Hallo,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. vom 07.12.12 - 06.12.15 befand ich mich in Elternzeit.
Ich arbeite also erst seit 07.12.15 wieder. Jetzt bin ich erneut schwanger und aufgrund einer Risikoschwangerschaft habe ich sofort ein individuelles, komplettes Beschäftigungsverbot meiner Frauenärztin bekommen.
Ich habe also nur vom 07.12.15 bis heute gearbeitet.
Obwohl das nur so kurz ist, bekomme ich trotzdem eine Gehaltsfortzahlung? Ich werde nicht so recht schlau aus dem MuschG und habe Angst jetzt nichts zu bekommen, weil ich "zu kurz" gearbeitet habe.
Können sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank
-- Editier von fb435811-76 am 25.02.2016 20:01
individuelles Beschäftigungsverbot - Gehaltsfortzahlung??
25. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2016 | 20:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
individuelles Beschäftigungsverbot - Gehaltsfortzahlung??
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#1
Antwort vom 25. Februar 2016 | 20:07
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa_4_6_2006/pa4_6_2006_mutterschutz_und_lohnfortzahlung.pdf
#2
Antwort vom 25. Februar 2016 | 20:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke!
Dort steht aber nichts, über die dauer des arbeitsverhältnisses. Also ist es unermesslich, dass ich nur so kurze Zeit, nichtmal volle 3 Monate, gearbeitet habe?
Ich war jetzt vor dem Beschäftigungsverbot auch schon 1 Monat krank geschrieben. Habe also effektiv sogar nur 2 monate gearbeitet.
-- Editiert von fb435811-76 am 25.02.2016 20:23
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