getrennt lebend in einem Haushalt - Kindergeld

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
lulita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
getrennt lebend in einem Haushalt - Kindergeld

Hallo,

mein Mann und ich sind getrennt lebend in einer Wohnung. Da unsere Zwillinge erst 4 Monate alt sind und ich kein eigenes Einkommen erziele möchte ich nicht ausziehen. Mein Mann behält das Kindergeld für sich ein und kommt nicht für die Kinder auf. Die Familienkasse teilte mir mit, dass ich einen neuen Antrag stellen könnte, dauernd getrennt lebend ankreuzen soll und einen kurzen Brief dazu schreiben soll worin steht, dass wir noch in einer Wohnung leben.
Ist das denn so ohne Weiteres möglich? Würde ich dann das Kindergeld ausgezahlt bekommen? Ich habe mir schon bei Freunden und bekannten Geld geliehen und bin in Schulden geraten um die Kinder versorgen und ernähren zu können.
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat:
Die Familienkasse teilte mir mit, dass ich einen neuen Antrag stellen könnte, dauernd getrennt lebend ankreuzen soll und einen kurzen Brief dazu schreiben soll worin steht, dass wir noch in einer Wohnung leben.


Wenn Sie es doch schon von der Familienkasse so mitgeteilt bekommen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lulita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber ich hatte vergessen zu erwähnen, dass eine andre Mitarbeiterin am Telefon dann ganz was anderes gesagt hatte - sie könne ja nicht beweisen ob wir tatsächlich getrennt leben würden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Frage ist doch, ob man getrennt lebt. Wenn es keinen Cent vom Kindsvater gibt, wovon leben dann Frau und Kinder? Wer zahlt die Miete für alle? Wer kauft wovon ein?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Getrennt leben in einer Wohnung ist halt immer so eine Sache! Man muss eben wirklich GETRENNT sein ...

Wer zahlt die Miete ? Wer zahlt die Umlagen ? Das scheint mir dann doch eher noch dein Mann zu finanzieren.

Wenn ihr wirklich getrennt lebt, dann steht dir möglicherweise mit gewissen Abzügen Trennungsunterhalt zu. Und auch für die Kinder muss der Kindesvater aufkommen.

Und das Kindergeld steht unter diesen Voraussetzungen dem zu, der die Kinder betreut. So wie ich das sehe, bist das wohl du.

Aber solange ihr noch zusammen in einer Wohnung lebt, ist das halt eine Gratwanderung, die Verhältnisse nachzuweisen.

Ich würde dir empfehlen, dass du dich umgehend mit dem Jugendamt in Verbindung setzt - ruf an und vereinbare einen kurzfristigen Termin. Die Leute werden dich beraten und können dir möglicherweise bei der Beschaffung einer eigenen Wohnung behilflich sein. Dann wäre die rechtliche Lage wesentlich unkomplizierter.

Ansonsten könntest du in dieser komplexen Gemengelage auch einen Anwalt konsultieren ... da du wohl wenig oder kein Einkommen hast, kannst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, dann ist die Sache für dich weitgehend kostenfrei.

LG
Marcus


-- Editiert von Marcus2009 am 30.06.2017 20:11

0x Hilfreiche Antwort

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