dir aber tatsächlich Gedanken machen. Die Kinder Deiner Frau sind Dir gegenüber nicht gesetzlich erbberechtigt. Solltest Du vor Deiner Frau versterben führt das nicht etwa dazu, dass Deine Frau Alleinerbin wird. Sie bekommt gesetzlich nur 75% Deines Nachlasses. Die übrigen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung von Dir (Deine Eltern, Geschwister, bzw. deren Kinder). Sollte Deine Frau vor Dir versterben, geht Dein Anteil am Haus, sowie 50% des Anteils Deiner Frau (ihr Erbteil) an Deine Erben 2. Ordnung.

Diese würden dann Miteigentümer an Eurem Haus. Das ist sicher ein nicht gewünschter Effekt. Testamentarisch kann man Geschwister und deren Kinder enterben. Deine Eltern haben ein Pflichtteilsrecht.

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