infoscore Inkasso - wie am besten damit umgehen?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
purepoison
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)
infoscore Inkasso - wie am besten damit umgehen?

Hallo zusammen,

ich habe es leider versäumt eine Rechnung zu bezahlen. Am 17.06.2012 habe ich etwas bestellt und da wir gerade im Umzugsstress waren ist mir die Rechnung irgendwie untergegangen (absolut meine Schuld). Ich muss dazu sagen, ich habe einige Zeit später wieder bei dem Händler bestellt, meine neue Adresse angegeben und natürlich bezahlt. Es kam niemals eine schriftliche Mahnung an, trotz Nachsendeauftrages bei der Post. Nun ja, am 17.12.2012 kam ein Br7ef von infoscore Forderungsmanagement. Sie wollen 138 Euro von mir, Hauptforderung beträgt 59,95.
Nach einem Anruf beim Händler wurde mir klar, dass ich doofe Nuss die eine Rechnung schlichtweg vergessen habe. Ich habe die Überweisung an Händler getätigt, die geforderten 59,95 Euro. Nach einigen Recherchen hab ich noch 6,38 Euro draufgeschlagen (Mahnkosten und Verzugszinsen) und dies ebenfalls an Händler direkt überwiesen.
So und heute kommt eine neues Inkassobrief. Sie haben die geleistete Zahlung in Höhe von 59,95 dem Forderungskonto gutgeschrieben (hä? Ich hab doch direkt an Händler bezahlt). Nun wollen sie noch 78,21 Euro von mir. Stellt sich zusammen aus:
17.06.12 Hauptforderung 59,95 EUR 09.11.12 Zinsen vom 17.07.12-09.11.12 0,98 EUR 13.11.12 Zinsen vom 10.11.12-13.11.12 0,03 EUR Inkassokosten 45,00 EUR 19.11.12 Postrückläuferbearbeitung 0,10 EUR 27.11.12 Ermittlungen - Umsatzsteuerrelevant 8,70 EUR 30.12.12 Zinsen 14.11.12-30.12.12 0,40 EUR Direktzahlung -59,95 EUR +18,26 EUR (mir völlig unklare summe, heisst haben sie sich da was gutgeschrieben?)

Stellt sich die Frage, ob ich denen widersprechen soll. Eine Abtretungserklärung bzw. Vollmacht lag mir nicht vor. Im Fall der Nichtzahlung drohen sie mit Anwalt,Pfändung, Gerichtsvollzieher und sonstigen Schrecken.

Ich bin sehr dankbar für eure Hilfe.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Hast du etwas bei der Überweisung angegeben? Also im Verwendungszweck?

Davon ab zunächst zu den Posten:
- Zinsen sind 5,12%, soweit OK.
- Inkassokosten sind einmal mehr falsch berechnet, nach Meinung vieler Gerichte sowieso nicht erstattungsfähig
- Was das mit "Postrückläuferbearbeitung" sein soll, k.A. Ungerechtfertigt, selbst wenn es nur 0,10€ sind.
- Ermittlung sind Unfug, es gab einen Postnachsendeauftrag
- Die 18,26€ erschliessen sich mir nicht. Aber ne Gutschrift ist das nicht, eher ein völlig undefinierter Posten.

Also ich würde an deiner Stelle antworten, einmal per Einschreiben und zwar:

quote:

Hallo.

Mir liegt weder eine Vollmacht vor noch eine nachvollziehbare Forderungsaufstellung. Davon abgesehen war die Überweisung von 59,95€ ausschließlich zur Verrechnung mit der Hauptforderung bestimmt. Eine Verrechnung mit irgendwelchen anderen Forderungen ist unzulässig.

Ich weise sämtliche Forderungen als unbegründet und nicht nachgewiesen zurück. Zur verrechnung mit etwaigen Portokosten und Zinsen wurden von mir bereits vor Ihrem Schreiben weitere 6,38€ ohne Anerkennen einer Rechtspflicht überwiesen.

Ich weise darauf hin, dass es einen Postnachsendeauftrag gibt. Daher betrachte ich sowohl die "Postrückläuferkosten", sowie die "Ermittlungen" als frei erfunden und weise sie ausdrücklich zurück.
Der Posten "18,26€", was soll das sein? Was wurde hier gerechnet? Solange Sie das nicht erläutern, weise ich das als groben Unfug zurück.
Die Inkassogebühren werden von mir pauschal zurückgewiesen.

So wie ich das sehe, haben Sie bei eigener Forderung von 1,41€ Zinsen und meiner zusätzlichen Überweisung von 6,38€ bereits knapp 5€ Gewinn erwirtschaftet. Herzlichen Glückwunsch.

Ich untersage Ihnen weitere Mahßnahmen, wie Schufa-Einträge oder Mahnbescheide.
Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.01.2013 20:31

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
So und heute kommt eine neues Inkassobrief. Sie haben die geleistete Zahlung in Höhe von 59,95 dem Forderungskonto gutgeschrieben (hä? Ich hab doch direkt an Händler bezahlt)


Ich komme aus der Inkassobranche
Alter Inkasso Trick :grins:
Mit der Zahlung der HF plus 6,38 an Mahngebühren an den Händler direkt bist Du aus dem Schneider

ICH würde wie folgt schriftlich retournieren

...Sehr geehrtes Inkasso team,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
Weitere Briefe Ihres hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden
Bitte unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per Telefon ...


Vermutlich kommen aber trotzdem noch 2 oder 3 Mahnbriefe in Welchen man Dir die die Rechtmäsigkeit der Inkassogebühren zu "erklären" versucht

Schläft irgendwann ein

Eine Klage expl wg vorgerichtl Inkassogebühren ist mir bisher nicht bekannt geworden

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Du kannst auch zunächst mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurückweisen was aber nur dazu führt das man Dir dann die Vollmacht eben zuschickt -




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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "



-- Editiert thehellion am 06.01.2013 21:29

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
purepoison
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

So, das Schreiben habe ich gerade gefaxt, bin gespannt was sonst noch von denen kommt.
Kann Inkasso auch negativen SCHUFA Eintrag wegen nicht bezahlten Gebühren erwirken?

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Kann ja, aber es darf nicht. Sprich: Die machen es u.U. einfach. Insofern: Schufa beobachten. Aber da kannst sofort rauslöschen lassen, denn es dürfen nur berechtigte und unstrittige Forderungen an die Schufa gemeldet werden.
Wenn deswegen sogar ein Kredit platzt (als Beispiel), darfst du von denen dann Schadensersatz verlangen (BGB - Gefährdung Kreditwürdigkeit).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 12:16

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Kann Inkasso auch negativen SCHUFA Eintrag wegen nicht bezahlten Gebühren erwirken?


Wenn der "Schuldner" den gebühren schriftlich widersprochen hat halte ich einen Eintrag expl wg dieser widersprochnen gebühren für extrem wenig wahrscheinlich.
Grund : Könnte eine Schadensersatzklage nach sich ziehen
http://tintemann.de/prozesserfolg-in-sachen-schufa-loschung-gegen-domnowski-inkasso-gmbh.html
Ich habe für ein großes im Masseninkasso tätiges Inkassounternehmen gearbeitet !
Eine Einmeldung expl wg Inkassokosten hat es meines Wissens nicht ein einziges mal gegeben




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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
purepoison
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Heute ist es soweit, hab ein Brief von infosfore bekommen, dass der Fall noch nicht erledigt sei und sie doch gerne 78,21 Euro von mir möchten.
Einfach ignorieren? Die Forderungen hab ich ja bereits am 05.01. zurückgewiesen.


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""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Einfach ignorieren?


Im Prinzip - JA, aber es werden noch weitere Versuche erfolgen um Dich von der Notwendigkeit der Zahlung zu überzeugen. Unter Umständen wird die "Drohkulisse" und/oder die Kosten auch noch erhöht.
Ich persönlich würde das Aussitzen. Du musst dann nur aufpassen, falls das Inkasso einen Mahnbescheid erlässt (was nicht sehr wahrscheinlich ist). Dem MB müsstest du dann fristgerecht widersprechen.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du schon gegenüber dem Inkassoladen schriftlich widersprochen ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

So wie er/sie es schreibt, gab es bereits einen Widerspruch. Insofern würde ich auch sagen: Stur ignorieren.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Wenn es dich dann doch zu sehr nervt einfach Anzeige bei der Polizei wegen Belästigung/Stalking, was auch immer dir am besten gefällt.

Gruß ré

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" "

1x Hilfreiche Antwort

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