import und verkauf von markenartikeln

31. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
tiefstapler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
import und verkauf von markenartikeln

hallo,

darf man marken artikel aus dem EU und nicht-EU ausland importieren um sie hier weiter zu verkaufen?
ein guter freund sagte mir das dies nur mit der entsprechenden lizenz vom markenrechtsinhaber möglich sei. mich würde interessieren ob das wirklich so ist.

danke für eure antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Da fragst du den jeweiligen Markeninhaber, der bestimmt.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Bei Waren, die mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in Verkehr gebracht wurden, ist die Kontrollmöglichkeit des Markeninhabers erloschen, §24 MarkenG ("Erschöpfungsgrundsatz" ).

Bei Marken, die nur im EU-Ausland auf den Markt gebracht wurden, könnte der Markeninhaber wegen Markenverletzung gegen den EU-Importeur und den Verkäufer vorgehen.

Es hindert dich also niemand daran, haufenweise Autos der Marke Ferrosta aus Polen zu importieren und hier zu verkaufen.

Unzulässig wäre hingegen, Artikel der nur in Japan verkauften Marke Shubiyashi-Maru geschäftsmäßig in die EU zu importieren und zu verkaufen, wenn damit eine europäische (oder EU-nationale) Marke "Shubiyashi-Maru" verletzt würde.

(Mir ist unklar, ob es zulässig wäre, die Shubiyashi-Maru-Waren als "Kaosuke-Schmitz" zu rebranden und in der EU zu verkaufen; zumindest Markenrecht dürfte dem nicht entgegenstehen, evtl. aber UWG.)

Wichtig ist, daß der Erschöpfungsgrundsatz für jedes einzelne Produkt gilt.
D.h. auch wenn in der EU haufenweise Nike-Schuhe verkauft werden, dürftest du wohl keine Nike-Schuhe hier verkaufen, die lediglich in einer limitierten Sonderauflage für den kambodschanischen Markt hergestellt wurden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tiefstapler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die antworten. in dem mir vorliegenden fall kann ich eine ware im EU ausland beziehen. den händler werde ich nun anschreiben ob er ein lizensierter händler ist und ob ich die ware in meinem land weiter verkaufen darf.
alternativ hatte ich auch schon den hersteller recherchiert und angeschrieben. ich nehme allerdings an das dieer die waren nicht an mich verkaufen darf, aber das bleibt ab zu warten.

noch einmal vielen dank

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
en händler werde ich nun anschreiben ob er ein lizensierter händler


Nicht er, DU musst lizensierter Händler sein

quote:
hersteller recherchiert und angeschrieben


Nicht die Bengalische Mäherein ist zuständig

DER RECHTEINHABER - also Nike, nicht der Großhändler oder der Näher
Nur wenn er es genemigt kann nichts passieren.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tiefstapler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

ok, verstanden. wie bekomme ich am zuverlässigsten raus wer der rechteinhaber ist. insbesondere bei großen konzernen wo mir 10 stellen nicht antworten und die anderen mich jeweils weiter reichen?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Nicht er, DU musst lizensierter Händler sein

Unfug. Wenn Erschöpfung eingetreten ist, s.o., kann jeder die Sachen verkaufen, wie er lustig ist.
Ein Hersteller hat keine Macht darüber, wer seine Waren in der EU zweitverkauft, er kann allenfalls die erste Ebene kontrollieren, also diejenigen, die er selbst beliefert.

> Nur wenn er es genemigt kann nichts passieren.

Unfug. Im übrigen bezweifle ich, daß z.B. die Fa. Neckermann einen ganzen Keller voller "Genehmigungen" der 10,000+ Firmen besitzt, deren Waren sie in den letzten 50 Jahren vertrieben hat. Wie kommt man nur auf solche Ideen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Man brauch keine Genehmigung, das wäre ja viel zu viel Arbeit. Wie "CvD" so schön ausführt braucht man ja nicht für alles eine Zustimmung. Alle Waren für die man eine bräuchte kann man auch ohne Verkaufen. Handelt man jedoch ohne Zustimmung des Rechteinhabers kanns auch Ärger geben.

quote:
D.h. auch wenn in der EU haufenweise Nike-Schuhe verkauft werden, dürftest du wohl keine Nike-Schuhe hier verkaufen, die lediglich in einer limitierten Sonderauflage für den kambodschanischen Markt hergestellt wurden.



Das kann Nike jucken oder nicht. Nur wer kann schon sagen welche Schuhe für welchen Markt hergestellt wurden. Nur Nike. Also bleibt das Risiko.

K.

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Man brauch keine Genehmigung, das wäre ja viel zu viel Arbeit.

Warum mußt du auf mein juristisch korrekt differenzierendes Argument mit sarkastischem Geblöke antworten?

> Nur wer kann schon sagen welche Schuhe für welchen Markt hergestellt wurden.

Na man sollte als Importeur schon recherchieren, ob die Ware auch in der EU im Verkehr ist. Sobald man die Dollar-Zeichen in den Augen hat, weil man ja der einzige ist, der "so schlau" ist, super-exklusive "Indonesia only"-Artikel nach DE zu importieren, sollte es eigentlich klingeln.

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