Kann sich Logistikunternehmen bei Transportschaden drücken?

13. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Petra-Marina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann sich Logistikunternehmen bei Transportschaden drücken?

Was passiert, wenn es eine Abstellerlaubnis gibt, ein Artikel aber eindeutig auf dem Transport beschädigt wurde und die Zulieferung bis zu einer bestimmten Höhe versichert war? Muss das Transportunternehmen dann haften?

Wenn z.B. ein Artikel nachweisbar nur wenige Minuten (weit unter 10) vor der Türe stand und der Empfänger zuhause war und durch Verglasung in der Tür regelmäßig Blick auf den Abstellplatz hatte. Und außerdem die Schäden offensichtlich auf einen tiefen Fall oder ähnliches schließen lassen, dass eine Beschädigung vor der Haustüre nicht in Frage kommt.

Was passiert, wenn das Unternehmen sich auf fehlerhafte Verpackung beruft? Kann man davon ausgehen, dass die Verpackung angemessen ist, wenn die Ware mit genau dieser Verpackung eine Reise unbeschadet um die halbe Welt überstanden hat?
Muss ein Transportunternehmen nicht in jedem Fall pfleglich mit den anvertrauten Gütern umgehen, besonders wenn zerbrechlich draufsteht.

Darf ein Transportunternehmen, das laut AGBs keine besonders zerbrechlichen Güter transportiert, überhaupt Ware annehmen, die eindeutig mit "zerbrechlich".... gekennzeichnet ist.

Wer haftet hier für Transportschäden?

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und der Empfänger zuhause war und durch Verglasung in der Tür regelmäßig Blick auf den Abstellplatz hatte

Trotzdem wird er nicht bezeugen können, daß zu gar keinem Zeitpunkt ein Dritter an dem Paket war. Sonst hätte er es ja auch gleich hereinholen können...

Kann man davon ausgehen, dass die Verpackung angemessen ist, wenn die Ware mit genau dieser Verpackung eine Reise unbeschadet um die halbe Welt überstanden hat?

Nö. Wenn ich eine Ming-Vase in Zeitungspapier eingewickelt in einen Karton stecke, kann die gerne zufällig eine Reise um die halbe Welt überstanden haben. Wenn das Paket dann vor meiner Haustür umkippt und die Vase kaputt ist, war das eben ursächlich die mangelhafte Verpackung.

besonders wenn zerbrechlich draufsteht

Die AGB des Versenders besagen in der Regel eindeutig, was ein Paket aushalten muß. Evtl. Aufschriften sind da irrelevant.

Darf ein Transportunternehmen, das laut AGBs keine besonders zerbrechlichen Güter transportiert, überhaupt Ware annehmen, die eindeutig mit "zerbrechlich".... gekennzeichnet ist.

Warum nicht? Es wäre entweder eine (konkludente) Individualvereinbarung, die den AGB vorgeht, oder aber ein AGB-Verstoß seitens des Kunden.
Die Argumentation erinnert mich mit Verlaub ein bissl an die Argumente von Markenrechtsverletzern, wieso eBay denn ihre Auktion überhaupt aufgenommen habe, wenn diese einen Rechtsverstoß darstellt - Motto 'Eigene Fehler immer auf andere schieben'...

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#2
 Von 
Petra-Marina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotzdem wird er nicht bezeugen k�nnen, da� zu gar keinem Zeitpunkt ein Dritter an dem Paket war. Sonst h�tte er es ja auch gleich hereinholen k�nnen...

Und wenn man den Wagen noch hat wegfahren h�ren und dann gleich danach geguckt hat und au�erdem vor der Haust�r solche gravierenden Sch�den nie entstanden sein k�nnen???

besonders wenn zerbrechlich draufsteht

Die AGB des Versenders besagen in der Regel eindeutig, was ein Paket aushalten mu�.

Eben nicht. "Angemessene Verpackung" ist �blicherweise das was gefordert wird. Hei�t das, dass ein Transportunternehmen bei extra gekennzeichneter Ware keine gewisse Sorgfaltspflicht hat, sondern gerade hier mal testen darf, wieviel die Ware aush�lt? Das kanns ja wohl nicht sein! Auch Ware, die sehr gut verpackt ist, kann besch�digt werden, wenn man sie entsprechend unsanft behandelt, oder nicht? Ich kann die Mingvase polstern, ausstopfen, einwickeln, aufsch�umen etc. wie ich will. Wenn ein Transportunternehmen den Karton ins Nasse stellt, dann aus mehreren Metern knallen, einen LKW dr�berrollen l�sst, damit Fu�ball-WM spielt..., dann hafte ich trotzdem wegen mangelhafter Verpackung?
Ganz klar, als Kunde ist man immer der A.....ngeschmierte. Ganz logisch. Wird bei den Unternehmen nat�rlich keiner zugeben, dass man einfach total w�st mit der Mingvase umgegangen ist und sie daher kaputtgehen musste. Nat�rlich ist dann die Verpackung schuld. Tolle Rechtslage.

Darf ein Transportunternehmen, das laut AGBs keine besonders zerbrechlichen G�ter transportiert, �berhaupt Ware annehmen, die eindeutig mit zerbrechlich.... gekennzeichnet ist.

Und wenn man die AGBs erst hinterher erh�lt? Vielleicht ist man im Hellsehen doch nicht so gut. Und es gibt doch sicher Auflagen, dass AGBs gut sichtbar aush�ngen m�ssen oder nicht?



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#3
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Du wirst kaum eine Chance haben, denn die Bedingungen der Transportunternehmen bei Beschädigung sind so gefaßt, daß sie eigentlich für fats keinen Schaden haften müssen. In den bedingungen der DHL steht zum Beispiel, daß das Paket Stöße von 70 Kilo aushalten muß.
Also spring einfach vor der Abgabe auf Dein Paket, wenn dann alles noch heil ist, entspricht es den Transprotbestimmungen

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#4
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn dein Paket mit nem Aufkleber oder einem Schriftzug "Zerbrechlich" versehen war, dann muss das Trapounternehmen für den endstandenen schaden aufkommen.

Und du musst auch nicht auf deinem Paket rumspringen um zu sehen obs hält.

Allerdings und das ist wichtig musst du deine Ware die du versendest so verpacken das es keinen Schaden nehmen könnte. Sprich einpacken in Papier Knibbelfolie etc.Sowas kann man auch in den meisten Paketshops unter dabeisein des Spediteurs machen .

Geht denoch etwas kaputt haftet der Spediteur.

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich kann mich da nur Filmsammler anschliessen. die agbs der transporunternehmen sind sie windig das sie für kaum ein schaden aufkommen. habe mal einige neue und ovp möbelstücke mit iloxx verschickt von 45 sind 7 beschädigt worden, da die möbelstücke nicht mehr brauchbar waren und iloxx sich aus der haftung windet blieb ich auf einem schaden von über 1000€ sitzen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Missy ?
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

darf ein Logistikunternehmen die allgemeine Verjährung in den AGBs für Haftungsansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung der Pakete beschränken (gesetzlich: drei Jahre ab Jahresende, oder?)? In bestimmten Fällen sogar auf nur 6 Monate?
Wie kann ich die Verjährung hemmen?

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