geringfügig nur bis 400 Euro?

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
hasansemra2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)
geringfügig nur bis 400 Euro?

ich arbeite seit 2012 gerinfgügig maximal im monat bekomme ich 220 euro. zu mehr komme ich nicht da nur 2 mal wöchentlich. seit 5.2014 arbeite ich bei einem 2. unternehmen und da ich 450 euro verdienen darf arbeite ich dort bis maximal 225 euro also insgesamt 440-445 euro. jetzt kommt mein erster arbeitgeber und sagt dass sich die rentenversicherung bei ihm gemeldet hat und dass ich nur bis 400 euro verdienen darf weil ich beim 1. arbeitgeber schon seit 2012 arbeite also schon vor 2014.
ist das tichtig? muss ich jetzt beim 1. ag kündigen und mich neu einstellen lassen damit ich 450 verdienen darf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Es geht nicht um die Geringfügigkeit sondern um die Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit. Das solltest du dir genau erklären lassen. Klar, du bekommst etwas weniger Geld. Aber dafür zahlst du auch Rentenbeiträge, das kann später mal recht nützlich sein.

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#2
 Von 
hasansemra2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

sorry aber meine frage war eigentlich wieso ich nur bis 400 euro verdienen darf und nicht 450 obwohl seit 2014 450 euro ist. der rest ist mir dann schon klar.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, bleiben in diesem Minijob auch nach Inkrafttreten der Neuregelungen versicherungsfrei; sie können aber wie bisher mit Wirkung für die Zukunft auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Übergangsregelung). Wurde allerdings nach dem 31. Dezember 2012 das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von 400,01 bis 450 Euro erhöht, gilt auch für diese Beschäftigten das neue Recht, so dass grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt und die Möglichkeit besteht, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen."

Quelle:https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/450-Euro-Mini-Jobs/450-euro-mini-jobs-geringfuegige-beschaeftigung.html

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