geschiedener Mann hält sich nicht an Scheidungsurteil

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
anja0901
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
geschiedener Mann hält sich nicht an Scheidungsurteil

Hallo,
ich bin froh, diese Seite gefunden zu haben und hoffe, dass mir jemand ein wenig weiterhelfen kann.

Bei unserer Scheidung wurde u.a. vereinbart, dass das Haus, welches ich mit unseren 3 gemeinsamen Kindern bewohne von meinem Ex-Mann übernommen wird und ich ein eingetragenes Wohnrecht erhalte.
Seit 2 1/2 Jahren ist allerdings noch nichts passiert und das Haus steht nun zum Verkauf. Er findet immer andere Gründe, warum ER es nicht kaufen kann. Man kann ihn doch auch nicht zwingen;)
Meine Frage: kann das lebenslange Wohnrecht, das ursprünglich geplant war, ausbezahlt werden, d.h. wird es in irgendeiner Art bewertet und ich bekomme dafür eine einmalige Zahlung?
(Somit hätte evtl. ich die Möglichkeit, das Haus zu übernehmen.)
Was passiert denn überhaupt, wenn ein Ex-Partner sich nicht an die Vereinbarungen hält?

Viele Grüße
anja

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anja0901
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,
hm...ich habe befürchtet, dass für alle Einzelheiten der Rahmen hier nicht ausreicht. Ich versuche es nochmal KURZ:

Es gab nur eine Vereinbarung, da wir uns ja einig waren.
Mein Ex-Mann besitzt noch weitere Immobilien (schlecht geht es ihm also nicht). Das Haus wurde ursprünglich von 3 Erwachsenen bewohnt und auch abbezahlt (Eigentümer ist meine Mutter) Nach der Trennung konnten wir beide es nicht alleine halten (TROTZ arbeiten-das scheint hier ja recht wichtig zu sein). Fazit: Ich verzichte auf Auszahlung von den anderen Immobilien bzw. Umzug in eine etc., dafür Übernahme dieses Hauses (die Kinder sollten nicht umziehen müssen, ich hatte hier meine Arbeit usw.)
Damit es niemand falsch versteht, wir haben eine der wenigen "glücklichen" Scheidungen hinter uns, also außer diesem Punkt keine Probleme. Meine "Forderung" verjährt nun bald, d.h. doch Anwaltstermin? (den ich vermeiden wollte)Unglücklicherweise praktiziert meine Anwältin nicht mehr:(

viele Grüße
anja

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anja0901
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,
oh, keine Sorge, ich weiß, wie teuer so ein Fachanwalt ist! Habe auch erfahren, dass sie meine Akte an einen Kollegen weitergegeben hat (ich wollte mir das Geld einfach nur sparen)
Ich befürchte, es geht nicht ohne (allerdings reagiert er darauf immer allergisch und es gibt Streit, den ich versuche seit der Trennung vor 5 Jahren NUR der Kinder zuliebe zu vermeiden)
Nochmal ein Anliegen an ALLE: NIE über die Kinder! Was soll das? Sie sind gestraft genug und wie sollen sie Dinge ausbaden, die 2 Erwachsene nicht geregelt bekommen. Find ich echt prolo-mäßig (aus dem Wortschatz meiner Kinder)
Ich werde meine Erkenntnisse nach dem Anwaltstermin hier reinschreiben, denn Scheidungsverfahren mit Selbständigen sind immer etwas anders (hier ist übrigens ein guter Text dazu)
Viele Grüße
anja

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