individuelles Beschäftigungsverbot - Gehaltsfortzahlung??

25. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb435811-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
individuelles Beschäftigungsverbot - Gehaltsfortzahlung??

Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. vom 07.12.12 - 06.12.15 befand ich mich in Elternzeit.
Ich arbeite also erst seit 07.12.15 wieder. Jetzt bin ich erneut schwanger und aufgrund einer Risikoschwangerschaft habe ich sofort ein individuelles, komplettes Beschäftigungsverbot meiner Frauenärztin bekommen.
Ich habe also nur vom 07.12.15 bis heute gearbeitet.
Obwohl das nur so kurz ist, bekomme ich trotzdem eine Gehaltsfortzahlung? Ich werde nicht so recht schlau aus dem MuschG und habe Angst jetzt nichts zu bekommen, weil ich "zu kurz" gearbeitet habe.
Können sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank

-- Editier von fb435811-76 am 25.02.2016 20:01

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa_4_6_2006/pa4_6_2006_mutterschutz_und_lohnfortzahlung.pdf

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb435811-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke!
Dort steht aber nichts, über die dauer des arbeitsverhältnisses. Also ist es unermesslich, dass ich nur so kurze Zeit, nichtmal volle 3 Monate, gearbeitet habe?
Ich war jetzt vor dem Beschäftigungsverbot auch schon 1 Monat krank geschrieben. Habe also effektiv sogar nur 2 monate gearbeitet.

-- Editiert von fb435811-76 am 25.02.2016 20:23

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.219 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen