gefälschter Tüv

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vanni86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gefälschter Tüv

Hallo,
ich habe da ein ganz großes Problem.
Ich habe heute ein Auto gekauft.Bin dann zum Straßenverkehrsamt und die haben mir dann mitgeteilt,dass der Tüv und die Plakette gefälscht seien.
Das Auto habe ich über eine Freundin erworben.
Wir haben lediglich einen mündlichen Kaufertrag abgeschlossen.Kann ich dann das Geld wieder zurückfordern???

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derklient
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Generell stellt sich die frage ob beim kauf erwähnt worden ist ob der tüv neugemacht worden ist oder ob das schon älter ist.
Oder ob der wagen gekauft worden ist mit der vorraussetzung des tüvs.

Mann kann den Vertrag anfechten wegen vermutlich arglistiger verschweigung/täuschung.
Oder ggf auf vertragserfüllung sprich das der verkäufer den tüv machen lässt und dafür die kosten übernimmt.

Aber als erstes solltest mehr über den mündlichen vertrag erwähnen, was abgemacht worden ist und so.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Gibts Zeugen für den mündlichen Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Oder ob der wagen gekauft worden ist mit der vorraussetzung des tüvs

Völlig irrelevant. Ein mit gefälschten Plaketten verkaufter Wagen hat einen dermaßen schwerwiegenden Rechtsmangel, daß dieser schon für sich Ansprüche des K aus dem bestehenden Vertrag begründet, auch wenn 'ohne TÜV' vereinbart worden sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Claudius123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches problem: und zwar habe ich heute ein auto gekauft das im april über den Tüv gegangen sein soll(es existiert aber kein Tüv-Bericht). Am Vortag also gestern war ich mit nem Kumpel da und hab mir den angesehen und ne probefahrt gemacht.... war alles echt OK und ich wollt den Wagen haben ( hat ja auch zwei jahre Tüv). Dann kam der Verkäufer mit nem Kaufvertrag in dem steht " Der Käufer wurde über alle Mängel in Kenntniss gesetzt." Er hat mich lediglich über einen losen Auspuff in Kenntniss gesetzt und die Spur müsse eingestellt werden. Dafür gibt es auf jeden Fall einen Zeugen. ich hab also den kaufvertrag unterschrieben und heute den Wagen umgemeldet. danach bin ich zur Werkstatt meines Vertrauens und die hat mir den Wagen stillgelegt und gesagt ich dürfe damit so nicht mehr auf die strasse. Ich will darauf hinaus das der Wagen ein Totalschaden ist : Zylinderkopfdichtung, gebrochene federn, kaputte Achsenmanschette etc etc und von den durchgerosteten Schwellern will ich gar nicht anfangen.
der wagen darf also gar keinen Tüv haben.
mein mechaniker hat alle seine Beziehungen spielen lassen und den Prüfer rausgekriegt un der hat gesagt er hat das auto nie geprüft.......
Klarer Fall Urkundenfälschung und Betrug sagte die Krippo eben bei der Aufnahme der Anzeige .
ich will aber mein geld zurück auch wenn es nur 950€ waren ist das für mich viel geld.
meine Frage ist nun ob ich Zivilrechtlich gegen den verkäufer vorgehen soll? Wenn ja rechnet sich das ? oder breche ich dem ********* beide Beine?


vielleicht könnt ihr mir ja helfen

Gruss Claudius

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Claudius123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

anscheinend schon ich weiß das ich blauäugig war oder bin aber meine frage lautet: 950€ - anwaltskosten = die antwort auf meine Frage rechnet sich das oder lasse ich die zivilklage sein? du musst mich nicht angreifen bin schon fertig genug!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Also ich würde mal ganz schnell eine Betrugsanzeige bei der Polizei stellen. Die ermitteln dann auf Amtswegen. Danach auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen, notfalls gerichtlich. M

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Claudius123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ist alles schon in die Wege geleitet! ich halte euch auf dem laufenden was noch kommt!

gruss C.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alexandra123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem. Hab mir vor einer Woche ein Auto für nur 600 euro gekauft. Der Wagen sollte bis 2013 TÜV haben. Klar Rost hatte er, aber ich dachte das könne man in zwei Jahren beheben. Da ich mir ein Autoradio einbauen lassen wollte, musste ich in die Werkstatt. Ich erkundigte mich gleich mal wegen der Reperaturen bzw Kosten wegen den Roststellen. der Werkstattmann bockte den Wagen auf und machte mich blöd an. Dieser Wagen wurde nicht dem TÜV vorgestellt. Also versuchte ich den TÜV Prüfer zu finden , dabei stellte sich raus, das der Ort nicht mit solchen Unterlagen mehr arbeiten tut. Der TÜV und ASU bericht gefälscht worden sei. Ich habe sofort die Polizei verständigt, die sämtliche Angaben aufgenommen haben. Der verkäufer nimmt den Wagen auch nicht mehr zurück, weil er sich vom Vorverkäufer ebenso betrogen fühlt. Nun bin ich doch der geschädigte. Steuern, Versicherung laufen weiter. Wagen kann nicht stillgelegt werden bzw abgemeldet, weil ich kein Standort dafür habe. Kennzeichen liegen bei der Polizei. Kann daher auch kein Auto fahren. Einen neuen Wagen kann ich nicht anmelden, da der alte ja noch läuft. Was ist das für eine Welt geworden. Lug und Betrug überall.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Du schreibst "Nur 600 Euro"....melde den Wagen doch ab....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Alexandra123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab deshalb nur 600 € geschrieben, weil manch einer ein höheres Leergeld gezahlt hat. Ich kann den Wagen nicht abmelden. Die Kennzeichen hat die Polizei. Wohin soll ich denn dann den Wagen bringen ? Ich will doch noch etwas gerechtigkeit haben. Wenigstens eine Anzeige für den Verkäufer.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Die Kennzeichen liegen als Beweismittel bei der Polizei.
Hole dir darüber eine schriftliche Bestätigung, damit kannst du die dann normalerweise abmelden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen