garantiedauer auf rolläden bei kauf einer neuen eigentumswohnung

14. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
ovid
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
garantiedauer auf rolläden bei kauf einer neuen eigentumswohnung

hallo,

wir haben vor circa 15 monaten eine eigentunswohnugn gekauft. nun sind die rolläden defekt. als wir daraufhin bei dem bauherrn der wohnung anriefen, sagte man uns die garantie auf bewegliche teile belaufe sich nur auf ein jahr.
meine frage nun, ist das rechtmäßig und erlaubt. im vertrag steht es auf jeden fall drin, aber ein bekannter meinte das auch die rolläden zur bausubstanz gehören und somit ein werkvertrag besteht, also die garantie auch hier 5 jahre betragen müsste.

wäre dankbar für antworten


mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ovid
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

auch würde mich interessieren ob rolläden zu den beweglichen sachen zählen.

mfg und danke

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alexandra1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
hätte auch interesse an der antwort,bei mir ist es genauso. wer zahlt also den neuen roladen,danke

-----------------
"alexandra"

0x Hilfreiche Antwort

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