gekündigte Wohnung und Ex zieht nicht aus

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz479700-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gekündigte Wohnung und Ex zieht nicht aus

Vor 4 Monaten habe ich mich getrennt und mit meiner Ex zusammen die gemeinsame Wohnung gekündigt. Ich bin auch direkt mit fast allen meinen Sachen ausgezogen. Kurze Zeit später hat sie das Schloß ausgetauscht und jeglichen Kontakt abgebrochen. Die Wohnung muss zum 31.12. geräumt sein, jedoch macht sie wohl keine Anstalten die Wohnung zu verlassen, obwohl sie selbst die Kündigung unterschrieben hat. Welche Konsequenzen können nun auf mich zu kommen? Meiner Meinung nach ist ab 31.12 das Mietverhältnis beendet und damit bin ich aus allem raus und meine Ex lebt illegal dort und ist haftbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von amz479700-92):
Welche Konsequenzen können nun auf mich zu kommen?

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht und auch gemeinsam gekündigt habt, dann bist du ab dem 01.01.2018 aus der Nummer raus. Der Vermieter muss sich jetzt mit deiner Ex alleine rumärgern, von dir kann er nichts mehr fordern.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

dann bist du ab dem 01.01.2018 aus der Nummer raus

Liane, das solltest du aber besser wissen.
Raus ist er erst nach der Übergabe einer leeren Wohnung.

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#3
 Von 
amz479700-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab soetwas fast befürchtet. Meine Kaution hab ich zwar schon abgeschrieben. Allerdings hab ich gehofft dass die Vermieterin mich raus lassen muss.
Dann werd ich wohl auch nochmal nen Anwalt hinzu ziehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Der Vermieter muss sich jetzt mit deiner Ex alleine rumärgern, von dir kann er nichts mehr fordern.

Zum einen gibt es die gesamtschuldnerische Haftung. Da kommt man im Mietrecht auch nicht raus nur weil ein Datum abgelaufen ist, sondern erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.


Und fordern kann man bekanntlich ja immer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ja, das erscheint mir sinnvoll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zum einen hat die Ex-Dame des Herzens ja noch ein paar Wochen Zeit, da wir erst Anfang Dezember haben.

Sollte sie jedoch tatsächlich nicht ausziehen, sitzen SIe mit im Kostenboot und zwar solange bis das Mietverhältnis dann auch tatsächlich beendet ist. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch läuft es ja noch. Es gilt hier erst einmal abzuwarten, ob die sie nicht doch ihre Köfferchen packt und auszieht.

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