griechische EU-Führerscheinkarte in Deutschland zerstört

22. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
serious91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
griechische EU-Führerscheinkarte in Deutschland zerstört

Hallo!
Ich komme bei den deutschen Behörden nicht mehr weiter und wollte mich hier erkundigen was meine Rechte angeht.
Mir wurde im Juni 2014 der Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 7 Monate entzogen,was ich auch als sehr fair empfand da ich einen tragischen Fehler begangen habe den ich natürlich auf keinen Fall wiederholen werde.
Die Polizeibeamten fragten mich noch an diesem Abend ob ich nach meiner Sperrfrist den Führerschein zugeschickt bekommen oder ihn selber abholen will.Ich sagte ich würde ihn selbst bei der zuständigen Behörde abholen.Die 7 Monate sind vergangen und ich habe noch einen Monat darauf gewartet dass mich jemand kontaktiert,dann habe ich bei dem Amtsgericht angerufen,wo mann mir sagte ich solle mich an die Staatsanwaltschaft wenden da diese das Urteil erteilt hat.Nach zahlreichen,wochenlangen Versuchen bei denen mich der eine Beamte zum anderen schickte und niemand wusste was genau mit meinem Führerschein passiert ist, sagte mir eine Beamtin dass es gewöhnlich ist dass Führerscheine bei einem Fahrverbot von mehr als 6 Monaten zerstört werden und dass ich einfach einen neuen beantragen soll.Als ich ihr sagte dass es ein griechischer Führerschein war wusste sie gar nichts mehr und hat aufgelegt ohne mir eine klare Antwort zu geben.Meine Frage hier ist, ist der deutsche Staat befugt ein ausländisches Dokument zu zerstören? Denn jetzt muss ich um den Führerschein wieder zu beantragen nach Griechenland fliegen und das kostet Geld und Zeit.
Falls sich irgendjemand bei Verkehrsrecht auskennt,wäre ich sehr dankbar für eure Hilfe!

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Als ich ihr sagte dass es ein griechischer Führerschein war wusste sie gar nichts mehr und hat aufgelegt ohne mir eine klare Antwort zu geben

Schwach. Denn die Antwort ist einfach - das hätte sie wissen müssen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/69b.html

Korrekt wäre also gewesen: Den Führerschein an die Behörde (in Griechenland) zurückschicken, die ihn ausgestellt hat.

Zitat:
Meine Frage hier ist, ist der deutsche Staat befugt ein ausländisches Dokument zu zerstören?

Nein.

Zitat:
Denn jetzt muss ich um den Führerschein wieder zu beantragen nach Griechenland fliegen und das kostet Geld und Zeit.

Das hättest du aber auch tun müssen, wenn die deutsche Behörde korrekt gehandelt hätte.

Ist denn überhaupt sicher, dass der Führerschein vernichtet wurde?
Vielleicht wurde er ja tatsächlich nach Griechenland zurückgeschickt (so wie es lt. Gesetz sein müsste).

Nur mal zur allgemeinen Information:
Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nur bei der Behörde "geparkt". D.h. nach Ende des Fahrverbots bekommt man genau den Führerschein wieder, den man abgegeben hat.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnis und damit auch das Führerscheindokument weg. Letzteres wird tatsächlich bei deutschen Dokumenten physisch entwertet (gelocht / zerschnitten). Wenn die Sperrfrist vorbei ist, muss man eine neue Fahrerlaubnis beantragen, dann bekommt man auch ein neues Führerscheindokument.
Bei EU-ausländischen Führerscheindokumenten werden die ins Heimatland (siehe oben) geschickt. Was dann im Heimatland passiert, ist nicht mehr Sache der deutschen Verwaltung. Ob man dir in Griechenland also das alte Führerscheindokument wieder aushändigen wird oder ein neues ausstellen wird, das müsste man in einem griechischen Forum nachfragen.

Wäre der Erwerb eines deutschen Führerscheins keine Alternative?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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