gemeins. Mietvertrag, Trennung, offene Miete

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Blackspiken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeins. Mietvertrag, Trennung, offene Miete

Hallo,

meine Ex und ich haben eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Mietvertrag. Nun hat sie die Beziehung wegen einem anderen beendet, was mich dazu bewegt hat unsere Wohnung zu verlassen. Den Mietvertrag haben wir bereits mit einer Standartfrist von 3 Monaten gekündigt. Die Kaution (2 Kaltmieten) für diese Wohnung hat meine Ex hinterlegt. Da ich nun aufgrund der unvorbereiteten Trennung meine Habseligkeiten rausholen werde, sobald ich eine neue Bleibe gefunden habe und so mit Umzugskosten etc konfrontiert werde die ich nicht eingeplant hatte, würde ich mich nicht weiter an der alten Wohnung beteiligen wollen. Während unserer Beziehung hat sie die Kaltmiete überwiesen, während ich mich um sämtliche Nebenkosten, sowie den täglichen Verbrauch (Lebensmittel, Treibstoff, etc) gekümmert habe.
Sie besteht nun darauf, dass ich die Hälfte der offenstehenden Miete (3 Kaltmieten) zu entrichten habe. Ich hingegen hoffe darauf, dass ich aufgrund der Sachlage darauf hoffen kann, dass der Vermieter sich die offenen Kosten von der Kaution holt und ich aufgrund der mündlichen Vereinbarung mit meiner Ex relativ glimpflich davon komme. Dass die Kaltmiete bisher immer von dem gleichen Konto überwiesen wurde lässt sich ja leicht nachweisen.
Nun die Frage …
Bin ich trotz der Kaution verpflichtet die Hälfte zu zahlen und falls die mündliche Absprache geltend gemacht werden kann, spielt es dann rechtlich gesehen eine Rolle, dass sie aufgrund ihres geringen Einkommens theoretisch (!!!) nicht in der Lage wäre die offene Miete zu überweisen, ohne dabei auf die Kaution zurückgreifen zu müssen?

Aufgrund der Tatsache, dass sie einen Neuen hat schaffe ich es nicht noch länger bzw bis zum Ende der Frist gemeinsam mit ihr in der Wohnung zu bleiben. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen, denn ich habe echt keine Ahnung wo ich das ganze Geld hernehmen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

- Kaution und Miete miteinander aufrechnen wird der Vermieter wohl nicht mitmachen und muss er auch nicht

- wenn deine Ex die Miete nicht zahlt, kann der Vermieter sie komplett von dir fordern...je nachdem, bei wem er einfacher an sein Geld kommt

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#2
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blackspiken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe ich abgesehen von der Trennung auch hier die Arschkarte ...

Trotzdem Danke für die Antworten.

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