Person X hat für ein PKW über ALV Leasing (Leasing ohne Schufa) einen gewerblichen Leasingvertrag abgeschlossen. Der Leasinggeber hat zu den AGBs eine Zusatzvereinbarung unterschreiben lassen in der stand, dass man nach 14 Tagen in Zahlungsverzug kommt und somit das Auto sichergestellt werden darf. Nun war Person X mit der Juli-Rate im Rückstand. Die Rate wurde nicht angemahnt, aber das Auto ohne Vorankündigung einfach abgeholt. Leider befanden sich auch noch einige private Gegenstände darin. Nun versucht Person X seit gestern mit dem Rechtsanwalt des Leasinggebers auf eine Lösung zu kommen. Allerdings wurde direkt abgelehnt das er bei Zahlung der Rate das Auto zurück erhält. Der Anwalt meinte nur das er seinem Mandanten rät den Vertrag nicht fort zu setzen. Komischerweise kommt aber keine Kündigung. Jetzt wäre am 01.08.17 die zweite Rate fällig und Person X weiß einfach nicht wie er sich verhalten soll. Er möchte gerne die Raten zahlen, aber auch das Auto zurück. Aber darauf wird leider nicht eingegangen. Hat er irgend eine Handhabe?
Vielen Dank
gewerblicher Leasingvertrag
28. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juli 2017 | 17:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerblicher Leasingvertrag
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#2
Antwort vom 28. Juli 2017 | 17:51
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Steht in dieser Vereinbarung nur etwas von Sicherstellung? Oder ist dort vielleicht noch erwähnt dass der Verzug automatisch zu einer Kündigung führt?
Ansonsten: Da ein Anwalt involviert ist, im Zweifel dessen Rat befolgen
-- Editiert von fm89 am 28.07.2017 17:51
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Juli 2017 | 18:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSteht in dieser Vereinbarung nur etwas von Sicherstellung? Oder ist dort vielleicht noch erwähnt dass der Verzug automatisch zu einer Kündigung führt? :
Ansonsten: Da ein Anwalt involviert ist, im Zweifel dessen Rat befolgen
-- Editiert von fm89 am 28.07.2017 17:51
In der Zusatzvereinbarung steht nur etwas von Sicherstellung, nicht von Kündigung. Ein Anwalt ist momentan noch nicht eingeschalten.
Und jetzt?
Schon
268.082
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten