höhergruppierung der Kita Leitung

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tinchen63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
höhergruppierung der Kita Leitung

Hallo
Durch Erweiterung unserer Kita Plätze ab 1.9. Soll ich zum 01.01. Höhergruppiert werden. Von jetzt S15 in S16. Ist das korrekt? Kg. Tarif müsste ich in S17 kommen. Ich habe allerdings im vergangenen Sommer die angebotene höhergruppierung von S15 in S16 nicht angenommen wg. Stufenlaufzeit etc....
Weiß jemand Rat? Müsste nicht jetzt schon mehr gezahlt werden da es eine strukturelle Veränderung in der Kita ist und keine überbelegung?
LG u Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zumindest sieht der TV-SuE bei der Ermittlung der Durchschnittsbelegung das letzte Quartal des Vorjahres als maßgebend an. D.h. eine Erhöhung der Belegung im Jahr 2017 wirkt sich erst ab 1.1.18 auf die Bezahlung der Leitung aus.

Hier (http://www.vkm-baden.de/infothek/kom_56_tvoed_bt_v_anl_c_nr_9.htm) ist es wohl so, dass bei Neueröffnung von Gruppen (und damit höherer Platzzahl der Kita) sich sofort die Eingruppierung der Leitung ändert, wenn die hinzugekommenen Plätze auch zügig tatsächlich mit Kindern belegt werden. Aber das scheint mir eine Sonderreglung für kirchliche (evangelische) Kindergärten zu sein, aus der man keine Ansprüche für andere Arbeitgeber herleiten kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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