freiwillig die 10.klasse der realschule wiederholt

5. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
martin41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
freiwillig die 10.klasse der realschule wiederholt

Hallo,
mein Sohn hat die 10.klasse der Realschule erfolgreich beendet und wiederholt jetzt freiwillig die 10.klasse nochmal weil er in Mathematik eine vier hat und dadurch die Vos nicht besuchen kann.jetzt meine Frage,muss Ich für dieses freiwillige Jahr Unterhalt bezahlen?Denn schliesslich bin Ich doch verpflichtet Ihm eine schulische und eine berufliche Ausbildung zu finanzieren.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Aber klar musst du zahlen. Das Kind ist (vermutlich) minderjährig und hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Andere Kinder wiederholen ein Schuljahr aus sehr viel dümmeren Gründen ... und verlieren auch nicht ihren Unterhaltsanspruch! *grins*

Also, cool bleiben ... freu dich doch, dass dein Sohnie so ehrgeizig ist ...

-- Editiert Marcus2009 am 05.10.2012 21:27

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#2
 Von 
martin41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber mittlerweile ist das,das zweite mal denn die achte hat er auch schon mal wiederholt.mein sohn ist im september 2012 achtzehn geworden.

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-- Editiert martin41 am 05.10.2012 22:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Auch wenn der Sohnie zweimal die Klasse wiederholt ist das kein Grund den Unterhaltanspruch zu verwirken. Bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung bist du zum Barunterhalt verpflichtet.

Da der Knabe aber volljährig ist, gilt dies auch für die Kindesmutter. Der bisherige Betreuungsunterhalt entfällt und sie wird ebenfalls barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt ist dann von Kindesmutter und -vater quotiert nach deren Einkommen zu leisten. Du solltest vielleicht prüfen bzw. prüfen lassen, ob sich dadurch dein Zahlbetrag verringert.

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