gebührenpflichtige Dienstleistungen an Minderjährige übers Handy???

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
gebührenpflichtige Dienstleistungen an Minderjährige übers Handy???

Hallo,
mein Sohn hat von seinem Handy (Pre-paid) eine Dienstleistungsnummer, die er im Fernsehen in einer Werbeunterbrechung gesehen hat, angerufen. Er legte jedoch nach ein paar Sekunden innerhalb der Ansage („bitte warten" ) wieder auf. Doch damit löste er eine Rechnung von 65,95 € der Audiovisual TELECOM in Hamburg aus.
Frage:
Muss diese Rechnung beglichen werden, da mein Sohn noch minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig (vertragsfähig?) ist und eigentlich auch gar keine Dienstleistung (Gott sei Dank) in der kurzen Zeit erhalten hat?

Jede konstruktive Tip ist mir sehr willkommen.
Danke und viele Grüße


-- Editiert von bersti am 08.01.2005 11:46:59

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auf wessen Namen ist das Handy denn angemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

... auf den Namen seiner Mutter.

Inzwischen hat sich jedoch noch ergeben, dass ein Rückruf zur ordentlichen Registrierung hätte stattfinden müssen. Der Rückruf wurde aber als Beratungsgespräch dass Minderjährige solche Nummern nicht mehr anrufen können "getarnt". Meine Frau gab daraufhin (für Informationmaterial) ihre Anschrift preis, da die rückrufende Person zumal sich auch nur als Telekom Mitarbeiterin zu erkennen gab.
Daraufhin erhielt sie jedoch die Rechnung für eine kostenpflichtige Dienstleistung. Der Anruf diente augenscheinlich nur dazu die Anschrift ausfindig zu machen.
Eigenartigerweise steht jedoch in den mitgesandten Geschäftsbedingungen der Audiovisual TELECOM, dass ohne ordentliche Registrieung und Aufklärung keine Rechnungsstellung stattfinden kann.
Ziemlich merkwürdig die Vorgehensweise dieser Firma. Wir haben inzwischen schriftlich Widerspruch eingelegt, den Sachverhalt richtig dargestellt und darauf hingewiesen die Sache einem Anwalt zu übergeben wenn es zu weiteren Forderungen kommt.
PS: Die Rufnummer in der Werbeunterbrechung wurde sogar als kostenlos angepriesen.
Mal sehen wie es weitergeht. Werde dann hier berichten.
Bin aber weiterhin für jeden weiteren Tip/Verhaltenshinweis dankbar.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wenn die Werbung nochmal läuft. Auf Video aufnehmen. Sicher ist sicher. Damit sich das kostenlos beweisen lässt.

Und warten was auf Ihren Widerspruch kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
habe inzwischen herausgefunden, dass die Audiovisual TELECOM in Hamburg ein ziemlich betrügerisches Unternehmen zu sein scheint. Das ganze www. ist voll mit Berichten von betroffenen Personen, denen selbiges o.ä. von dieser Firma widerfahren ist. Sogar Berichte wonach sich die Strafanzeigen gegen dieses Unternehmen häufen und betroffene Personen offen Front gegen das Unternehmen machen sind zu finden.
Bin nun ziemlich zuversichtlich das Ganze sauber abschließen zu können.
mfG.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Verpflichtungsgeschäfte, in denen der Minderjährige nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, sind schwebend unwirksam. Wenn die Genehmigung seitens des gesetzlichen Vertreters nicht erteilt wird, ist das jeweilige Rechtsgeschäft unwirksam. Dieses ergibt sich aus den §§ 106 ff. BGB .


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
haben nun inzwischen Post von ATS auf unseren Widerspruch erhalten. Darin werden wir aufgefordert eine Kopie des Ausweises unseres Sohnes zur Feststellung der Minderjährigkeit zu senden. Sonst kann der "Vertrag" nicht storniert werden. Habe damit nun aber ein Problem, weil ich nur ungern solch einer unseriösen Firma die persönlichen Daten meines Sohnes preisgeben würde.
Frage: ist die Forderung nach der Ausweiskopie eigentlich z.B. im Sinne des Datenschutzgesetztes vertretbar.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Wegen dem Datenschutzgesetz kann ich Ihnen keine ANtwort geben.

Aber m.E. sollten Sie froh sein, wenn Sie den Streit mit dem Mehrwertdiensteanbieter auf diese Weise erledigen können. Stichwort: Inkasso, Mahnverfahren.

Im Übrigen hat der Diensteanbieter ein durchaus berechtigtes Interesse an der Feststellung der Minderjährigkeit. Beweispflichtig für die Minderjährigkeit sind Sie auch.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

...um des lieben Frieden Willens, werde ich die Kopie des Ausweises nun doch der Firma schicken (natürlich mit entsprechendem Begleitschreiben). Das Ärgerliche ist nur wie dieses Unternehmen in teilweise betrügerischer Art und Weise versucht "einen über den Tisch zu ziehen".
Da hat mein Gerechtigkeitssinn ein Problem damit :(

Vielen Dank für alle Antworten!!!!
:) Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen