haftung von Praktikanten

20. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Ivo Hoffmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
haftung von Praktikanten

Ich arbeite als Praktikant in einer IT-Firma, im Support. Vor etwa einem Monat
befasste sich mein Kollege mit einem Rechner, schickte das Mainboard zur Reparatur und legte alle Weiteren Komponenten in das Gehäuse.
Als das Mainboard wieder eintraf, baute ich dieses wieder, mit allen im Gehäuse liegenden Komponenten, ein.
Als der Kunde seinen Rechner wieder abholen wollte stellte er fest, das ein Speicherriegel fehlt.
Da nicht nachweisbar ist, wer den Speicher verschlammt hat, fordert unser Chef uns beide auf, für diesen Schaden aufzukommen.

Nun meine Frage: Ist mein Chef dazu berechtigt, von mir Schadensersatz zu
verlangen, oder müsste der Schaden von ihm selbst getragen werden?? Bei
Antworten teilen Sie mir bitte, wenn möglich, die dazugehörigen Gesetze und
Paragraphen zu.

Vielen Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nun - haftungsfragen sind diffizil. die frage ist z.b., ob hier einfache, mittlere oder grobe fahrlässigkeit zu unterstellen ist und wem sie angelastet werden könnte. *grobe* scheidet m.e. aus, weil das schon deutlich in richtung vorsatz gehen würde. hinzu kommt, dass das mainboard außer haus, war, so dass andere den schaden verursacht haben könnten. ich würde mich weigern, hier auch nur einen cent zu zahlen, weil das doch sehr als anerkenntnis gewertet würde.
zudem: du hast den rechner zusammengebaut, es könnte also sein, dass man dir mangelnde sorgfalt vorwirft. andererseits sollte die arbeit eines praktikanten schon von seinem supervisor überprüft werden oder worden sein - möglicheweise fehlt es also daran und du wärest auch aus diesem grunde aus dem schneider.

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