Vor 4 Monaten habe ich mich getrennt und mit meiner Ex zusammen die gemeinsame Wohnung gekündigt. Ich bin auch direkt mit fast allen meinen Sachen ausgezogen. Kurze Zeit später hat sie das Schloß ausgetauscht und jeglichen Kontakt abgebrochen. Die Wohnung muss zum 31.12. geräumt sein, jedoch macht sie wohl keine Anstalten die Wohnung zu verlassen, obwohl sie selbst die Kündigung unterschrieben hat. Welche Konsequenzen können nun auf mich zu kommen? Meiner Meinung nach ist ab 31.12 das Mietverhältnis beendet und damit bin ich aus allem raus und meine Ex lebt illegal dort und ist haftbar.
gekündigte Wohnung und Ex zieht nicht aus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWelche Konsequenzen können nun auf mich zu kommen? :
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht und auch gemeinsam gekündigt habt, dann bist du ab dem 01.01.2018 aus der Nummer raus. Der Vermieter muss sich jetzt mit deiner Ex alleine rumärgern, von dir kann er nichts mehr fordern.
dann bist du ab dem 01.01.2018 aus der Nummer raus
Liane, das solltest du aber besser wissen.
Raus ist er erst nach der Übergabe einer leeren Wohnung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ich hab soetwas fast befürchtet. Meine Kaution hab ich zwar schon abgeschrieben. Allerdings hab ich gehofft dass die Vermieterin mich raus lassen muss.
Dann werd ich wohl auch nochmal nen Anwalt hinzu ziehen.
ZitatDer Vermieter muss sich jetzt mit deiner Ex alleine rumärgern, von dir kann er nichts mehr fordern. :
Zum einen gibt es die gesamtschuldnerische Haftung. Da kommt man im Mietrecht auch nicht raus nur weil ein Datum abgelaufen ist, sondern erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.
Und fordern kann man bekanntlich ja immer.
Ja, das erscheint mir sinnvoll.
Zum einen hat die Ex-Dame des Herzens ja noch ein paar Wochen Zeit, da wir erst Anfang Dezember haben.
Sollte sie jedoch tatsächlich nicht ausziehen, sitzen SIe mit im Kostenboot und zwar solange bis das Mietverhältnis dann auch tatsächlich beendet ist. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch läuft es ja noch. Es gilt hier erst einmal abzuwarten, ob die sie nicht doch ihre Köfferchen packt und auszieht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten