unversicherter Versand - Ware nicht angekommen - Beweislast

7. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
minimilk67
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
unversicherter Versand - Ware nicht angekommen - Beweislast

Ich weis, zu dem Thema gibt es bereits einige Threads! Leider bleiben aber immer noch ein paar Fragen offen!

Sachverhalt wie folgt:
Ich habe einen Artikel bei Ebay gekauft. Ich einigte mich mit dem Verkäufer (Privat) auf unversicherten Versand und überwies den Betrag sofort. Kurz nach erhalt des Geldes viel dem VK ein, daß er den Artikel bereits einem Kumpel verkauft hat. Ich teilte dem Verkäufer mit, daß man nicht so ohne weiteres von dem Vertrag zurück treten kann und bestand auf einhaltung des Vertrages. Da es jetzt mehrfach hin und her ging und ich letzlich den Verkäufer von der Einhaltung des Vertrages überzeugen konnte forderte ich in auf mir einen Versandbeleg zukommen zulassen aus der hervorgeht, daß er den Artikel an mich versendet hat. Der Verkäufer teilte mir mit, da unversicherter Versand vereinbart war er keinen Beleg über den Versand hat.

Nach dem ich dann hier im Forum ein bisschen gelesen habe, fragte ich den Verkäufer ob er den Versand den Beweisen könnte. Er meinte ja und er würde das auch eidesstattlich erklären.

Wie soll ich in der Angelegenheit weiter vorgehen.

Über Ratschläge/Tips würde ich mich sehr freuen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Fordern Sie einen Beleg darüber, dass er einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt hat.

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#2
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Naja, ein Nachforschungsantrag und der Beleg davon wird nichts bringen. Bei unversichertem Versand kommt eh nichts dabei raus.

Ich frage mich, weshalb man sich überhaupt auf unversicherten Versand einigt?? Um 2 Euro zu sparen und dann diesen Ärger zu haben? War der Wert der Ware so gering, dass diese Versicherung nicht gelohnt hätte? Dann macht alles weitere wohl auch keinen Sinn. Abhaken und fertig...

Wenn der Verkäufer einen glaubwürdigen Zeugen dafür hat, dass er die Ware versendet hat, wirrst Du keine Chance haben. Davon abgesehen isst es immer mit einem Risiko verbunden zu klagen und freiwillig wird der Verkäufer vermutlich nicht den Betrag erstatten. Wenn eine RS ohne Selbstbeteiligung vorhanden ist, die den Fall absegnet könnte man eventuell Schritte einleiten. Ansonsten glaube ich nicht, dass es sich lohnt.

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#3
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Lohnt sich auch nicht!!
Fakt ist: Wer unversicherten Versand haben will, trägt das Risiko!
Ich verkaufe auch manches über ebay, aber unversicherten Versand gibt's bei mir nur, nachdem ich es schriftlich vom Käufer habe, das er es will!! Wenn die Ware nicht ankommt oder beschädigt wird...sein Problem!!

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich frage mich, weshalb man sich überhaupt auf unversicherten Versand einigt?

Vor allem, wenn der VK eh schon unwillig zur Erfüllung war. Ist doch klar, daß dann die Ware 'verloren geht'. Er hat sie doch schon seinem Kumpel verkauft...

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Tja @ minimilk67 das kommt davon, wenn man auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht!

Hättest du einfach dein Geld zurückverlangt, wäre alles ok und ggf. wärst du ohne Schaden davon gekommen.

Ein Teil der Verkäufer, die sich weigern, den Kaufvertrag abzuschließen, versenden entweder Schrott oder leere Pakete, wenn der Käufer doch auf sein Recht besteht ;-)

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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Wer unversicherten Versand haben will, trägt das Risiko!<<

>>Wenn die Ware nicht ankommt oder beschädigt wird...sein Problem!! <<

Mit der Meinung hat sich mancher Vk schon schwer getäuscht ....

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#7
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

@epoeri:
Dann lass uns mal an Deinem Wissen teilhaben!
Hier geht's um Privat, nicht gewerblich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

@epoeri:
Sicher, wenn der Verkäufer nicht glaubhaft nachweisen kann, dass er den Artikel korrekt versendet hat, bekommt der Käufer vor Gericht recht. Ich würde als Käufer jedoch nicht das Risiko eingehen wollen vor Hericht zu gehen in der Hoffnung, dass man dem Verkäufer und seinen eventuellen Zeugen keinen Glauben schenken wird... So eine Klage ist nun einmal mit Kosten verbunden und die Chancen des Käufers dürften deutlich schlechter sein als die des Verkäufers...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dan Barbbelly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Matthias76):
@epoeri:
Sicher, wenn der Verkäufer nicht glaubhaft nachweisen kann, dass er den Artikel korrekt versendet hat, bekommt der Käufer vor Gericht recht.


Genau dazu suche ich gerade entsprechende Gesetze oder Urteile. Auf welcher Basis muss der Verkäufer den Versandt nachweisen? Es wäre ja auch denkbar, dass der Käufer den nicht-versandt nachweisen müsste.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Auf welcher Basis muss der Verkäufer den Versandt nachweisen?
Kurzfassung der Beweislast nach ZPO: Wer für sich günstiges behauptet, muss es auch beweisen
können. (Es gibt zwar auch eine Beweislastumkehr, aber die kommt hier nicht zum tragen.)

Wenn der Verkäufer also behauptet, er habe den Vertrag erfüllt, wird er das notfalls vor Gericht auch beweisen müssen.



Zitat (von Dan Barbbelly):
Es wäre ja auch denkbar, dass der Käufer den nicht-versandt nachweisen müsste

Nicht mal ansatzweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Dan Barbbelly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Harry, die Antwort hilft mir weiter zu recherchieren :-)

Zitat (von cabel):
Zitat (von Harry van Sell):
Wer für sich günstiges behauptet, muss es auch beweisen
können.


Aber gilt das dann nicht auch umgedreht? Der Käufer behauptet ja auch für sich Günstiges, nämlich dass er das Paket nie erhalten hat. Er hätte damit ja Anrecht auf korrekte Lieferung oder ggf. Rücküberweisung des Geldes plus evtl. Mehrkosten für Ersatzbeschaffung.


Sehr guter Einwand! Wie beweist man aber eine Sache die nie passiert ist?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Dan Barbbelly):
Sehr guter Einwand!


Nö, völlig verfehlt.

Hier geht es um die Vertragspflicht des Verkäufers. Er muss beweisen dass er seinen Teil erfüllt hat.
Mit der Aufgabe des Teils geht das Risiko auf den Käufer über.
Dem Käufer würde ein Beweis, dass er das Teil nicht erhalten hat, also garnichts nutzen.

Im Übrigen erhält man auch bei nicht versichertem Versand einen Beleg über die Einlieferung, zumindest bei der D. Post.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dan Barbbelly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar, danke für die Klarstellung.

Zitat (von Sir Berry):
Im Übrigen erhält man auch bei nicht versichertem Versand einen Beleg über die Einlieferung, zumindest bei der D. Post.


Man erhält einen Belege darüber etwas abgegeben zu haben. Allerdings nicht wohin es geschickt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Aber gilt das dann nicht auch umgedreht? Der Käufer behauptet ja auch für sich Günstiges, nämlich dass er das Paket nie erhalten hat.

Ja, aber den Käufer trifft derzeit keine Beweislast. Die Beweislast liegt derzeit beim Verkäufer.

Hat der Verkäufer den Beweis erbracht, dann wäre der nächste an der Reihe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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