gefälschter Ausweis Autoverkauf Zwangsabmeldung

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
derschrei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gefälschter Ausweis Autoverkauf Zwangsabmeldung

Einen schönen guten Abend.

Ein junger A verkauft Auto an B mit einem Kaufvertrag und der mündlichen Vereinbarung, dass das Auto abgemeldet wird innerhalb weniger Tage.

A bemerkt am nächsten Tag, dass einige Sachen doch unstimmig waren bezüglich der Seriösität der Person und überprüft die Adresse und stellt fest, dass die Person nicht an angegebener Stelle wohnt.
Der Verdacht, dass B einen gefälschten Ausweis benutzt hat verstärkt sich.

A kontaktiert B, doch B reagiert nicht auf die Anrufe.
A geht zur Polizei und schildert ihr den Fall, diese meint sie könne nichts tun, da keine Straftat bestehe und dass einzige was A tun könne, sei zur Zulassungstelle zu gehen und eine Abmeldung zu veranlassen.

A geht erneut zu der Versicherung und redet dort wieder mit einem Mitarbeiter der Versicherung und schildert erneut den Fall. Der Mitarbeiter macht eine Kopie des Kaufvertrages und sagt ihm dass die Versicherung ab Beginn des Kaufvertrages abgehoben werde, wenn eine Zwangsabmeldung durchgeführt wird und dass A nichts geschehen könne.
A glaubt ihm nicht und geht zur Zulassungstelle. Diese sagt ihm, dass sie keine Zwangsabmeldung durchführen könne ohne die Papiere und kann ihm auch keine weiteren Informationen liefern, außer dass wahrscheinlich a für alles haften müsse , da Person B einen ausländischen Ausweis zur Identifikation verwendet hat.




Ein weiterer Ansatz den A verfolgen könnte ist, die Kündigung der Versicherung, indem Sepazahlungen an Versicherung und oder KFZ Steuer zurückgezogen werden, was wiederum zur Kündigung der Versicherung und oder der Zulassung führen würde.

Vermutlich führen wohl beide Wege, entweder die Kontaktaufnahme der Versicherung an den Käufer, die initiert wird durch Abgabe des Kaufvertrages an die Versicherung, die dann dem Käufer eine Frist einräumt das Auto umzumelden und bei Nichteinhaltung das Kennzeichen zwangsentstempelt, oder der oben als erstes angegebene Ansatz zum gleichen Weg.

B wird aufgefordert zur Ummeldung des Wagens und oder zur Begleichung der KFZ Steuer, folgt er dieser nicht wird das Kennzeichen freigegeben zur Fahndung. Bis zur Abmeldung aber kann dies passieren.
Mögliche Folgen für A:
-B sammelt Knöllchen und verursacht Unfall
-Verfahrenskosten zur Ermittlung trägt A
-300 euro Kosten für die Zwangsabmeldung
-Erhöhung der SF Klasse
-Verdächtigung bei schweren Vergehen.
-Gerichtsverhandlung sowie mögliche Übernahme der Teilkosten, da eine Mitwirkungspflicht besteht, bezogen auf die Überprüfung der Personalien und Erstellung des Kaufvertrages.



Oder, A kündigt seinen Vertrag mit der Versicherung, indem er die Beiträge nicht zahlt.
In diesem Fall wird A kontaktiert. Auto wird zur Fahndung ausgegeben.
Dieser Weg wird deulich länger dauern und ist nicht zu empfehlen.

Warum kann A nicht zum Einwohnermeldeamt gehen , die Persoanlien der Person auf Richtigkeit überprüfen und danach zur Polizei gehen und eine Anzeige auf Angabe falscher Tatsachen aufgeben bzw das fälschen eines Ausweises.

Wie ist die Rechtslage?











-- Editiert von derschrei am 05.02.2018 23:00

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von derschrei):
Warum kann A nicht zum Einwohnermeldeamt gehen , die Persoanlien der Person auf Richtigkeit überprüfen und danach zur Polizei gehen und eine Anzeige auf Angabe falscher Tatsachen aufgeben bzw das fälschen eines Ausweises.

Kann er doch alles machen.

Also wenn das Land aus dem derjenige kommt so etwas wie ein Einwohnermeldeamt hat und die ihm dann auch Auskunft erteilen.

Die Anzeige wegen "Angabe falscher Tatsachen" ist sinnlos, weil das nicht strafbar ist, aberanzeigenkann man es. Und ob der Ausweis gefälscht war, ist auch nicht klar. Kann man aber anzeigen, das ginge in Richtung Urkundenfälschung.




-- Editiert von Harry van Sell am 05.02.2018 23:40

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derschrei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von derschrei):
Warum kann A nicht zum Einwohnermeldeamt gehen , die Persoanlien der Person auf Richtigkeit überprüfen und danach zur Polizei gehen und eine Anzeige auf Angabe falscher Tatsachen aufgeben bzw das fälschen eines Ausweises.

Kann er doch alles machen.

Also wenn das Land aus dem derjenige kommt so etwas wie ein Einwohnermeldeamt hat und die ihm dann auch Auskunft erteilen.

Die Anzeige wegen "Angabe falscher Tatsachen" ist sinnlos, weil das nicht strafbar ist, aberanzeigenkann man es. Und ob der Ausweis gefälscht war, ist auch nicht klar. Kann man aber anzeigen, das ginge in Richtung Urkundenfälschung.




-- Editiert von Harry van Sell am 05.02.2018 23:40


Das habe ich vergessen zu erwähnen, B hat eine Meldebescheinigung und seinen ausländischen Ausweis zur Identifikation verwendet.Die Frage ist aber, ob der Kaufvertrag und die Anfrage beim Einwohnermeldeamt ausreichen für eine Anzeige

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von derschrei):
Diese sagt ihm, dass sie keine Zwangsabmeldung durchführen könne ohne die Papiere und kann ihm auch keine weiteren Informationen liefern,


Das geht durchaus, da hatte jemand keine Ahnung oder keine Lust.....

§13 Abs.4 FZV

Also unter Vorlage des Kaufvertrags die Versicherung über den Verkauf informieren und gleiches bei der Zulassungsstelle tun.
Dass alles sollte man nachweisbar tun!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen