hausverkauf durch betreuer

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
nihilbaxter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
hausverkauf durch betreuer

anfang des jahres ist mein demenzkranker großvater (93 jahre, pflegestufe 1) gestürzt und kam darauf in ein pflegeheim, es hiess erst nur zur kurzzeitpflege, dann befürworteten die ärzte eine richtige heimunterbringung.
da sich seine leibliche tochter nicht um ihn kümmern möchte und ich (sein enkel) die betreuung aufgrund meines jobs in einem anderen bundesland leider nicht übernehmen kann wurde ihm ein betreuer vorgesetzt.
nun kam es zu doch gravierenden vorkommnissen (!) bezüglich der betreuung durch den betreuer:

mein großvater hat ein haus, in dem ich mit ihm bis zu meinem auszug aufgrund meines berufes gewohnt habe. dieses haus soll ich auch nach seinem tod erben, dies ist auch im testament festgehalten. nun ist es so das der betreuer das haus zum verkauf angeboten (für einen apfel und ein ei) hat obwohl die finanziellen dinge was die kosten des pflegeplatzes usw betrifft durch seine rente, witwenrente usw gedeckt sind. der betreuer hat mittlerweile das haus schon leer räumen lassen ohne jemanden davon in kenntnis zu setzen. nach anfragen an den betreuer bekomme ich nur patzige oder gar keine antworten. desweiteren sind auch auf einmal das testament und alle unterlagen die das haus betreffen verschwunden. angeblich hätte mein großvater zum hausverkauf zugestimmt, was aber rechtlich eigendlich nicht so einfach gehen dürfte da er ja dement ist, ausserdem müsste es doch da auch eine schriftliche einwilligung geben.
im haus befanden sich auch noch meine privaten und persönlichen dinge wo ich nun annehmen muss das diese auch mit weg sind. ich musste den haustürschlüssel damals an den betreuer abgeben und kann somit nicht mehr rein.
der betreuuer hat sich in keinster weise rückinformiert oder bei angehörigen auskünfte eingeholt. der makler der den hausverkauf übernommen hat, meinte das laut auskunft durch die vertreter vom vormundschaftsgericht keine erben da seien (was ja nicht richtig ist, wurde ja im "verschwundenen" testament festgehalten). mich macht es eben stutzig das noch nicht mal ein halbes jahr vergangen ist und schon das haus leer geräumt und zum verkauf angeboten wurde, das testament auf einmal verschwunden ist und ich als erbe und ex-bewohner des hauses nicht wenigstens informiert worden bin meine persönlichen dinge abzuholen.
mein großvater und ich hatten immer ein sehr enges verhältnis und mir tut es in der seele weh wenn ich jetzt erfahre was jetzt so passiert. mein großvater hätte nie gewollt das das haus verkauft wird. da ich leider auch nicht immer vor ort sein kann, hat mich niemand informiert wie die zukunft meines großvaters aussehen wird und ich wurde einfach vor die tatsache gestellt opa ist jetzt im pflegeheim... ich hätte sicherlich einen anderen weg gefunden um ihn vor pflegeheim und gesetzlichem betreuer zu "beschützen" zudem häufen sich rechnungen und mahnungen die nicht bezahlt werden

nun meine fragen:
- kann der betreuer mir gegenüber auskünfte verweigern?
- kann er einfach so das haus verkaufen obwohl ein erbe da ist und es großvaters wille ist und war das haus an mich zu vererben.
- kann ich oder ein rechtsanwalt beim vormundschafts- bzw betreuungsgericht akteneinsicht beantragen oder schriftstücke wie zb genehmigung vom gericht für den hausverkauf, wertgutachten vom sachverständigen anfordern, den betreuungsplan zwischen betreuer und großvater etc einsehen
- kann ich generell irgend etwas tun oder muss das die leibliche tochter übernehmen?
- kann man den hausverkauf noch zurückhalten?
-ob eine vorsorge-oder pflegevollmacht vorliegt kann ich im moment nicht sagen, nur wurde mir gesagt das auch bei einer vorsorgevollmacht der bevollmächtigte den erben rechenschaftspflichtig ist? trifft hier "...Der Betreuer ist verpflichtet, den Erben von sich aus laufend die erforderlichen Nachrichten und Informationen zu geben (§§ 2218 Abs. 1 , 666 Abs. 1 BGB )" zu?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Vollmacht und Betreuung sind zwei Paar Schuhe. Normalerweise wird eine Vollmacht durch die Betreuung "ausgehebelt." Ja, der Betreuer kann das Haus verkaufen, wenn denn die Betreuung auch solche Geschäfte umfaßt. Allerdings bedarf der Verkauf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Geht also nicht so ohne weiteres. Mit dem Testament hat das gar nichts zu tun. Denn vererbt werden kann nur, was da ist. So ein Haus zieht ja auch erhebliche Unterhaltskosten nach sich, so dass eine "Trennung" durchaus sinnvoll sein kann.

Der Erfall ist noch nicht eingetreten, so dass der Betreuer außer dem Gericht niemandem zur Auskunft verpflichtet ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich kann Dir nur aus persönlicher Erfahrung mit einer Betreuerin raten, sofort zum Vormundschaftsgericht zu gehen und Auskunft zu verlangen. Verlange , dass der Verkauf des Hauses sofort gestoppt wird , und sieh Dir die Betreuungsunterlagen genau an. Eine Verwandte meines Mannes wurde auf diese Weise völlig ausgeplündert . Mir haben sich die Haare gesträubt, als ich die Betreuungsakte in die Hand bekam, als sie bereits tot war. Zwei sogenannte Betreuer haben sich an dieser wohlhabenden Dame in einer Art und Weise bereichert, die war unglaublich. Leider wussten wir bis nach ihrem Tod nichts von ihrer Existens, so dass wir nicht handeln konnte. Du kannst es aber jetzt noch. Wenn Dein Opa unter gerichtlicher Betreuung steht, kann er dem Hausverkauf doch gar nicht mehr zugestimmt haben. Und wenn alle Kosten der Betreuung gedeckt sind, dann besteht kein Grund das Haus zu verkaufen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nihilbaxter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@ananminna

ich glaube der betreuer ist kein gerichtlicher, sondern nur ein berufsbetreuer aus einem betreuungsverein.

kann ich denn als enkel einfach akteneinsicht verlangen?

mir ist eben auch zu ohren gekommen, das genau dieser betreuer in einem anderen fall ein haus für zb 100.000euro verkauft haben muss und nach dem tod der frau/mann war das geld verschwunden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Annaminna: das Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr, seit so meine ich 1,5 Jahren. Macht heute das Familiengericht. Und Rechte hat der Enkel im Augenblick keine. Denn der Großvater lebt ja noch. Folglich kann er viel verlangen.

Auch jemand, der unter Betreuung steht, kann noch rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Solange er weiß, was er sagt, ist das auch wirksam. Ich würde hier mal nicht vom Schlimmsten ausgehen. Es wird ein Haus verkauft, einfach, weil wahrscheinlich die Kosten das rechtfertigen. Weil es wirtschaftlich vernünftig ist. Was spricht dagegen? Der Wert des Hauses erscheint doch auf einem Konto. Wird verzinst. Vielleicht auch mal an die Folge/Unterhaltskosten eines Hauses gedacht? An die Kosten des Heimes incl. aller Zusatzkosten? An die Kosten des Betreuers?

Und nochmals, im Augenblick hat der Enkel keine Rechte.

wirdwerden

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

wirdwerden, der Großvater ist dement, der Betreuer ist nicht vom Gericht bestellt, also kann der Enkel sehr wohl , wenn hier auch nur der Verdacht besteht, dass nicht im Interesse des Opas gehandelt wird , eingreifen. Du kannst mir glauben, dass es gerade auf dem Betreuungssektor mehr schwarze Schafe gibt, als man glauben sollte. Selbst Rechtsanwälte sind da oftmals involviert. Egal welches Gericht jetzt zuständig ist, der Enkel sollte sofort handeln und Akteneinsicht verlangen. Ich habe ohne Probleme die Betreuunsakte unserer Verwandten einsehen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wie kommst Du darauf, dass der Betreuer nicht vom Gericht bestellt ist? Denn wenn er nicht vom Gericht bestellt sein würde, hiesse er nicht Betreuer.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Lies mal was der Enkel geschrieben hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du das hab ich sehr genau gelesen. "Es wurde ein Betreuer vorgesetzt." Übliches Vorgehen, niemand aus der Familie da, das Heim muss agieren. Und die gehen dann ans Gericht, die wissen wie das funktioniert. Denn anders (ohne amtlichen Betreuer) wird es schwer, auch nur die Kosten für die Heimunterbringung durch zu setzen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

"ich glaube der betreuer ist kein gerichtlicher, sondern nur ein berufsbetreuer aus einem betreuungsverein "

das hat der Enkel geschrieben. Außerdem schrieb er ganz eindeutig, dass die Heimunterbringungskosten voll gedeckt sind. Also, warum muss dann so überstürzt das Haus verkauft werden, ohne den nächsten Verwandten auch nur anzusprechen ? Ich habe mich in den letzten 5 Jahren sehr intensiv gerade mit der Betreuungspraxis befasst, und bin da sehr hellhörig geworden, wenn ich so was lese.


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich betreut das Gericht nicht persönlich, sondern es wird ein Betreuer eingesetzt. Und Berufsbetreuer werden von den Gerichten eingesetzt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
die finanziellen dinge was die kosten des pflegeplatzes usw betrifft durch seine rente, witwenrente usw gedeckt sind.


Dein Opa hat Pflegestufe I, bekommt dafür von der Pflegekasse 440€, hast du eine Ahnung, wie teuer ein Heimplatz sein kann. Und du bist sicher, die Renten deines Opas reichen dafür aus?
Vielleicht muss das Haus einfach verkauft werden.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#12
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
das Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr, seit so meine ich 1,5 Jahren. Macht heute das Familiengericht.


Mit Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 wurden die bisherigen Aufgaben des Vormundschaftsgerichts auf das "Große Familiengericht" und das neu eingerichtete Betreuungsgericht übertragen. Zuständig für Betreuungen ist ausschließlich das Betreuungsgericht.

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