freiberuflich steuern sparen ??????!!!!!!!!!!!

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
moinsen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
freiberuflich steuern sparen ??????!!!!!!!!!!!

Hallo, ich möchte mir bei ebay ein bisschen Geld dazuverdienen, aber möchte kein Gewerbe anmelden, sondern ich möchte das freiberuflich machen um so steuern zu sparen ! Was muss ich da beachten und geht das überhaupt ????????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kuechi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf legalem Weg sparst du damit wahrscheinlich nichts: Du bist verpflichtet für alles was du Verkaufst zumindest mal Mehrwertsteuer abzuführen. Wenn du das nicht machst geht das nur solange gut, bis einer deiner Käufer versucht, den an dich bezahlten Betrag von seiner eigenen Steuer abzusetzen (z.B. ein Geschäftskunde, brauch nur jemand sein, der selber nen IShop hat und das aus irgend nem Grund absetzen kann). Dann merkt das Finanzamt, das hier eine Rückerstattungsforderung besteht, für die kein Eingang verbucht ist. Wenn du jetzt auch noch Rechnungen stellst (und das werden einige Kunden bestimmt wollen, ansonsten kann man die Geschäftsvorgänge glaub ich auch aus der ebay-Datenbank rekonstruieren) haben sie dich. Deshalb: Zahl lieber die MwSt...
Andere Steuern richten sich nach der Höhe deines Einkommens, z.B. die Gewerbesteuer (ich glaub, i.M. bei >7330,- € im Jahr muss die bezahlt werden). Dazu kommen noch Beiträge für IHK und son Kram. Alles in allem kannst du sowieso nicht einfach selbst entscheiden, ob du ein Gewerbe anmeldest oder das unter "Freiberuflich" verbuchst, das hängt von tätigkeit und Umsatz ab. Eine gute Seite hierzu ist die Seite des BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft), da ist Vieles gut erklärt (Google hilft ;) )

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#2
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hier muss ich Kuechi etwas widersprechen.
1. "Freiberuflich" im steuerlichen Sinne sind nur ganz spezielle Berufe, wie Ärzte, Anwälte, Künstler etc. Handel - egak auf welche Weise - ist IMMER ein Gewerbe.

2. Umsatzsteuerlich gibt es eine "Kleinstunternehmer-Grenze". Wenn im Jahr nicht mehr als 17.500 € eingenommen werden (echter Umsatz, ohne Abzug von Kosten), braucht keine USt abgerechnet und an das FA bezahlt werden. Vorsicht: Die Steuer darf auch auf deinen rechnungen nicht ausgewiesen werden!

3. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 € GEWINN (Einnahmen ./. Ausgaben) an.

4. Bei der Einkommensteuer wird der Gewinn zusammen mit deinen anderen Einkünften (Arbeitslohn etc.) versteuert.
Ich gehe mal davon aus, dass Du irgendwo arbeitest ("ein bisschen Geld dazuverdienen").
Du zahlst dann eben einen höheren Steuersatz auf dein gesmates Einkommen.

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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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