hausdurchsuchung wegen marker

28. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
elise
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
hausdurchsuchung wegen marker

ein freund wurde beschuldigt von einem türsteher in einem tanzlokal er hätte mit edding die toiletten vollgemalt. die türsteher haben dies zur anzeige gebracht und mein freund bangt jetzt um eine hausdurchsuchung wegen dem tak, ob die des bei dem finden. da liegt jedoch nicht der springende punkt, er hat eher angst das die polizei ihn verklakt weil er gebrannte cds zuhause hat.
was denkt ihr darüber??
sollte er die cds woanders verstauen, denkt ihr das die polizei überhaupt zu ihm nach hause kommt?
darf die polizei wenn sie wegen einer sache kommt ihn wegen einer anderen sache anzeigen?

vielen dank wenn ihr mir helfen könnt!

p.s.
ich hab gehört wenn die polizei zu einem nach hause kommt und nichts findet muß sie schmerzensgeld da lassen, stimmt das??

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Bei dem Beschmieren einer Toilettenwand mit Edding ist mE schon sehr fraglich, ob der Tatbestand der Sachbeschädigung iSd § 303 StGB überhaupt erfüllt ist. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird deshalb mE keine Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten stattfinden - zumal ich bezweifele, dass ein dabei gefundener Edding einen besonders hohen Beweiswert hat...

"darf die polizei wenn sie wegen einer sache kommt ihn wegen einer anderen sache anzeigen?"

Ja, klar darf sie das. Wenn sie zB raubkopierte CD´s findet, darf sie diese als sog. Zufallsfunde beschlagnahmen und wird dann uU ein (weiteres) Verfahren wegen Verstosses gegen das UrhG einleiten.

"ich hab gehört wenn die polizei zu einem nach hause kommt und nichts findet muß sie schmerzensgeld da lassen, stimmt das??"

Nein, das stimmt mE nicht.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

auf alle fälle IMMER NEIN sagen!

polizist fragt dürfen wir rein NEIN
polizist fragt dürfen wir das mitnehmen
NEIN

kann einem nicht angelastet werden u. den wisch genau durchlesen den man zum unterschreiben unter die nase gehalten bekommt.

ACHTUNG unsere freunde in grün sind bei sowas auch relativ hinterfotzig, damit meine ich das sie eher hintenrum fragen stellen u. man schnell in die falle tappt.

einfach immer NEIN, tun werden sie es sowieso.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elise
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

was denkt ihr denn falls sie kommen sollten, wie lange das den dauert bis sie kommen . über einen monat. ein halbes jahr??

das polizisten hintervozig sind ist mir auch nicht unbekannt. trotzdem danke für den guten rat

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wegen einer beschmierten Toilette machen unsere Helfer und Freunde doch nicht den Weg und besuchen jmd persönlich! ;)

Dein Freund darf selbst zur Polizeistelle kommen und seine Aussage machen. Auf schriftliche Einladung hin. Aber man muß sich nicht selbst belasten.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Jogibear.
wenn es nur so einfach wäre....
Wenn einer wg. des unerlaubten Schmierens festgestellt würde, wäre es durchaus möglich, dass die Wohnung durchsucht wird.
Immerhin besteht die (sehr wahrscheinliche) Möglichkeit, dass unser "Freund" noch weiter Arbeiten gefertigt und sich schon an mehreren Hauswänden verewigt hat.
Somit würden die Polizisten neben Tatmitteln auch nach Beweismitteln (z.B. das sog. "Schwarzbuch" suchen)
Allerdings ist es eher fraglich, ob im Nachhinein eine Durchsuchung stattfindet! Es läge keine Gefahr im Verzug mehr vor und ob sich ein Richter zu einem Durchsuchungsbeschluss durchringt, ist mehr als unwahrscheinlich!
Staune immer wieder, was für Vorstellungen z.T. verbreitet werden!
...polizei zu einem nach hause kommt und nichts findet muß sie schmerzensgeld da lassen...
Na was denn noch - jetzt wird der Polizist noch die Geldbörse zücken und 20 € rübergeben! ;)
Was soll daran hinterfotzig sein, wenn der bearbeitende Polizist Fragen stellt und der Probant darauf antwortet? Viell. soll die Polizei ja in Zukunft fragen, ob sich der Tatverdächtige belasten möchte oder sich doch lieber mal eben rausreden will! :)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

20 EURO beim Polizeibesuch? Ist ja wie die Praxisgebühr beim Arzt... ;) ;)

"Wenn einer wg. des unerlaubten Schmierens festgestellt würde, wäre es durchaus möglich, dass die Wohnung durchsucht wird."

stimmt, aber Theorie und Praxis

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

ok, es mag länderspezifische Eigenheiten geben (Beamtenstärke, Größe Dienstbezirk...) aber zumindest in unserem BuLa gehts bei Ergreifen auf frischer Tat relativ fix in die Wohnung; allerdings hat der Graffiti-Dreck auch ganz schön zugenommen, so dass die Verfolgungsbehörden da auch schon durchgreifen!
(aber wie gesagt, regelmäßig auf frischer Tat und nicht ein Jahr später ;) )

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Was soll daran hinterfotzig sein, wenn der bearbeitende Polizist Fragen stellt und der Probant darauf antwortet?

damit meine ich das sie eher hintenrum fragen stellen u. man schnell in die falle tappt.


sorry hätte genauer schreiben sollen. gemeint war eben die "frage":. dürfen wir mal rein etc.

einfach bei einer durchsuchung NEIN sagen egal was sie wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@pOtH : aha - dachte schon...
Aber trotzdem noch einmal zu dem Thema des "Fragenstellens", IRGENDWIE müssen die Polizisten ja die Entscheidung des Wohnungsinhabers ermitteln. Eigentlich logisch, dass die Fragestellung so erfolgt, dass es u.U. "günstig", also auf freiwilliger Basis erfolgt. Wenn das "nein" die Freiwilligkeit ausschließt, dann werden die Maßnahmen gem. den rechtlichen Rahmen durchgeführt - ändert nix an den Maßnahmen, bringt nur etwas mehr Schreibarbeit bzw. Termindruck für die Polizisten.
Das jeder (also auch Polizisten) versucht, so so unkompliziert wie möglich das Gewünschte durchzuziehen/zu erlangen ist m.E. nicht unbedingt hinterfotzig!
Was anders wäre das Vortäuschen von Tatsachen/Lügen bzgl. der Situation.

Nichtsdestotrotz ist natürlich niemand "erfreut", wenn er die Polizei in der Wohnung hat!


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

hatte mal recht gute links was das thema hausdurchsuchung angeht, darin wurde erklärt woraum man immer nein sagen soll, leider ist das einzigfe an was ich mich erinnern kann das das man seine sachen wiedersieht wenn die ermittlungen zuende sind u. damit nichts illegales mehr gemacht werden kann z.b. pc ohne festplatte etc.

bin mir recht sicher den link irgendwo im 123recht forum mal gepostet zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Also pOtH, selbst wenn du der Hausdurchsuchung zustimmst, bekommst du deine Sachen nach Abschluss des Verfahrens/Ermittlumgen wieder - außer sie fallen unter Einziehung/Verfall. Aber wenn das der Fall ist, kannst du bei der Durchsuchung "nein" sagen so oft du willst, die würdest du nie wiedersehen!!!!
Die Links wären ja mal ganz interessant - aber da du ja schon "paar mehr" Postings hast, hätt ich jetzt keine Lust, alle durchzusuchen, um die Links zu finden! ;) ;) ;)


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

einfach bei einer durchsuchung NEIN sagen egal was sie wollen.

Auf Fragen wie "Sind Sie unschuldig?" oder "Haben Sie was dagegen, wenn wir da mal reingucken?" auch? ;)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Am schärfsten fand ich ja das "Schmerzensgeld" ;) bei erfolgloser Durchsuchung.

Ich seh mich gerade mit umgedrehtem Basecap in meiner Wohnungstür stehen:

"Nun tut mal raus, Jungs. Und nicht zu geizig, wenn ich bitten darf." ;)

@ elise: Sorry, ist nicht böse gemeint :)



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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