Nehmen wir einmal die folgende fiktive Situation an...
A hat Schulden bei einem Gläubiger und der Gläubiger besitzt einen Titel und pfändet das Konto von A. A musste jedoch bis jetzt noch keine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Von Beruf ist A selbstständig bzw. Freiberufler und erhält oft Barzahlung.
Um weiterhin wichtige Rechnungen (Miete, Strom) zahlen zu können plant A ein Konto durch eine vertraute Person B eröffnen zu lassen. Das Konto würde ausschließlich auf Person B laufen. A würde B Geld in Bar geben und B würde dieses Geld einzahlen. Dann würde B Überweisungen vornehmen um die A ihn bittet.
Frage: verletzen A oder B Gesetze oder wäre diese Vorgehensweise in Deutschland legal?
Was wäre sonst noch zu beachten?
Müsste B diese Gelder als Einnahmen verbuchen (und d.h. versteuern)? Oder wären die erhaltenen Gelder von B durch A als Schenkungen anzusehen und unterliegen der Schenkungssteuer?
Wenn B dann die Rechnungen von A bezalen würde wäre dies dann auch als Schenkung zu betrachten?
gesperrtes Konto umgehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
> Wenn B dann die Rechnungen von A bezalen würde wäre dies dann auch als Schenkung zu betrachten?
Wieso? Es existiert doch eine übereinstimmende Willenserklärung, daß B das Geld nur - quasi treuhänderisch - zur Zahlung von Rechnungen für A verwendet. Folglich wird das Geld gar nicht Eigentum des B.
Im übrigen kann es im Einzelfall kritisch werden, wenn ein Dritter "für dich" zahlt. Da muß sich nämlich der Empfänger nicht drauf einlassen, weil der das Risiko eingeht, daß der B das Geld irgendwann wieder haben will und der Empfänger dann nicht beweisen kann, daß er das Geld aufgrund eines bestehenden Rechtsverhältnisses erhalten hat.
Dann sitzt der Empfänger ohne Geld da und A ggfs. mit einer Betrugsanzeige.
Ergo wird sich darauf auf der Empfängerseite nur jemand einlassen, der mit dem Klammerbeutel gepudert ist.
Aber schön zu wissen, daß mit der Pleite dann auf einmal die Kreativität doch durchbricht, die so lange geschlummert hat.
-- Editiert von Leibgerichtshof am 30.11.2008 19:08
Also, jede Bank nennt sowas Geldwäsche.
Nicht umsonst unterschreibt man bei Kontoeröffnung, dass man nur in eigenem Namen handelt.
Bekommt ein Gläubiger Wind davon, kann das arg ins Auge gehen.
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--- editiert vom Admin
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