geklaut im Kaufland unter [4€]

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479981-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
geklaut im Kaufland unter [4€]

Hallo ich habe heute bei Kaufland für ca [4€] geklaut

Ich wurde erwischt, die Polizei ist auch gekommen und ich musste 100€ zahlen (ich hatte die 100€ natürlich nicht dabei] die meinten ich bekomme Post von einem Anwalt und muss dann ca. [140€] zahlen
kommt noch etwas auf mich zu und wäre es möglich sich zu entschuldigen?

-- Editiert von Moderator am 07.12.2017 13:58

-- Thema wurde verschoben am 07.12.2017 13:58

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Eine Entschuldigung ist natürlich immer möglich aber wahrscheinlich hat man Dir auch direkt ein Hausverbot ausgesprochen. Daher würde ich mich für die Entschuldigung auf den Postweg oder das Telefon verlassen.
Bei den 100,- € handelt es sich wohl um die Fangprämie von Kaufland. Inwieweit daraus jetzt 140,- € werden kann man schwer einschätzen. Hier solltest Du das Schreiben des Anwalts abwarten bzw. schnellstmöglich die 100,- € bezahlen um die Einschaltung des Anwalts zu verhindern.
Wenn die Polizei involviert ist wurde sicherlich auch Strafanzeige wegen Diebstahl gestellt.
Wie diese verläuft hängt stark von Deinem Alter, Vorstrafen etc. ab.

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#2
 Von 
fb479981-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin bisher noch nicht vorgestraft und ich bin erst 18 Jahre alt geworden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Dann wird das Verfahren wohl eingestellt. Ich weise darauf hin, daß das Verfahren trotzdem im Erziehungsregister steht - bei Wiederholung ist also nicht mehr mit einer Einstellung zu rechnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
fb479981-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wird da jetzt nichts sehen oder wie soll ich das verstehen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Also wird da jetzt nichts sehen Keine Ahnung, was Sie meinen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
fb479981-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

stehen* meinte ich kann ich mich den bei Kaufland entschuldigen? Ich hab mich bereits vor Ort entschuldigt.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

stehen* meinte ich Lesen Sie eigentlich, was ich schreibe? Ich schrieb nämlich, daß da, nämlich im Erziehungsregister, sehr wohl was stehen wird.
kann ich mich den bei Kaufland entschuldigen? Können Sie - das wird freilich nichts ändern. Und machen Sie das schriftlich - Sie haben ja jetzt höchstwahrscheinlich Hausverbot da.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
fb479981-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schaut den das Entschuldigungsschreiben aus?

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb479981-25):
Wie schaut den das Entschuldigungsschreiben aus?
- ohne Worte - :augenroll:

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Bei den 100,- € handelt es sich wohl um die Fangprämie von Kaufland.

Die ist im oberen Bereich, in der Regel gelten 50 EUR als angemessen.



Zitat (von fb479981-25):
die meinten ich bekomme Post von einem Anwalt und muss dann ca. [140€] zahlen

Ich würde die Firma unverzüglich und nachweisbar auffordern, Bankverbindung und Verwendungszweck zewcks Überweisung zu nennen.
Wenn die das dann nicht ohne Anwalt hinbekommen, ist das deren Problem. Da muss man Keine Kosten für tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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