gemeine onkel

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
julenana
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 6x hilfreich)
gemeine onkel

hallo
ich hoffe mir kann jemand helfen, ist alles ziemlich kompliziert.
folgender fall:
letzten juni ist mein großvater gestorben, er hinterlässt ein grundstück mit haus und inventar, ein auto und etwas barvermögen.
dieses wird unter seinen vier kindern aufgeteilt (2 söhne, 2 töchter).

der erste sohn schuldet seiner exfrau eine menge unterhalt. er hat jetzt aber sein erbe an seine kinder abgetreten, geht das überhaupt? also bekommt die exfrau jetzt nichts.

der zweite sohn hat das gesamte inventar aus dem haus verkauft, bzw. verschenkt ohne den anderen erben bescheid zu sagen.
und wollte sogar das haus im alleingang verkaufen.

die beiden töchter können laut anwalt aber nichts dagegen tun.
wer kann mir da weiter helfen?

gruß jule

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der erste Sohn ist der Erbe und hat das Erbe wohl auch nicht ausgeschlagen, sondern übertragen (verschenkt) an seine Kinder. Wie das bzgl. des Unterhalts an sein Ex-Frau zu bewerten ist weiß ich leider nicht genau. Es hat jedenfalls keine Auswirkung auf die übrigen Erben.

Warum die beiden Töchter gegen das Verschenken bzw. Verkaufen des Hausrats nichts machen können, ist mir unklar. Der Wert des Hausrats muss diesem Sohn mindestens auf das Erbe angerechnet werden.

Dass er das Haus nicht verkaufen konnte, liegt einfach daran, dass hierfür eine notarieller Kaufvertrag notwendig ist, den alle Eigentümer (die 4 Kinder) unterschreiben müssen.

Bei so einer Antwort des Anwalts würde ich mir eventuell einen neuen Anwalt suchen.

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