gewerblicher Verkäufer weigert sich Kaufpreis zu erstatten

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.12.2017 13:37:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
gewerblicher Verkäufer weigert sich Kaufpreis zu erstatten

Hallo Liebe 123recht Forum!

Hier mein Fall.

Ich aus Österreich, Händler aus Deutschland.
Ich kaufe einen Apple Computer um 942 € vom Händler (Einzelunternehmer, selbstständig), zahle über Paypal (Freund und Familie) um den Erhalt des Geldes und den darauffolgenden Versand zu beschleunigen.
Geld kommt an, ich erhalte die Versandinformation (versicherter Versand per Hermes mit Paketverfolgung)


Paket kommt an, ist jedoch leer. Ich bemerke es während ich es in die Hand nehme, sage jedoch nichts zum Postboten da zu perplex im ersten Moment (ist mir noch nie passiert).

Ich fotografieren sofort das Paket innen und außen und schreibe dem Verkäufer dass ich ein leeres Paket erhalten habe.

Er meint ich solle eine Schadensmeldung erstellen.
Ich bitte Ihn dies zu übernehmen da er Vertragspartner bei Hermes ist und erstelle zusätzlich eine Schadensmeldung um sicher zu gehen dass Hermes diese auch erhält.

Er sagt, dass das Paket nicht so aussieht wie bei der Abgabe, ein braunes Klebeband wurde provisorisch neu angebracht und er benutzt nur durchsichtiges.

Ich kann aufgrund der Gewichtsmessung der österreichischen Post und Zeugen beweisen dass das Paket bereits bei deren Übernahme leer war. (2,9kg - habe zuhause den leeren Karton samt Styropor selbst gewogen und ca.2,9 kg gemessen)

Er kann mir keine Gewichtsmessung bei Abgabe des Paketes mitteilen.

Ich bitte um Rückzahlung des Gesamtbetrags da ich den Streit mit Hermes nicht möchte und keinen Computer erhalten habe.

Er weigert sich mit dem Argument, er sei als deutscher Händler ab der Landesgrenze nicht mehr verpflichtet, mir als Kunden aus österreich eine Lieferung zu garantieren. Kurz gesagt, er haftet nicht außerhalb Deutschlands.

Er argumentiert dass ja jeder dann daher kommen kann und sagt er oder sie habe das Paket leer erhalten.

Weiters bietet er mir ein Kulanz Angebot in dem er mir mitteilt dass "Hermes mir die 500 € Garantiezahlung schuldig ist" und er mir die restlichen 442 € "schenken" würde, aus gutem Willen.

Falls ich dieses Angebot ausschlage, würde er vor Gericht gehen.

Danach erfolgt eine plumpe Weiterleitung an seinen Anwalt.

Ich antworte ihm das ich kein Geschenk möchte und auch sein Angebot nicht annehme und ihm bis Ende der Woche eine Frist zur Bezahlung gebe.
Ansonsten würde ich den Konsumentenschutz informieren und mir anwältliche Hilfe suchen.

Weiters schicke ich ihm eine eingeschriebene Mahnung in dem ich ihm die Frist um eine Woche verlängert anbiete und bitte um Zahlung da ich ansonsten auch anfallende Kosten und Gebühren als Schaden bei ihm geltend machen werde.


Was würdet Ihr mir als nächsten Schritt bzw. nach verstreichen der Frist empfehlen, bzw. wie würdet ihr mein bisheriges Handeln bewerten?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.12.2017 13:37:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

entschuldigung, wichtig als Info wäre noch dass die österreichische Post ab der Grenze , Sendungen von Hermes übernimmt und umgekehrt. (soweit ich informiert bin)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich an deiner Stelle würde mir überlegen, ob ich nicht wie man so schön sagt kleine, sogar sehr kleine Brötchen backen würde!

Wenn Du am Ende Null auf Null rauskommst, dann nimm das Geschenk an, wenn nicht und du lässt es vor Gericht gehen, kann es ganz schnell passieren, dass sowohl DU als auch der Händler eine Betrugsanzeige am Hals haben.

Hier ist ganz eindeutig ein Betrug von DIR und deinem Händler begangen worden, den DU auch hier schon zugegeben hast!

Daher, wenns auf Null rauskommt, lass es dabei bleiben und mach nichts weiter...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 05.12.2017 12:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.12.2017 13:37:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

ich an deiner Stelle würde mir überlegen, ob ich nicht wie man so schön sagt kleine, sogar sehr kleine Brötchen backen würde!

Wenn Du am Ende Null auf Null rauskommst, dann nimm das Geschenk an, wenn nicht und du lässt es vor Gericht gehen, kann es ganz schnell passieren, dass sowohl DU als auch der Händler eine Betrugsanzeige am Hals haben.

Hier ist ganz eindeutig ein Betrug von DIR und deinem Händler begangen worden, den DU auch hier schon zugegeben hast!

Daher, wenns auf Null rauskommt, lass es dabei bleiben und mach nichts weiter...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 05.12.2017 12:49


BITTE WAS????

was ist das hier, ein schlechter Scherz? Ich dachte das Forum hilft Leuten und beschuldigt sie nicht des Betrugs.

Ich habe einen Computer für meine Freundin zu Weihnachten (für ihr Studium) gekauft, gedacht als Weihnachsgeschenk.

Habe bezahlt (ich kann bei Paypal frei wählen ob ich Käuferschutz in Anspruch nehme oder nicht falls es das ist was du meinst)

und habe ein leeres Paket erhalten.

Wie kommst du bitte drauf dass ich betrogen habe, geschweige denn zusammen mit dem Verkäufer unter einer Decke stecke. Das ist einfach absurd..

Ich bestelle einen Computer von einem Händler, bezahle und erhalte ein leeres Paket.
Kann beweisen dass das Paket leer war während dem Versand und verlange mein Geld zurück.
Der Verkäufer weigert sich und verweist mich an seinen Anwalt.

Und ich soll hier wissentlich betrügen?
Ist dein Nickname Programm?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
was ist das hier, ein schlechter Scherz?
Nein ist es nicht, das war absolut Ernst gemeint!

Zitat:
Habe bezahlt (ich kann bei Paypal frei wählen ob ich Käuferschutz in Anspruch nehme oder nicht falls es das ist was du meinst)
Genau das ist es und genau hier liegst du mit deiner Vermutung falsch! Es geht dabei nicht um den Käuferschutz, sondern die bei EBAY sonst fälligen Gebühren!

Das vorgehen von dir und deinem Händler war/ist zum finanziellen Nachteil von PP! Wenn du andere Meinung bist, dann beweise bitte, dass du und der Händler Freunde seit! Es mag zwar nur ein geringerer Betrag sein, aber der Tatvorwurf Betrug ist eindeutig erfüllt. Kannst du hier im Forum auch mehrfach nachlesen!

Zitat:
Und ich soll hier wissentlich betrügen?
Ja du hast hier wissentlich betrogen, wohlwissend, dass DU und der Händler keine Freunde seit! Somit habt ihr PP um deren Gebühren betrogen, ganz einfach...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.12.2017 13:37:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

.





-- Editiert von amz479825-42 am 05.12.2017 13:36

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.12.2017 13:37:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

.

-- Editiert von amz479825-42 am 05.12.2017 13:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.12.2017 13:37:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

.

-- Editiert von amz479825-42 am 05.12.2017 13:36

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.068 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.