gewerblicher Käufer, Artikel weicht ab, Widerruf

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Atze2701
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerblicher Käufer, Artikel weicht ab, Widerruf

Hallo,

wir haben als gewerblicher Käufer an einer Auktion für Gewerbetreibende teilgenommen. Erstanden wurde ein Fahrzeug für über 17.000€ welches jedoch, nach Lieferung, von der Beschreibung abweicht ( fehlendes adaptives Xenonlicht ).

Die Auktionsplattform ist ebenfalls der Anbieter des Fahrzeugs mit eigenen AGB´s denen wir zugestimmt haben.

Für das fehlende Austattungsmerkmal wurde eine Gutschrift von 650€ angeboten, jedoch ist das nicht genug also wollen wir den Vertrag widerrufen, was die Auktionsplattform jedoch abgelehnt hat.

Ist die Ablehnung rechtens?
Lohnt ein Rechtsstreit ? wir haben der Firma bereits Standgebühren und Zinsen angedroht um unseren Schaden zu mindern und eine schnelle Rücknahme zu erwirken, jedoch ohne Erfolg.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ein gesetzl. Widerrufsrecht gibt es für Sie NICHT!

Es gibt aber das Gewährleistungsrecht. Ein Rücktritt wäre dann möglich, wenn es sich um fehlerhafte Ware handelt und die Nachfüllung scheitert.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Eine Preisminderung muss man nicht akzeptieren, man kann auf die Nacherfüllung pochen und wenn diese scheitert oder nicht fristgerecht erfolgt, dann kann man zurücktreten - wenn der Mangel nicht als geringfügig eingestuft wird. Würde ich bei einem Xenon-Licht mit adaptiven Kurvenlicht jetzt aber nicht sehen. Da kostet die Nachrüstung meines Wissens > 1.000 €, das ist dann schon alleine vom Preis her über der Geringfügigkeitsschwelle. Und auch von der technischen Funktion her würde ich den Unterschied zwischen adaptiven Xenon und "normalem" Halogen nicht als geingfügig einstufen.

Von daher: Umgehend schriftlich in nachweisbarer Form (Fax, Einwurfeinschreibn... bei dem Betrag am besten beides) eine Frist zur Nacherfüllung setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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