Aufgrund eines Arbeitsunfalls erlitt ich eine Handverletzung und konnte deshalb mit einer Hand nur unzureichend greifen. Während des Behandlungszeitraums war ich arbeitsunfähig geschrieben.
Innerhalb dieses Zeitraum stürzte ich in meiner Wohnung auf einer steilen Treppe ab, da es mir nicht möglich war mich mit Kraftschluss am Geländer festzuhalten. Folge des Sturzes war eine komplizierte Fraktur eines Beines bei der dauerhafte Schäden verbleiben. Erst nach einem Dreivierteljahr und einer Vielzahl von Operationen arbeite ich wieder bei meinem bisherigen Arbeitgeber.
Meine ursprüngliche Arbeitstätigkeit mit einem erheblichen Anteil an Aussendiensten kann ich jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden schmerzhaften Geheinschränkungen nicht mehr in vollem Umfang durchführen, wodurch mir auch Gehaltsverluste entstehen.
Besteht eine reele Chance den "Freizeitunfall" in meiner Wohnung von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall/Folgeunfall anerkennen zu lassen, da ohne den vorherigen Arbeitsunfall dieser Unfall mit großer Wahrscheinlichkeit nie passiert wäre.
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häuslicher Unfall als Folge eines Arbeitsunfalls
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
häuslicher Unfall als Folge eines Arbeitsunfalls
Wer den Schaden hat...?
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