gültiger Vertrag?

4. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
K.P. Hoder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gültiger Vertrag?

Moin,
folgende Situation:
Ich habe bei ebay an einer Versteigerung teilgenommen, bin aber überboten worden. Daraufhin meldete sich der Verkäufer bei mir per e-mail, und teilte mir mit, er habe das gleiche Produkt noch einmal und könne es mir zu meinem letztgültigen Angebot verkaufen. Ich schrieb zurück, bekundete meinen Kaufwillen, nannte noch einmal die Höhe meines letzten Gebotes. Daraufhin bekam ich wiederum eine e-mail, die Höhe des Betrages ginge in Ordnung, ich solle auf folgendes Konto überweisen, die Ware ginge dann an mich raus (jetzt werden natürlich alle grinsen, aber der Betrag war nicht sehr hoch.) Gesagt ,getan, Überweisung erfolgt, danach kam noch eine Anfrage nach meiner Adresse, sonst nix mehr. Das ganze ist jetzt drei Tage her. Ich möchte auch niemanden beschuldigen, dazu ist es noch zu früh, nur interessehalber die Frage, ob jetzt ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, oder nicht?

Gruß

kph

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KaptanKirk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...

lies doch einfach einmal den folgenden Artikel hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=102&f=ratgeber_internetrecht_internetauktionen&p=1

Ich denke, dies wird Dir zunächst weiterhelfen und wenn sich der Verkäufer nicht mehr meldet, so kannst Du ggf. auch eine Mail an Ebay schreiben, ach nein, warte. Ebay distanziert sich meines Wissens nach von Verkäufen, die ausserhalb der Auktion stattgefunden haben.

Meiner Meinung nach liegt in Deinem Fall ein Kaufvertrag vor, zwar hast Du nun nicht an einer Auktion teilgenommen, aber Dir wurde die Ware zu einem Preis angeboten und Du hast dieses Angebot auch angenommen. Weitere Infos zum Kaufvertrag findest Du hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=93&f=&p=1

Gruss,

KK

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
K.P. Hoder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

Vielen Dank, mittlerweile ist die Ware bei mir eingetroffen. Der Kollege war einfach nur langsam. Hat dann noch mal eine Woche gedauert. Ich habe ihm aber trotzdem noch mal eine "freundliche" email und eine entsprechende Bewertung zukommen lassen. Die Info hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.

Gruß,

kph

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
simsi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe ich nicht das Recht von einem Kaufvertrag zurückzutreten?
Mir ist nun soetwas auch passiert! Ich wurde per E-Mail benachrichtigt, bekundete auch mein Interesse. Aber mittlerweile habe ich den gleichen Artikel von der besagten Person bei Ebay ersteigert. Jetzt verlangt sie, dass ich beide Artikel bezahle. Es muss doch ein Widerspruchsrecht/Rücktrittsrecht von einem per E-Mail geschlossen Kaufvertrag bestehen, oder ? Muss ich nun beide Artikel nehmen?
Vielen Dank für eine Info.
Grüße

-----------------
"mm"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

mm:

handelt es sich um einen gewerblichen VK öder um einen Privat-Mann?

"Fernabsatz ist Fernabsatz" ;-)
Dieser Satz klingt vielleicht ein wenig bescheurt, trifft aber eigentlich genau den Kern:
Sofern das Widerrufsrecht nach dem BGB gilt (gewerblicher VK), hast Du in beiden Fällen ein Anspruch darauf, beide Artikel zurück zugeben.

Die Aussage eines gewerblichen VK, dass dies bei einem Artikel, den Du via eMail bei ihm "geordert" hast, nicht der Fall ist, ist m. E. falsch!

-----------------
""Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein." - Nicola Machiavelli"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Du kannst zurücktreten in beiden Fällen. Ergibt sich aus dem BGB :) ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
simsi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Info!
Grüße :)

0x Hilfreiche Antwort

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