Ich weis, zu dem Thema gibt es bereits einige Threads! Leider bleiben aber immer noch ein paar Fragen offen!
Sachverhalt wie folgt:
Ich habe einen Artikel bei Ebay gekauft. Ich einigte mich mit dem Verkäufer (Privat) auf unversicherten Versand und überwies den Betrag sofort. Kurz nach erhalt des Geldes viel dem VK ein, daß er den Artikel bereits einem Kumpel verkauft hat. Ich teilte dem Verkäufer mit, daß man nicht so ohne weiteres von dem Vertrag zurück treten kann und bestand auf einhaltung des Vertrages. Da es jetzt mehrfach hin und her ging und ich letzlich den Verkäufer von der Einhaltung des Vertrages überzeugen konnte forderte ich in auf mir einen Versandbeleg zukommen zulassen aus der hervorgeht, daß er den Artikel an mich versendet hat. Der Verkäufer teilte mir mit, da unversicherter Versand vereinbart war er keinen Beleg über den Versand hat.
Nach dem ich dann hier im Forum ein bisschen gelesen habe, fragte ich den Verkäufer ob er den Versand den Beweisen könnte. Er meinte ja und er würde das auch eidesstattlich erklären.
Wie soll ich in der Angelegenheit weiter vorgehen.
Über Ratschläge/Tips würde ich mich sehr freuen.
unversicherter Versand - Ware nicht angekommen - Beweislast
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Fordern Sie einen Beleg darüber, dass er einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt hat.
Naja, ein Nachforschungsantrag und der Beleg davon wird nichts bringen. Bei unversichertem Versand kommt eh nichts dabei raus.
Ich frage mich, weshalb man sich überhaupt auf unversicherten Versand einigt?? Um 2 Euro zu sparen und dann diesen Ärger zu haben? War der Wert der Ware so gering, dass diese Versicherung nicht gelohnt hätte? Dann macht alles weitere wohl auch keinen Sinn. Abhaken und fertig...
Wenn der Verkäufer einen glaubwürdigen Zeugen dafür hat, dass er die Ware versendet hat, wirrst Du keine Chance haben. Davon abgesehen isst es immer mit einem Risiko verbunden zu klagen und freiwillig wird der Verkäufer vermutlich nicht den Betrag erstatten. Wenn eine RS ohne Selbstbeteiligung vorhanden ist, die den Fall absegnet könnte man eventuell Schritte einleiten. Ansonsten glaube ich nicht, dass es sich lohnt.
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Lohnt sich auch nicht!!
Fakt ist: Wer unversicherten Versand haben will, trägt das Risiko!
Ich verkaufe auch manches über ebay, aber unversicherten Versand gibt's bei mir nur, nachdem ich es schriftlich vom Käufer habe, das er es will!! Wenn die Ware nicht ankommt oder beschädigt wird...sein Problem!!
Ich frage mich, weshalb man sich überhaupt auf unversicherten Versand einigt?
Vor allem, wenn der VK eh schon unwillig zur Erfüllung war. Ist doch klar, daß dann die Ware 'verloren geht'. Er hat sie doch schon seinem Kumpel verkauft...
Tja @ minimilk67 das kommt davon, wenn man auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht!
Hättest du einfach dein Geld zurückverlangt, wäre alles ok und ggf. wärst du ohne Schaden davon gekommen.
Ein Teil der Verkäufer, die sich weigern, den Kaufvertrag abzuschließen, versenden entweder Schrott oder leere Pakete, wenn der Käufer doch auf sein Recht besteht ;-)
>>Wer unversicherten Versand haben will, trägt das Risiko!<<
>>Wenn die Ware nicht ankommt oder beschädigt wird...sein Problem!! <<
Mit der Meinung hat sich mancher Vk schon schwer getäuscht ....
@epoeri:
Dann lass uns mal an Deinem Wissen teilhaben!
Hier geht's um Privat, nicht gewerblich.
@epoeri:
Sicher, wenn der Verkäufer nicht glaubhaft nachweisen kann, dass er den Artikel korrekt versendet hat, bekommt der Käufer vor Gericht recht. Ich würde als Käufer jedoch nicht das Risiko eingehen wollen vor Hericht zu gehen in der Hoffnung, dass man dem Verkäufer und seinen eventuellen Zeugen keinen Glauben schenken wird... So eine Klage ist nun einmal mit Kosten verbunden und die Chancen des Käufers dürften deutlich schlechter sein als die des Verkäufers...
Zitat@epoeri: :
Sicher, wenn der Verkäufer nicht glaubhaft nachweisen kann, dass er den Artikel korrekt versendet hat, bekommt der Käufer vor Gericht recht.
Genau dazu suche ich gerade entsprechende Gesetze oder Urteile. Auf welcher Basis muss der Verkäufer den Versandt nachweisen? Es wäre ja auch denkbar, dass der Käufer den nicht-versandt nachweisen müsste.
Auf welcher Basis muss der Verkäufer den Versandt nachweisen?
Kurzfassung der Beweislast nach ZPO: Wer für sich günstiges behauptet, muss es auch beweisen
können. (Es gibt zwar auch eine Beweislastumkehr, aber die kommt hier nicht zum tragen.)
Wenn der Verkäufer also behauptet, er habe den Vertrag erfüllt, wird er das notfalls vor Gericht auch beweisen müssen.
ZitatEs wäre ja auch denkbar, dass der Käufer den nicht-versandt nachweisen müsste :
Nicht mal ansatzweise.
Danke Harry, die Antwort hilft mir weiter zu recherchieren :-)
Zitat:ZitatWer für sich günstiges behauptet, muss es auch beweisen :
können.
Aber gilt das dann nicht auch umgedreht? Der Käufer behauptet ja auch für sich Günstiges, nämlich dass er das Paket nie erhalten hat. Er hätte damit ja Anrecht auf korrekte Lieferung oder ggf. Rücküberweisung des Geldes plus evtl. Mehrkosten für Ersatzbeschaffung.
Sehr guter Einwand! Wie beweist man aber eine Sache die nie passiert ist?
ZitatSehr guter Einwand! :
Nö, völlig verfehlt.
Hier geht es um die Vertragspflicht des Verkäufers. Er muss beweisen dass er seinen Teil erfüllt hat.
Mit der Aufgabe des Teils geht das Risiko auf den Käufer über.
Dem Käufer würde ein Beweis, dass er das Teil nicht erhalten hat, also garnichts nutzen.
Im Übrigen erhält man auch bei nicht versichertem Versand einen Beleg über die Einlieferung, zumindest bei der D. Post.
Berry
Alles klar, danke für die Klarstellung.
ZitatIm Übrigen erhält man auch bei nicht versichertem Versand einen Beleg über die Einlieferung, zumindest bei der D. Post. :
Man erhält einen Belege darüber etwas abgegeben zu haben. Allerdings nicht wohin es geschickt wurde.
ZitatAber gilt das dann nicht auch umgedreht? Der Käufer behauptet ja auch für sich Günstiges, nämlich dass er das Paket nie erhalten hat. :
Ja, aber den Käufer trifft derzeit keine Beweislast. Die Beweislast liegt derzeit beim Verkäufer.
Hat der Verkäufer den Beweis erbracht, dann wäre der nächste an der Reihe.
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