heirat und ws kommt dann?!!????...

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mfl1976
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
heirat und ws kommt dann?!!????...

hallo
ich bin 29 und will meine freundin, die dasselbe alter hat, demnächst fragen ob sie meine frau werden will. wir sind schon 7 jahre zusammen.

nun das problem. leider bin ich so veranlagt das ich immer vom schlimmsten ausgehe....

also was passiert wenn es nun auseinader geht. ich besitze ein haus, natürlich mit einem kredit für die nächsten 20 jahre. ich stehe alleine im grundbuch. muß ich nun einen ehe vertag schließen??? was passiert wenn es schieff geht und wir uns trennen???
wird mein haus und wohnstädte dann mir weggenommen?

für eine antwort wäre ich dankbar!!!

wie verhält es sich mit der lohnsteuer. ich habe zurzeit lst 1. meine freundin hat auch die 1. jahreseinkommen 1. 24500, 2. 9600
lohnt sich eigentlich die heirat????
mfg
mfl

-- Editiert von mfl1976 am 03.01.2006 02:29:07

-- Editiert von mfl1976 am 03.01.2006 02:30:20

-- Editiert von mfl1976 am 03.01.2006 02:37:04

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Finanziell lohnt sich eine Heirat nie. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen ist m.E. völlig verfehlt. Wenn du schon 7 Jahre mit deiner Freundin zusammen bist, worauf basiert dann diese Beziehung? Auf Vertrauen wahrscheinlich nicht!

HerrRoemer hat mit seinem Rat in diesem Fall - leider, leider - Recht.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich finde zwar auch, daß Vertrauen die wichtigste Basis für eine Ehe sein soll, aber im Hinblick darauf, daß jede 3. Ehe in Deutschland geschieden wird, ist die Frage tatsächlich berechtigt und verdient eine Antwort.

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, im Fall der Scheidung wird gegenüber gestellt, was die Eheleute mit in die Ehe eingebracht haben und was sie während der Ehe verdient haben. Das hinzuverdiente ist der Zugewinn, und der muß gegenüber dem anderen ausgeglichen werden.

Beispiel: Mann geht mit 100.000,- in die Ehe
Frau geht mit 0,- in die Ehe

Der mann hat bei der Scheidung
nun 150.000,-, die Frau immernoch
0,-

Der Zugewinn beträgt also für den
Mann 50.000,-, und für die Frau 0.
Der Mann muß also 50.000
ausgleichen, demnach 25.000,- an
die Frau zahlen.

Da du das Haus bereits vor der Ehe hattest, ist es im falle einer Scheidung nicht auszugleichen. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß Du jede menge Schulden hast. Ein negatives Vermögen gibt es nicht, somit könnte dein Anfangsvermögen ebenfalls null sein. Das würde dazu führen, daß in 20 Jahren, wenn das Haus abbezahlt ist, doch ein Zugewinn besteht. Hier bin ich aber nicht ganz sicher..... vielleicht kann das noch jemand ergänzen...

Übrigens: Das jede 3. Ehe geschieden wird, bedeutet umgekehrt aber auch, daß 2/3 aller Ehen halten.... also viel Grlück ! :-)

Justice

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Justice,

hätte zu deinen Ausführungen eine Zwischenfrage. Angenommen das Haus wäre auf beide geschrieben und es müssten monatlich Kredtitraten für die Abbezahlung der Schulden bezahlt werden, die bisher immer der Mann bezahlt hatte. Würden ab diesem Zeitpunkt dann beide zu gleichen Teilen den Kredit zurückzahlen müssen, oder müsste sowieso eine neue Kreditberechnung gemacht werden, oder tritt etwas ganz anderes in Kraft?

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das kann man so nicht sagen. Entscheidend ist, mit wem der Kreditvertrag geschlossen wurde. Wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften sie gesamtschuldnerisch für den Kredit, das heißt, die Bank kann sich aussuchen, an wen sie sich wendet. Untereinander besteht dann aber gegebenenfalls ein Ausgleichsanspruch.

-----------------
"justice"

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#7
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich finde die Anfangsfrage überaus berechtigt. Was spricht dagegen, sich vorher über die rechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren? Dies hat für mich auch nichts mit mangelndem Vertrauen/Liebe in den Partner zu tun. Das Leben kann bekanntlich lang sein und es können Ereignisse eintreten, die man bei Eheschließung nicht gewollt/bedacht hat.
Also vorher sich zu informieren und ggf. per Ehevertrag alles zu regeln, halte ich für vernünftig. Und diejenigen die zuviel auf dem Punkt 'Vertrauen! herumreiten, sind oft diejenigen, die sich später lautstark über geldgierige Expartner beschweren bzw. davon profitieren.

Justice:
Ich hätte mir dies mit dem Anfangsvermögen in diesem Fall so vorgestellt, dass eine Art Bilanz aufgestellt wird. Dem Hauswert (angenommen 200.000) würde man dann die offenen Hypotheken (angenommen 160.000) zum Zeitpunkt der Eheschließung gegenüberstellen. Demzufolge wäre das Anfangsvermögen 40.000.
Käme es zur Trennung und der Kredit wäre abbezahlt, dann würde ich hier schon einen Ausgleichsanspruch der Frau in Höhe von 80.000 sehen (da Endvermögen 200.000).
Für mich positiv zu sehen ist, dass das Haus dem Mann gehört. Solche eindeutigen Vermögenstrennungen ersparen u.U. einen Streit darüber, wem nun das Haus zusteht. Im Scheidungsfall bekommt die Frau möglicherweise Geld (wozu der Mann vielleicht das Haus erneut beleihen muss), die Eigentumsfrage ist aber glasklar.

Unklar ist für mich vor allem der Wertzuwachs der Immobilie während einer Ehe. Wäre dieser in so einem Fall in den Zugewinn einzubeziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

ich würde vorschlagen, du lässt dich mal bezüglich eines ehevertrages beraten. soweit ich weiß, kann man einen solchen auch über teilbereiche der ehe bzw. des vermögens, hier das haus und die abzahlung, treffen. die obigen antworten beziehen sich aj alle auf die zugewinngemeinschaft.

da du wohl der besserverdiener von euch beiden bist, könnte der teil deines einkommens, den du für die abzahlung des kredites benötigst, evtl. in solch einem ehevertrag geregelt werden, so dass das haus komplett raus fällt aus dem zugewinn eurer ehe. wie genau das juristisch zu machen ist, kann ich dir leider nicht sagen.

bei der praktischen umsetzung solltest du später v.a. darauf achten, dass die zins- und tilgungszahlungen von einem bankkonto abgehen, das nur auf deinen namen läuft und auf das möglichst auch kein geld vom konto deiner frau oder einem gemeinsamen konto von euch beiden fließt. dies nur... um bei einer evtl. scheidung auch ganz klar die belege auf deiner seite zu haben.

aber ich drücke dir die daumen, dass ihr am ende zu den 2/3 gehört, die nciht geschieden werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Frei nach Al Bundy:
"Mary never- live forever..." ;)

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