Kündigungsschutz aufheben (Schwerbeschädigung)

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Goblin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz aufheben (Schwerbeschädigung)

Hallo!
Ich habe folgendes problem:
Ich bin nun fast 2 jahre in einer firma beschäftigt und bekomme nun meine letzte mögliche verlängerung. Das problem was ich nun habe ist meine schwerbeschädigung. Und zwar der besondere kündigungsschutz. Aus diesem grund muss die firma stark überlegen ob sie mich weiter einstellt(unbefristet). Nun die Frage: Kann man von dem besonderen kündigungsschutz zurücktreten? Aber nur davon und nicht von dem ganzen schwerbeschädigten ausweiss. Hatt jemand von euch
damit erfahrung?
Danke schonmal für eure hilfe!
Goblin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Goblin, das kannst du mit einer Unterschrift unter irgendeine Vereinbarung/Vertrag nicht außer Kraft setzen. Zumindest wird der Kündigungsschutz dadurch nicht nichtig. Ich glaube kaum, dass der AG sich darauf einlassen wird, da ihm bewusst ist, dass ihr das nicht einzelvertraglich 'aushebeln' könnt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Auf Rechte, die Dir aus Deiner Schwerbehinderteneigenschaft gesetzlich zustehen, kannst Du NICHT verzichten.

Das ist gerade in der heutigen Zeit auch gut so !
Es gibt leider ZU viele Arbeitgeber, die versuchen, Schwerbehinderte unter Druck zu setzen und den besonderen Schutz für diese Personengruppe zu unterlaufen.

Ich rate Dir dringend zu einer Mitgliedschaft beim VDK.

www.vdk.de

Dort findest Du Unterstützung bei allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte betreffen.
Oft kann man über den VDK auch einen neuen Arbeitsplatz finden.
Die Leute haben sehr gute Kontakte !

Viel Erfolg !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Goblin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort!
Ich finde ja die besonderen rechte der schwerbeschädigung gut, aber wenn mir das jetzt mein arbeitsplatz versaut, finde ich das nicht mehr so gut, grade in der heutigen zeit. Ich will ja natürlich dort bleiben, ist nen super arbeitsklima. Ich denke mal auch, das nen unbefristeter vertrag ohne die schwerbeschädigung bestimmt zustande kommen würde. Mal sehen was ich noch so rausfinden kann. Werde mal bei der vdk vorbeischauen.
Gruß Goblin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Ein Tip:

Wenn Dein Arbeitsplatz auf der Kippe steht, könntest Du auch beim VDK um Vermittlung bitten.
Oft bringt ein Gespräch zwischen dem VDK und Deinem Arbeitgeber mehr, als wenn Du selbst mit Deinem Chef sprichst.
Der VDK kennt Möglichkeiten (z.B. öffentliche Zuschüsse, Eingliederungsbeihilfen usw.) die Deine Festanstellung für Deinen Arbeitgeber richtig attraktiv machen könnten.

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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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