ist es ein Kündigungsgrund...

25. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)
ist es ein Kündigungsgrund...

.. wenn im Mietvertrag steht nichtraucherwohung und in der wohnund ab und zu mal geraucht wird.
MEin Vermieter mente, er habe was gerochen, was stimmt, weil meine Freundin ab und zu mal raucht..Sie ist keine Kettenraucherin aber in dem Haus raucht sonst wohl wirklich niemand.. da merkt man so was natürlich.
Ist die Klausel nichtig? Und wenn ja, muss ich klagen auf Nichtigkeit der kündigung oder wrte ich ab, bis mich der vermieter verklagt?

Ein Fragender

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12 Antworten
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#2
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

... und hat jemand ne ahnung, ob das ein kündigungsgrund sein kann?

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#4
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

ja,
aber die frage ist ja nicht ob für ihn, sondern ob er darf...

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#6
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

..kündige ich ihnen wegen vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung... Konsum von Nikotin in ihrer Wohnung....

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#7
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Nein.

Es ist kein Kündigungsgrund. Rauchen gehört zum vertragsgemässen Gebrauch einer Mietwohnung.

Allenfalls streichen bei Auszug.

Rauchen in Privaträumen ist bis heute noch nicht verboten.

Ausserdem rauchst du als Mieter ja anscheindend nicht einmal?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
kündige ich ihnen wegen vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung... Konsum von Nikotin in ihrer Wohnung....

Sofern Konsum von Nikotin in der Wohnung der einzige in der Kündigung aufgeführte Grund sein sollte, wäre die Kündigung nicht durchsetzbar.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Nein, das wird nichts für den Vermieter.
Der Kündigung schriftlich widersprechen und das per Einschreiben und Rückschein.

Und dann abwarten und Tee trinken.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Muss man einer ungültigen Kündigung eigentlich gleich widersprechen?

Ist das überhaupt eine Kündigung? Oder eher eine schriftliche Formulierung des Wunsches des Vermieters?

Oder reicht es wenn man das bei der Räumungsklage anführt, das es keine Kündigung gab?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Muss man einer ungültigen Kündigung eigentlich gleich widersprechen?


Nö. Eine unwirksame/unberechtigte Kündigung wird nicht dadurch wirksam/berechtigt, daß man ihr nicht widerspricht.

Aber wieso erst verklagen lassen, macht nur Ärger. Lieber dem VM klar sagen, daß er da übel falsch liegt.

quote:
Ist das überhaupt eine Kündigung?


Kommt auf die Perspektive bzw. den Sprachgebrauch an. (Ein Baum auf einem Blatt Papier ist strenggenommen auch kein Baum, aber man sagt trotzdem "das ist doch ein Baum!".)

Deswegen sagt man ja besser, es ist eine unwirksame/unberechtigte Kündigung.

quote:
Oder reicht es wenn man das bei der Räumungsklage anführt, das es keine Kündigung gab?


Eine Kündigung gab es ja, aber keine berechtigte.

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