fristen der behörden

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
ghth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristen der behörden

also irgendwie bin ich wohl über ne rote ampel gefahren. selbstverständlich ganz aus versehen und so....

nun aber meine frage. anfang dezember wurde mir der anhörungsbogen zugeschickt. den hab ich nicht beantwortet. abstreiten bringt ja nix. aber nun haben wir schon januar und hätte ich da nicht den nächsten bescheid bekommen müssen? wie viel zeit darf sich die stadt da lassen? denn in der zeit hätte ich meinen führerschein ja fast schon zurück. ich nehme mal an, das liegt an der urlaubszeit über weihnachten. aber ist das mein problem, wenn die stadt nicht genug leute hat? kann man das als argument vorbringen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

Wenn dir Anfang Dezember der Anhörungsbogen zugeschickt wurde, musste die behörde ja erstmal die Frist abwarten bis zu der du den zurückschicken konntest (i.d.R. 2 Wochen zzgl Postlaufzeit, da Anhörungsbögen nicht zugestellt werden).
Dann bin ich rechnerisch schon in der letzten Dezemberwoche, bevor die Behörde überhaupt tätig werden konnte.
Und eine Verpflichtung eine VerkehrsOWi zun erstmöglichen zeitpunkt zu bearbeiten gibt es nicht.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Übrigens unterbricht das Abschicken des Anhörungsbogens die Verjährungsfrist.

Die Frist von 3 Monaten beginnt dann von Neuem. Spätestens Anfang März wirst Du also wieder etwas von der Bußgeldstelle hören.

Du hast doch Deinen Führerschein noch gar nicht abgegeben, oder? Warum hättest Du ihn dann schon fast wieder zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ghth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also im anhörungsbogen wurde mir eine frist von 1 woche eingeräumt. und ich glaube bei sowas springt 4 wochen fahrverbot raus, glaube ich? und ich bin ja nicht verpflichtet mich zu äußern. also hätte doch nach einer woche. also mitte dezember mein bescheid zukommen müssen, oder? und von mitte dezember bis jetzt gerechnet sind schlappe 3 wochen rum.

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