gewerbeanmeldung trotz führungszeugniseintrag?

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lutz123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerbeanmeldung trotz führungszeugniseintrag?

hallo! habe einen führungszeugniseintrag über 6 monate auf bewährung(urteil vor 1 jahr; bewährung läuft noch 2 jahre) und möchte jetzt ein gewerbe im versicherungsbereich anmelden. ist das möglich oder gibt es da probleme?

gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Das hängt davon ab, wegen welcher Straftat Sie verurteilt wurden. Begründet die Begehung der Straftat(en) aus der Sicht des Gewerbeamtes die Besorgnis, dass sie als "unzuverlässig" einzustufen sind, so kann eine Gewerbeuntersagung erfolgen.

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#2
 Von 
Lutz123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ist wegen vorsätzlicher körperverletzung...gibt das probleme?

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#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ist nicht ganz auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich.

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#4
 Von 
Lutz123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

so,war heute da...wollten noch nicht einmal das führungszeugnis sehen...vollkommen problemlos

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#5
 Von 
Lutz123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

trotzdem herzlichen dank für die antworten

gruß

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#6
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Gern geschehen.

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