Wir führen eine Vermietungsgenossenschaft, deren Hauptzweck die
Vermietung von Wohnraum und satzungsgemäss nachrangig die Vermietung von Nichtwohnraum ist. Wir vermieten auch Geschäftsraum bisher nur an Genossenschaftsmitglieder.
Ergibt sich dadurch ein besonderer Kündigungsschutz für den gewerblichen Mieter, oder sind die mietvertraglichen Regelungen die bindenden?
Ist ein vertraglicher Zusatz wie etwa "Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Kündigung von Geschäftsräumen" verbindlich, widrig oder sinnlos in Verbindung mit der o.g. Mitgliedschaft?"
Ziel ist eine einfache Kündbarkeit von Geschäftsräumen trotz der Mitgliedschaft der Mieter.
mfg alix
kündigungsgründe für geschäftsraum
8. Januar 2003
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Frage vom 8. Januar 2003 | 11:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigungsgründe für geschäftsraum
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