kann Abteilungswechsel verweigert werden?

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 11x hilfreich)
kann Abteilungswechsel verweigert werden?

Hallo,
ich versuch mich erstmal kurz zu fassen, weil das Thema grad ziemlich kompliziert ist.
Meine Hauptfrage wäre: ist es generell möglich, dass ein interner Stellenwechsel daran scheitern kann, weil der "noch-Vorgesetzte" es boykottiert?

Ok, boykottieren ist klar, daran kann es scheitern. Aber hat er auch das Recht dazu?
Zur Zeit heißt es, er würde mir keine Steine in den Weg legen, allerdings bräuchte er viel Zeit, einen kompetenten Nachfolger zu finden, da wärs mit 3 Monaten nicht getan (haha...). Bis dahin kann aber mein neuer Chef nicht warten - also ist das keine Option.
Mir wurde neulich gesagt, wenn er klar sagt, er will mich nicht gehen lassen, hätte ich Pech.

Allerdings geht mir das nicht in den Kopf. Wenn ich kündigen würde, hätte auch keiner das Recht, mir das zu vereigern. Kann man das wirklich intern so machen???
Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann, hier zeitliche Forderungen zu stellen?

HOffe, Ihr könnt mir helfen, bin grad wirklich am verzweifeln....
VG,
Janina

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Gibt es einen BR in der Firma?

Das Beispiel mit dem Kündigen passt an dieser Stelle nicht. Hier spielt eher das interne Machtgefüge zwischen den verschiedenen Abteilungsleitern im Betrieb ein Rolle. Das ist in der Form sicherlich des öfteren anzutreffen. Wenn Sie alles auf eine Karte setzen wollen und können, dann stellen Sie eben die Kündigung Ihrerseits in den Raum.
Das will aber wohlüberlegt sein und man sollte dann mindestens einen Plan B haben.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, wir haben einen BR in der Firma. Im Prinzip haben sie auch angeboten, ich könnte kommen, wenn es Probleme gibt.
Allerdings läuft bei uns im Moment die ERA-Einführung und der BR wird grad mit Widerspruchsverfahren überrollt. Deshalb blocken sie momentan sämtliche anderen "Problemchen" ab. ...blödes Timing....

Wirklich kündigen wäre im Moment keine Lösung, weil ich keinen Plan B hab.

Das heißt, ich hab tatsächlich keine andere Möglichkeit, als auf das Wohlwollen meinen derzeitigen Vorgesetzten zu hoffen?


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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das heißt, ich hab tatsächlich keine andere Möglichkeit, als auf das Wohlwollen meinen derzeitigen Vorgesetzten zu hoffen?


Oder es gibt noch einen Vorgesetzten des Vorgesetzten, der einem Gehör schenkt. Oder der andere Vorgesetzte, der Sie haben will, kann sich durchsetzen. Wie auch immer, Paragraphen im Arbeitsrecht gibt es für so eine Situation nicht.
Die einzige Ausnahme ist das Betriebsverfassungsgesetz, aber wenn der BR sich nicht damit beschäftigen will...


quote:
ist es generell möglich, dass ein interner Stellenwechsel daran scheitern kann, weil der "noch-Vorgesetzte" es boykottiert?



Genau das passiert in unserer Abteilung in regelmässigen Abständen. Da lässt der Vorgesetzte lieber Leute gehen, die nicht so Top sind.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

... dass vorgesetzte an einem reibungslosen betrieb interessiert sind und eingearbeitete leute ungern ziehen lassen, kann nicht wirklich überraschen.
m.e. wäre dir am meisten geholfen, wenn dein künftiger chef richtig heiß darauf ist, dass du endlich kommst. dann kann man eine vernünftige regelung über die einarbeitung des nachfolgers treffen, und beiden seiten ist geholfen.

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#5
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 11x hilfreich)

in diesem Fall treffen leider etliche ungünstige Umstände zusammen:

Unser richtiger Abteilungsleiter wurde gegangen, d. h. , im Moment sind wir eigentlich führungslos, bis ein Nachfolger da ist.
Der Stellvertreter kümmert sich z. Zt. um solche Dinge, die Geschäftsleitung unterstützt ihn dabei, verlässt sich aber meiner Meinung nach ziemlich auf das Urteil des Stellvertreters.

Das eigentliche Problem ist: ich bin hier nur ein kleines Licht, als Sachbearbeiterin. Bin aber wahrscheinlich tatsächlich zu gut, d. h., ich kann mich sehr gut organisieren, bekomme viel mehr gebacken als einige Kollegen und liefer noch gute Arbeit ab - für kaum Geld. Das weiß man natürlich schon lange auszunutzen, als Leute gegangen wurden, hat man mir die gesamte Arbeit aufgehalst. Der Stellvertreter, der eigentlich im selben Zimmer sitzt, macht seit ewigen Zeiten schon gar nichts - jedes Mal musste ich ihm die Arbeit wegschaffen, wenn er Urlaub hatte und musste ihn so decken - und nun kann er sich offiziell auf seinem Posten ausruhen, andere (mich) für ihn schaffen zu lassen.
Weil er immer so gejammert hat, sitzt seit einiger Zeit eine Leihkraft bei uns, die er aber nicht beschäftigen kann, weil er de Fakto zu wenig Arbeit hatte. Dafür sollte ich sie beschäftigen, obwohl ich gut hinkomme.
Also im Prinzip bin ich hier seit Jahren der Depp vom Dienst. Auch bei der Einstufung hat sich nun herausgestellt, dass ich am Ende der Kette steh und meine Arbeit weniger "wichtig" zu sein scheint, als die einiger Kollegen.
Von meiner Stellenbeschreibung (Sachbearbeiterin) seh ich hier keinen wirklichen Grund, dass man mehr als 3 Monate benötigt, einen würdigen Nachfolger zu finden. Zumal schon eine Leihkraft vor Ort wäre, die zumindest prinzipiell diesen Job machen könnte. (und wenns nur Übergangsweise wäre). Vor mir waren innerhalb 2 Jahren 6 Personen auf dem Stuhl, ich bin zufällig drauf gelandet, ohne jegliche Einlernphase. Also die Argumente zählen für mich nicht.
Meiner Meinung nach geht es einzig darum, mich als Deppen zu behalten, der den Hauptanteil der ARbeit erledigt und ihn dabei deckt.

Eine Versetzung würde für mich eine klare berufliche und auch finanzielle Verbesserung bringen, deshalb liegt mir sehr viel daran.

Mein potentieller neuer Vorgesetzter hat sich mit der GL nun in Verbindung gesetzt, leider hat sich das bestätigt, was ich befürchtet hab:
man stellt sich nicht gegen die Zeitplanung meines momentanen Vorgesetzten.


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#6
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zum einen muss der Betriebsrat sich darum kümmern, ansonsten begeht er eine schwere Pflichtverletzung.

Die Frage ist, wie sehr ist dein neuer Chef an dir interessiert?

Es gäbe immer noch den Weg zu kündigen, sich auf die Stelle bewerben und eingestellt zu werden.

Dieser interne Stellenwechsel klappt nur, wenn man die Personalabteilung ins Boot holt und offen redet und du auch kommunizierst, dass du unzufrieden mit der jetzigen Situation bist und weit unterfordert und mehr Verantwortung benötigst.

Rechtlich ist es so, du hast einen Arbeitsvertrag und der ist einzuhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem BR.
Die haben mir jetzt auch zuerst das Gespräch mit der Personalabteilung empfohlen. Das werd ich auch schnellstmöglich machen.
Der potentiell neue Vorgesetzte hat sehr großes Interesse daran, dass ich die Stelle bekomm, scheint sich aber momentan selbst die Zähne auszubeißen.
Wie gesagt, das Problem ist, mein jetziger Vorgesetzter spielt nicht mit offenen Karten.
Er gibt sich bemüht, verspricht sich zu kümmern. Sagt dem anderen den 01.04. zu und sagt mir ins Gesicht, das hätte er nur so gesagt, damit er seine Ruhe hätte. Es würde noch länger dauern, weil er sich erstmal um andere Themen kümmert und mein Nachfolger erstmal keine Priorität hat. Das bräuchte meine neuer Chef aber nicht zu wissen.
Vor ger GL wird dann behauptet, beide hätten sich geeinigt, dass es noch etliche Monate gehen könnte.
Dann sitzt er wieder hier im Büro, guckt irgendwelche Filmchen im Net - und wenn ich den Status abfrag, heißt es, er wär noch nicht dazu gekommen, sich um meine Nachfolge zu kümmern. Im Prinzip hat er einfach kein Interesse, sich darum zu kümmern.

Das mit dem Kündigen und neu einstellen müsste ich mal verfolgen, wenn das tatsächlich gehen sollte, könnte man das machen... aber ich denk, so blöd ist die GL auch nicht, da mitzumachen ;-)

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#8
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Der Betriebsrat ist nach §99 Abs.1Betriebsverfassungsgesetz vor jeder Einstellung und Versetzung zu hören. War die neue Stelle nach §93 BetrVG ausgeschrieben im Betrieb? Du solltest beim Betriebsrat Druck machen. Dafür habt ihr ihn gewählt. Zum Personalsachberater gehen halte ich für überflüssig. Der fragt nur den Abteilungsleiter und du kommst nicht weiter. Kündigen und neu einstellen ist riskant. Ausserdem sind die Jahre Betriebszugehörigkeit weg.
Den jetzigen Hilfsabteilungsleiter wegen seiner Faulheit anschwärzen bringt überhaupt nichts.
Frage den neuen Abteilungsleiter nochmals, wenn der Zeitpunkt günstig ist.

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"Recht kann gebogen und verdreht werden !"

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#9
 Von 
Toni22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Halli hallo,

ich weis, der Beitrag ist schon etwas älter ABER ich habe aktuell das gleiche Problem....wie wurde es jetzt gelöst?
Was ist wenn die Stelle nach §93 BetrVG ausgeschrieben war? Und was soll der BR in dem Fall machen können? Ist es nicht das Direktionsrecht des AG wann er versetzt (auch wenn ausgeschrieben ist)?!

LG
Toni

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#10
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 36x hilfreich)

Neuen Beitrag erstellen und keine Leichen ausgraben.

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