Hallo Forengemeinde,
meine Freundin hatte ein Darleihen bei einer Bank in Höhe von ca. 6000 €. 2012 wurde dieser Betrag an ein Inkassobüro weitergegeben. Mit dem ersten Schreiben vom Inkassobüro 2012 wurden gleichmal 700 € Bearbeitungsgebühr draufgelegt. Ihre finanzielle Situation war damals sehr schlecht, sodass sie jegliche Schreiben ignorierte. Im März 2013 wurden ihr dann vom Inkassobüro Raten vorgeschlagen. Komischerweisse war der geforderte Betrag auf einmal 200 € geringer als 3 Monate vorher. 2014 kam es dann zu einem Zwangvollstreckungsauftrag. Da sie aber derzeit arbeitslos war und keine Ersparnisse oder sonstiges hatte, ist damals nichts weiter passiert. Im März 2017 kam es zu einem erneuten Kontaktaufnahmeversuch vom Inkassobüro und einen Monat später ein neue Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 8500 €.
Diesen Monat kam dein ein neuer Zwangsvollstreckungsauftrag und die Forderung
beläuft sich auf ca. 6000 € (Nachberechnungen sind möglich).
Ich habe dann beim Gerichtsvollzieher angerufen um Ihn Raten anzubeiten, worauf dieser sagte das er sowas nicht annehmen kann und wir sollen mit dem Inkassobüro in Kontakt treten. Er empfahl mir mit dem Büro einen Vergleich auf ca. 3000 € zu erreichen.
Dazu hab ich jetzt ein paar Fragen:
1) Ist die Bearbeitungsgebühr von 700 € gerechtfertigt?
2) Woher kommt es das der Betrag im März 2013 geringer war als die Monate zuvor?
3) Was bedeutet das "Nachberchnungen sind möglich vom Gerichtsvollzieher?
4) Wie stell ich es am besten an mit dem Büro einen Vergleich zu erzielen. Meine Freundin ist 33 Jahre alt, aus Polen, lebt seit 8 Jahren in Deutschland, nicht verheiratet, hat keine Ersparnisse oder sonstiges und verdient ca. 1300 € netto.
5) Wenn Sie eine Ratenzahlung anbietet, wie würde es da mit Zinsen aussehen. Werden die gestoppt oder Laufen die weiter? Bei dem Darleihen von der Bank hatte sie 100 € monatlich gezahlt und 80 € wurden dafür an Zinstilgung verwendet.
6) Was würde passieren wenn man die Forderung ein Lebenlang ignoriert? Sie hat nen Hauptschulabschluss und wird wahrscheinlich nie ein richtiger Großverdiener werden. Monatlich vom Lohn pfänden dürfen Sie bei dem Verdienst nicht oder?
Schon mal vielen Dank für eure Ratschläge ! !
hohe Schulden bei Inkassobüro
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
1. Ja und außerdem ist die Forderung tituliert und für evtl Einsprüche ist es zu spät.
2. Was weiß ich, fordert eine aktuelle Forderungsaufstellung an!
3. Ist evtl nur ein Teilauftrag.
4. Wenn keine Kinder da sind gibt es pfändbares Einkommen. Somit wird vom IB gepfändet. Ein Vergleich ist faktisch aussichtslos.
5. Warum sollte die Zinsberechnung stoppen? Die laufen im Regelfall weiter außer man verhandelt einen Stopp dieser mit dem IB. Aber man sollte bedenken, dass das IB an den Zinsen verdient und pfändbares Einkommen da ist.
6. Aller paar Jahre erfolgt ein GV Auftrag, die Abgabe der Vermögensauskunft und dann regelmäßige Kontopfändungen, Gehaltspfändungen, Mietkautionspfändungen, ... . Ignorieren ist immer blöd.
Ich würde gerne korrigieren oder ergänzen.
1) Nein, Eine 1,3 Gebühr bei Streitwert bis 6000€ liegt um einiges darunter.
Ja, wenn da noch Gerichtsgebühren usw. dabei sind für den Titel. Dann kommt es hin und wie es InkassoMA schreibt: Tituliert ist tituliert. Da hätte man sich damals wehren müssen.
5) Wirklich sicher? Das entspräche einem Zinssatz von 15% oder noch mehr pro Jahr. Das ist schon deutlich und je nachdem, ob die Zinsen aus Dispo/Kreditkarten oder von einem Verbraucherkredit o.ä. stammen womöglich viel zu viel. Nicht dass man da noch richtig viel machen kann nachträglich, aber für die Zukunft: Solche Kredite unterschreibt man nicht.
6) Der Freibetrag liegt drunter, wenn keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen (siehe ExInkassoMA Antwort zu Punkt 4), also kann derzeit etwas gepfändet werden.
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