ich habe den termin zur abgabe der Eidesstaatlichen versicherung verpasst.darauf hin kamm der gerichtsvollzieher bei mir vorbei mit einem Haftbefehl.daraufhin habe ich mich mit ihm auf eine ratenzahlung geeinigt.meine frage ist darf ich trotz des haftbefehls ins ausland reisen oder muss ich mit der verhaftung rechnen?
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haftbefehl!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn Sie das befürchten müssten, dann wären Sie zumindest nicht alleine! Aktuell haben mehr als eine halbe Million Bundesbürger einen Haftbefehl, der aus einer nicht wahrgenommenen Ladung zur eidesstattlichen Versicherung herrührt...
Nein, der Haftbefehl stellt lediglich das ultimative Druckmittel zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung dar. Vollstreckt werden die aber höchst selten - in ganz Deutschland zusammengenommen liegt die Zahl der vollstreckten Haftbefehle unter 100.
Wenn Sie die Forderung beglichen haben und dies dem Amtsgericht nachweisen, können Sie die Löschung des Haftbefehls im Schuldnerverzeichnis veranlassen. Dies ist kein
Automatismus, und es ist insbesondere nicht die Aufgabe des Gläubigers
, das dem Amtsgericht mitzuteilen!
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