geklaute hp

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nyota
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
geklaute hp

hallo!

mal eine frage...
wenn man eine homepgage für einen kunden erstellt und diese auch fertig stellt, es aber aus irgendwelchen gründen doch nicht zur vollendung führt (online stellen) und dann nach einer weile genau diese seite im netz findet von jemand anderem programmiert, (bilder -> screenshots vom testserver "geklaut")
was hat man für möglichkeiten? hat man überhaupt welche?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> wenn man eine homepgage für einen kunden erstellt

... hat man diesem doch wohl die Nutzungsrechte übertragen.

Kein "gesunder" Kunde wird eine Seite in Auftrag geben, bei der er für jede Änderung die Genehmigung des Erstellers benötigt, damit würde sich der Auftraggeber ja auf Gedeih und Verderb an das Wohlwollen des Erstellers binden.

> aus irgendwelchen gründen doch nicht zur vollendung führt

Was für irgendwelche Gründe könnten das denn sein?

> genau diese seite im netz findet

Wurde nun Design/Inhalt/Quelltext für eine ganz andere Website "geklaut" oder hat der Kunde das Projekt nur von jemand anders weiterführen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyota
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vllt etwas präziser:


person A erstellt für Person B eine internetseite nach genau ihren wünschen...
internetseite ist so gut wie fertig, bis auf ein wenig content
person B wird zickig weil es ihr zu lange dauert, dabei ist sie diejenige die den content nicht liefert, sowie zugangsdaten zum server zum onlinestellen...
person B rastet im grunde aus, worauf person A noch einen milderungsversuch startet aber darauf keine antwort kriegt
auftrag kommt demnach nicht zur vollendung...

nach einer weile findet person A genau die seite im netz wieder die sie erstellt hat von jemand anderem programmiert (person C)
person B muss wohl screenshots vom testserver geschossen haben und die bilder der person C gegeben haben... (seite wurde natürlich vom testserver genommen nachdem der auftrag nicht zu stande kam)
bilder sind im grunde nur schmuckbilder ("vektor"blumen... in einer wird foto von person B eingearbeitet)
also es ist exakt eine kopie vom entwurf von person A, die person C nun umgesetzt hat, mit screenshots vom server von peron A.



>>Wurde nun Design/Inhalt/Quelltext für eine ganz andere Website "geklaut" oder hat der Kunde das Projekt nur von jemand anders weiterführen lassen?

kunde hat das projekt von jemand anderem umsetzen lassen, aber eben mit den geklauten sachen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Ob die Sachen "geklaut" sind, ist ja noch gar nicht raus.

> auftrag kommt demnach nicht zur vollendung

Auch ein teilvollendeter Auftrag ist "vollendet". Wenn nur noch Texte von B fehlen, hat doch A offenbar seinen Teil schon praktisch abgeschlossen, und was hätte B denn nach Lieferung der Texte mit den Sachen, die A für ihn (!) gemacht hat, machen sollen, wenn nicht sie zu nutzen und zu veröffentlichen?

Das ganze klingt doch wieder eher nach dem "ich mag den nicht mehr, deswegen haue ich dem jetzt Knüppel zwischen die Beine".

Wurde eine Honorierung vereinbart? Wurde schon etwas gezahlt? Was war bzgl. Rechteübergang vereinbart?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nyota
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es wurde leider kein vertrag gemacht... es wurde mündlich festgehalten, sowie eine honorierung vereinbart...
diese wurde nicht gezahlt


wenn person B die letzten daten person A gegeben hätte, wäre es garnicht zur eskalation von Person B gekommen, aber Person B hat es halt leider nicht eingesehen, dass sie ja eig selbst schuld ist, an dem immer länger werdenden auftrag.


person C hätte auch gleich den ganzen screenshot als jpg (bilder+text+menü) hochladen können, wäre das gleiche bei rausgekommen, demnach sieht das für mich geklaut aus.
Person A hat ja nun die Seite angefertigt, die vielen Entwürfe gemacht, die Bilder bearbeitet, die Seite programmiert...


>>>Das ganze klingt doch wieder eher nach dem "ich mag den nicht mehr, deswegen haue ich dem jetzt Knüppel zwischen die Beine"

sehe ich nicht so
wie würden sie denn reagieren?
was würden sie an stelle von Person C machen???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> es wurde mündlich festgehalten, sowie eine honorierung vereinbart

Das dürfte wohl auch üblich sein, solange es sich bei A und B nicht um Verwandte oder ein Liebespaar handelt.

Dementsprechend würde wohl eine Nutzungserlaubnis durch B unter der Voraussetzung einer Zahlung des vereinbarten Honorars stehen.

> was würden sie an stelle von Person C machen?

Sicher, daß C gemeint ist?

An Stelle von C würde ich mir von B versichern lassen, daß B die Rechte an den Daten hat; dann könnte C in dem Fall, daß er von A wegen Urheberrechtsverletzung erfolgreich abgemahnt oder verklagt wird, den B wegen fälschlicher Rechteberühmung in Regreß nehmen.

An Stelle von B würde ich fix dem A sein Honorar zahlen und damit möglichen rechtlichen Schritten den Wind aus den Segeln nehmen.

An Stelle von A würde ich den B beweisbar fristsetzend zur Zahlung des Honorars auffordern und ihn darauf hinweisen, daß ich nach Verstreichen der Frist den C (und, falls beweisbar, ggfs. den B) wegen Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung ziehen würde.

Das natürlich alles unter der Voraussetzung, daß die Parteien auch alles beweisen können, was sie behaupten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen