hilfe !!!! wasserschaden

7. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
jasett
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
hilfe !!!! wasserschaden

bei uns im keller war heute ein toilettenrohr verstopft. das ganze stinkende wasser lief durch unsere wohnung und versaute laminat und teppich. es war so schlimm, das es unter uns im fahrradkeller durch die decke tropfte. wir haben von nachbarn erfahren, das es in unserer wohnung schon öfter war. wir wohnen erst 1 jahr hier.
wir wissen nun nicht, wer für den schaden aufkommt. der installateur der dann hier war, meinte die hausratversicherung.
wir meinen aber, die wohnungsbaugesellschaft, weil ja nicht unsere toilette, sondern im keller das rohr verstopft war.
kann uns jemand helfen?
vielen dank
jasett

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.06.2013 12:12:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieviel Wohneinheiten gibt es in diesem Haus? Ist der Schaden verursacht durch einen der Mieter? Bei normaler Nutzung ist die Hausverwaltung für den entstandenen Schaden haftbar. Diese wird eine Hausratversicherung gegen Rohrbruch haben müssen. Ist der Schaden durch euch oder einem in den anderen Wohnungen verschuldet worden, so haftet ihr oder diese. Frage? Was verursachte diese Verstopfung?

Gruss,
Daniel Beuker

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#2
 Von 
jasett
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es war auf unserem gästeklo und da sind noch 3 mieter über uns (insgesamt sind es 11 mieter im haus). keine ahnung, wer das verschuldet hat, denn die verstopfung war ja weit unten im rohr. bei uns, war alles in ordnung, denn mein sohn war ne halbe stunde vorher auf'n klo und da war nix.
vielen dank für die schnelle antwort.
viele grüße
jasett

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#3
 Von 
guest-12310.06.2013 12:12:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie alt ist den das Haus bzw. wie alt sind die Rohre?
Wurde eine Sanirung der Rohre mal durchgenommen?
Wenn der Nachbar es früher schonmal gesehen hat, wann? was wurde dann getan?
Wenn es insgesammt 11 Mieter sind und die Ursache der Verstopfung festgestellt werden konnte, ob es durch eine Verschuldung im Hause war, so kann die Hausverwaltung die Reperaturkosten umlegen, so dass alle Mieter etwas zahlen.
Ansonsten die Versicherung der Hausverwaltung.

Gruss
Daniel Beuker

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#4
 Von 
jasett
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das haus ist erst ca. 6 jahre alt. es wurde wohl schon mal an den rohren was gemacht, weil bei uns im eg (aber bei unseren vormietern)
schon öfter die wohnung unter wasser stand.
wann das war, weiss ich nicht.
die verschuldung wird schon bei den mietern liegen, aber man weiss halt nicht, wer.
hat denn unsere hausratversicherung gar nichts damit zutun? muss ich mich also nur an unsere wohnungsbaugesell. wenden?
viele früße
jasett

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#5
 Von 
guest-12310.06.2013 12:12:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wenden Sie sich als erstes an Die Hausverwaltung und schildern dort das Problem und sagen Sie der Hausverwaltung auch, dass die Wohnung öfters unter Wasser stand. Wohlmöglich ist das Rohrdefekt oder durch Kalk zu eng geworden.

Gruss
Daniel Beuker

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Hallo!
Das war ja kein schönes Wochenende für Euch!
Es haftet der Vermieter, wenn nicht
ein Verursacher auszumachen ist.
_______________________________
Mietertipp: Was tun bei Wasserschäden?

Grundsatz: Gebäudeschäden durch eindringendes Wasser müssen vom Vermieter behoben werden. Ausnahme: wenn den Mieter ein Verschulden trifft, z.B. wenn die Balkontür bei Abwesenheit weit offen gelassen wurde. Fenster und Balkontür kann man normalerweise in Kippstellung lassen (wenn keine Einbruchsgefahr besteht). Bei extremen Wetterlagen ist aber auch hierbei Vorsicht geboten.

Im Normalfall muss der Vermieter sowohl für die Beseitigung des Wassers (z.B. Keller leerpumpen) als auch für die Trocknung sorgen. Auch Schäden am Gebäude muss er beheben. Dazu gehören auch Schäden an mitvermieteten Gegenständen, z.B. Teppichböden, und sogar an Tapeten und Anstrichen, für die sonst der Mieter zu sorgen hat. Tipp für Mieter: den Schaden sofort anzeigen und eine angemessene Frist für die Schadenbeseitigung setzen (schriftlich!), danach kann man notfalls selbst zur Tat schreiten und die anfallenden Material- und Handwerkerkosten dem Vermieter in Rechnung stellen, siehe Merkblatt Nr. 10: Wohnungsmängel.

Lässt sich ein Schaden nicht gleich beheben, so kann die Miete "gemindert" werden (außer bei geringfügigen Schäden wie z.B. kleinen Feuchtigkeitsflecken). Über die Höhe der Kürzung sollte man sich beim Mieterverein beraten lassen.

Problematisch sind Schäden am Eigentum des Mieters: Die Hausratversicherung zahlt nur bei Leitungswasserschäden, also nicht, wenn das Regenwasser durchs undichte Dach in die Wohnung oder von der Straße in den Keller läuft. Der Vermieter haftet für solche Schäden nur dann, wenn er sie verschuldet hat, also z.B. ein ihm als undicht bekanntes Dach nicht rechtzeitig hat dichten lassen. Das wird aber nur selten nachzuweisen sein. Auf Schäden durch "höhere Gewalt" bleibt der Mieter also meist selbst sitzen. Nur wenn der Wassereinbruch die Folge eines Sturms ist, würde die Hausratversicherung eintreten.


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#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Deutsche Mieterbund
Beispiele zu Rohrverstopfung:

Werner T., Nesenitz: Im Bereich meiner Toilette war das Abflussrohr verstopft. Ich soll nun die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung übernehmen. Muss ich das?
Norbert Eisenschmid: Der Mieter ist nur dann verpflichtet, die Kosten der Beseitigung einer Rohrverstopfung zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Nachweisen muss das der Vermieter.Der gleiche Grundsatz gilt nach der Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg bei einer Rohrverstopfung. Auch hier muss der Vermieter die Reparatur bzw. Reinigung veranlassen und zahlen. Unzulässig ist es, diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterhaushalte des Hauses zu verteilen. Nach Darstellung des Mieterbundes könnte der Vermieter allenfalls den Verursacher der Rohrverstopfung in Regress nehmen.

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Das Gleiche gilt auch nach der Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg bei einer Rohrverstopfung. Auch hier muss der Vermieter die Reparatur bzw. Reinigung veranlassen und zahlen. Unzulässig ist es, diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterhaushalte des Hauses zu verteilen. Nach Darstellung des Mieterbundes könnte der Vermieter allenfalls den Verursacher der Rohrverstopfung in Regress nehmen.

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#8
 Von 
jasett
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
habe gerade mit dem vermieter gesprochen.
er kommt nur für die gebäudeschäden auf. für unsere persönlichen sachen haftet wohl die hausrat. er schickt jetzt nur eine firma zu mir, wegen trocknungmassnahmen.
vielen dank für die netten antworten
viele grüsse
jasett

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#9
 Von 
jasett
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
vielen dank für eure antworten.
meine wohnung ist jetzt die totale baustelle.
die haben mir das gesamte laminat im wohnzimmer und im flur rausgerissen. im kinderzimmer den halben teppich abgeschnitten und das linoleum in der küche auch. habe jetzt überall luftentfeuchter stehen und in dem anderem kinderzimmer einen riesenapparat, wo schläuche angeschlossen sind, die quer durch die wohnung gehen und mittels löcher in dem boden warme luft dort reinpusten.
das soll jetzt hier 2 - 3 wochen so bleiben und das über weihnachten. ich habe 2 kinder im alter von 4 und 5 jahren und die können jetzt solange in ihre zimmer nicht schlafen und spielen.
wollen beim vermieter mietminderung beantragen, weil 1. die kinderzimmer nicht nutzbar sind und das mit den schläuchen quer durch echt ne zumutung ist 2. soll es wie gesagt, 2 - 3 wochen hier so gehen und selbst wenn wir wollten, unsere wohnung ja gar nicht instandsetzen können.3 ist bald weihnachten und das fällt natürlich " ins wasser ".
habe von meinen nachbarn erfahren, das es schon mindestens 3 mal in dieser wohnung war und die verwaltung wohl auch schon mal was gemacht hat.....hat wohl nicht viel gebracht. das letzte mal war vor 1,5 Jahren. der oberhammer ist aber, das das laminat auch damals schon gelegen hat und es da nicht entfernt wurde......frage mich was das für uns für gesundheitliche konsequenzen hat.....den wenn laminat nicht weg, keine richtige trocknung....wurde uns so gesagt.
kann mir vielleicht jemand sagen, wer jetzt die firma bezahlen muss, die das laminat usw. rausgerissen hat um die wohnung trocknen zu können und wieviel mietminderung man beantragen kann?
viele grüsse
jasett

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#10
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Überschwemmungsschaden

Wohnzimmer unbenutzbar wegen eingedrungenem Wasser, Einlagern der Möbel in anderen Räumen erforderlich.
50 %
--------------------aber schau selbst mal in der Liste nach:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Schäden am Gebäude einschl. z.B. Laminat trägt der Vermieter bzw. dessen Versicherung.

Eine Mietminderung beantragt man übrigens nicht, sondern man kündigt sie an und mindert dann die Miete entsprechend. Es ist natürlich vorteilhaft, wenn man eine Einigung über die Höhe der Mietminderung mit dem Vermieter erzielen kann.

Bei Eurer Beschreibung ist ja nahezu die gesamte Wohnung unbenutzbar. Da ist auch eine Mietminderung von 100% drin, d.h. keine Mietzahlung für den Zeitraum der Trocknung.

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