gemeinsamer Erbschein - Verzögerung durch Miterben

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
tyrall
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
gemeinsamer Erbschein - Verzögerung durch Miterben

Hallo,
ich habe schon lange im Forum gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Es geht um das Erbe meiner Mutter. Der Vater ist schon vor 8 Jahren gestorben und beide hatten ein Berliner Testament.
Es hat keiner der beiden Söhne damals einen Erbanteil beansprucht.
Danach -zu Lebzeiten meiner Mutter wurde das Haus der Eltern verkauft und das Geld angelegt.
Kurz danach habe ich erfahren das mein Bruder ein tilgungsfreies Darlehen von meiner Mutter erhalten hat um eine Eigentumswohnung zu kaufen, die er an meine Mutter vermietet hat. Geplant war nur eine Mietwohnung.
Erst auf mein Drängen wurde das Darlehen nachträglich notariell beurkundet das im Todesfall das Darlehen mit dem Erbe verrechnet wird.
Was ich erst jetzt ( 3 Jahre später ) festgestellt habe ist:
Zusätzlich zum Darlehen ist noch kurz danach eine beträchtliche Summe von Mutters Konto an meinen Bruder überwiesen worden. Wofür dieses Geld war wurde nicht detailliert erwähnt, es soll aber angeblich für Umzug und Renovierung gewesen sein.
Von der Höhe her kann ich mir das absolut nicht vorstellen, sondern maximal die Hälfte des Betrages.
Ich vermute aber das der Betrag in fünfstelliger Höhe auch noch Maklergebühren und Grunderwerbssteuer für die von meinem Bruder gekaufte Eigentumswohnung beinhaltet hat.
Eine detaillierte Information oder Kostenaufstellung wird jetzt einfach nicht abgegeben. Es wird einfach nicht reagiert.

1,5 Jahre nach dem Umzug aus dem eigenen Haus in die Eigentumswohnung meines Bruders kam meine Mutter jedoch ins Seniorenheim, da Sie mit der Wohnung überfordert war und ist in dem Seniorenheim ca 1,5 Jahre später gestorben.
Durch die Kosten des Seniorenheimes ist das Erbe geschrumpft und somit ist in etwa ein Geldbetrag (angelegt) in Höhe des Darlehens das der eine Sohn erhalten hat verblieben.
Es wurde von mir in Absprache mit meinem Bruder ein gemeinsamer Erbschein beantragt, aber der schafft es nicht einmal die dazugehörige Vollmacht zu unterschreiben und beglaubigte Kopien seines Personalausweises für die Bank beizubringen.
Der Erbschein kann nicht ausgestellt werden ( seit mehr als 2 Monaten ) Es ist abzusehen das es sich weiter verzögern wird, da der Bruder, der das Darlehen erhalten hat auch gar nicht daran interessiert ist.
Er wird kein Geld ausbezahlt bekommen oder vielleicht sogar noch ein paar Euro zurückzahlen müssen.

Beide Söhne sind finanziell gut gestellt und keiner gerät dadurch irgendwie in Zahlungsschwierigkeiten.
Es ist einfach nur so das der Sohn, der damals kein Darlehen erhalten hat, nicht ewig auf das Geld verzichten will, da er damit eine Hypothek ablösen kann was Ihm pro Monat einiges an Zinszahlungen erspart.

Wie ist weiter vorzugehen ?
Einen einzelnen Erbschein beantragen ( und meinem Bruder mitteilen das man den beantragten gemeinsamen Erbschein mangels Mitwirkung nicht mehr will )
Mit dem Einzelerbschein dann 50% der auf den Konten liegenden Gelder vereinnahmen.
Jetzt 3 Monate nach dem Tod der Mutter eine Aufstellung des Gesamterbes machen und den verbleibenden Betrag schriftlich vom Bruder einfordern ?
Bei dieser Aufstellung die fünfstellige Summe die nach dem Darlehen geflossen ist einfach mal als Schenkung einrechnen und auf die Reaktion warten ?
Welche Fristen sind da gegebenenfalls zu setzen ?




-- Editier von tyrall am 29.06.2017 15:18

-- Editier von tyrall am 29.06.2017 17:48

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Es hat keiner der beiden Söhne damals einen Erbanteil haben wollen.

Die Kinder hätten auch nur eine Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) gehabt.
Zitat:
Es wurde ein gemeinsamer Erbschein beantragt, aber der eine Sohn kümmert sich um gar nichts und der Erbschein kann nicht ausgestellt werden ( seit mehr als 2 Monaten ).

Um was soll sich der Sohn kümmern? Es genügt, wenn ein Erbe den Erbscheinsantrag stellt. Etwaige standesamtliche Urkunden kann man auch selbst einholen.
Zitat:
Einen einzelnen Erbschein beantragen ( und dem Bruder mitteilen das man den beantragten gemeinsamen Erbschein mangels Mitwirkung nicht mehr will )

Das kostet nur unnötig Geld.
Zitat:
Mit dem Einzelerbschein dann 50% der auf den Konten liegenden Gelder vereinnahmen.

Das funktioniert nicht. Alle Erben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen.
Zitat:
Jetzt 3 Monate nach dem Tod der Mutter eine Aufstellung des Gesamterbes machen und den verbleibenden Betrag schriftlich vom Bruder einfordern ?

Was soll eingefordert werden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tyrall
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

*** Was soll eingefordert werden? ***
Da ich von den Banken (sowohl Girokonto als auch 2 Banken bei denen Festgelder angelegt sind) schriftlich zugesagt bekommen habe, das ich mit einem Einzelerbschein mit darauf stehender Quote ( 50 % ) dann die Hälfte des dort liegenden Geldes überwiesen bekomme.
Dann muss sich mein Bruder endlich bewegen auch einen Erbschein beantragen und sich die andere Hälfte des Geldes überweisen lassen.
Anschliessend müsste er ( da er ja das Darlehen erhalten hat ) mir so ziemlich diese Summe auszahlen, die er überwiesen bekommen hat. Gemäss meiner Abrechnung entspricht die auf den Konten befindliche Summe ca dem Darlehensbetrag.
Die ungefähren Beträge +/- 1000 € kenne ich, habe aber ohne Erbschein nicht einmal ein Kontoeinsicht.

Ich weiss es läuft auf einen Erbstreit hinaus, aber ich will nicht weiter warten und gehe davon aus das er weiter nichts tut.
Die Vollmacht für den gemeinsamen Erbschein fordert das Nachlassgericht für die Ausstellung des Erbscheines.


-- Editiert von tyrall am 29.06.2017 18:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Da ich von den Banken (sowohl Girokonto als auch 2 Banken bei denen Festgelder angelegt sind) schriftlich zugesagt bekommen habe, das ich mit einem Einzelerbschein mit darauf stehender Quote ( 50 % ) dann die Hälfte des dort liegenden Geldes überwiesen bekomme.


Wirklich? Damit setzen sich die Banken einer möglichen Schadenersatzpflicht gegenüber dem Bruder aus. Daher kann ich das kaum glauben. Wenn der Bruder eine Bank auf Rückzahlung des ohne Rechtsgrund an Dich ausgezahlten Betrages verklagt, dann wird er mit ziemlicher Sicherheit den Prozess gewinnen.

Mit einem Teilerbschein bekommt man zwar Auskunft von den Banken, aber ein Zugriff auf die Konten ist damit nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

... und dass das Nachlassgericht eine Vollmacht des Miterben verlangt, wäre mir neu.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tyrall
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei dem Nachlassgericht hier im Ort ist das so bei dem gemeinsamen Erbschein..
@ cruncc1 man lernt immer wieder dazu.
Aber ich habe Mo dort einen Termin und werde einen Teilerbschein beantragen.
Leider werde ich wohl doch nicht ( auch mit angegebener Quote auf dem Erbschein ) an das Erbe kommen, da die Banken bei denen die Festgelder liegen nur auf das Referenzkonto überweisen.
Und das Referenzkonto / Girokonto ist bei einer Bank die sich Querstellt.
Habe meinem Bruder jetzt die Hälfte der Kosten der Bestattung per Einschreiben in Rechnung gestellt und Ihn auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen.

-- Editiert von tyrall am 01.07.2017 19:51

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

https://dejure.org/gesetze/FamFG/352a.html

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tyrall
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

ist mir bekannt, hindert aber ein Nachlassgericht nicht daran für einen gemeinsamen Erbschein eine Vollmacht der Anderen Erben zu verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tyrall
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwischenstand : Bruder hat die Vollmacht für den gemeinsamen Erbschein nun doch unterschrieben und vor 14 Tagenwar ich mit allen Notwendigen Unterlagen beim Nachlassgericht. Das dauert nun anscheinend und ich soll auf die Post warten.
Eine von zwei Banken bei denen Festgelder angelegt sind hat wohl vom Festgeldkonto auf das Girokonto ( Beide auf den Namen der Verstorbenen) überwiesen. Die andere Bank will unbedingt den Erbschein für den gleichen Sachverhalt.
Die Bank bei der das Girokonto geführt wird will erst einen Erbschein, sonst bekomme ich nur den Kontostand ungefähr mitgeteilt.
Ich hoffe das ich in zwei Wochen schlauer bin.

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