habe einen handyveretrag mit portierung ohne handy fristgerecht widerrufen

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2019 14:45:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
habe einen handyveretrag mit portierung ohne handy fristgerecht widerrufen

ich habe den vertrag über einen vermittler und netzbetreiber abgechlossen,
die arbeiten zusammen. nun sagte man mir das es bis zu 3 monaten dauern könnte, das nach ihren angaben wegen der portierung. sie wollen trotzdem zum1.6.17 den vertrag aktivieren trotzdem ich die simkarte ungebraucht zurückgeandt habe per einschreiben rückschein. ich muß die 3 monate die bezahlen und würde es dann rückerstattung erhalten. die agbs habe ich mir schon ausgedruckt, da stand bei beiden nichts drin. ich habe keinen vertragdunterlagen. das sepamandat habe ich widerufen.

isie haben mir gedroht das geld notfalls einzutreiben. hat jemand einen rat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rennpferd1):
trotzdem ich die simkarte ungebraucht zurückgeandt habe per einschreiben rückschein.

Und ausdrücklich widerrufen hat man ebenfalls?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.01.2019 14:45:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja alles widerrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nach den 3 Monaten kommen mit Sicherheit andere Sprüche wie "konkludenter Vertragsschluß durch 3-monatige Nutzung" o.a.

Eine übliche Zeit im Geschäftsleben sind 14 Tage. Genauso wie Du eine 14-tägige Frist zum Widerruf einhalten musst, musst Du eine gewisse Frist für Rückabwicklung und zum Stoppen der Einzugsermächtigungen einräumen. In der Frist von 2-3 Wochen sollte man aus meiner Sicht stillhalten und von einer korrekten Abwicklung ausgehen(Erstattungen etc.). Alles was über 3 Wochen hinausgeht ist unüblich und unplausibel. Mißmanagement des Providers (ist das o2 in diesem Fall?) darf nicht auf Kosten der Kunden gehen. Man sollte 3-4 Monatsgebühren Kredit geben? Da fragt sich zu welchem Zinssatz? :grins:

2-3 Wochen nach Zugang des korrekten Widerrufes und Erhalt der zurückgesandten "Hardware" (Ware) ist aus meiner Sicht das Maximum.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
guest-12315.01.2019 14:45:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

otelo will von mir für der rückabwicklung der portierung und des vertrages die monatliche flatrate von mir haben

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Frag doch mal nach der Rechtsgrundlage und poste die Antwort hier. Möglichst nur noch schriftlich kommunizieren.
Eine Portierung dauert i.d.R. 10-14 Tage. Plausibel wäre aber durchaus die Portierungsgebühr zu zahlen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Gibt es das auch in verständlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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