Hartz IV, Hausverkauf, Freibetrag

6. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wolf0701
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV, Hausverkauf, Freibetrag

sollte ich bereits einen weitestgehend ähnlichen Thread hierzu übersehen haben, nicht übel nehmen...

Sachlage ist die, dass ich als Eigentümer (zu 50%) im Dezember 2005 zusammen mit meiner Schwester das Haus verkauft habe, welches wir 1997 nach dem Tod unserer Mutter übernommen/vererbt bekommen haben. Dieses Haus ist mit einem Nießbrauchrecht auf Lebenszeit vermerkt, was uns bis Dez. 2005 den Verkauf praktisch unmöglich machte. Die Großmutter ist denn in ein Pflegeheim gezogen und hat dem Käufer eingeräumt das Haus zu nutzen.

Nun zum Knackpunkt:
2003 wurde erstmals ein Antrag zur Lebensbeihilfe beantragt und als Darlehen gewährt. 2005 kam denn fliessend der Übergang zu ALG II. Da ich ja bereits 1997 schon Immobilienvermögen (Reihenhaus) hatte, dieses aber aufgrund eines aktivgenutzten Nießbrauchrechts nicht ohne größere Werteinbussen verkaufen konnte (zudem war meine Schwester noch Minderjährig als der Antrag gestellt wurde).
Wie ich bisher gehört habe und wie es schon angedeutet wurde, soll mir nun der gesamte Erlös aus dem Hausverkauf auf das ALG II angerechnet werden. Sprich der FREIBETRAG (bei mir 5.400€ ) soll mir nicht gewährt werden. Hätte ich das Haus verkauft (was aber durch oben genannte Fakten schier unmöglich gewesen wäre) bevor ich damals den Szhilfe/ALG II Antrag gestellt hätte, wäre mir mein Freibetrag zugestanden worden.

Zudem gibt es noch Mietschulden und uA nicht geringe Strom/Gasnachzahlungen. Jemand Erfahrungen ob sowas von dem Erlös bezahlt werden darf?

-- Editiert von wolf0701 am 06.02.2006 17:46:17

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1 Antwort
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zum Thema Einkommen finde ich den Beitrag von streetworker unter Sozialrecht, Steuerrückzahlung= Mitteilung an die HartzIV Stelle hilfreich.
Dann müssen wir hier nicht die ganze rechtliche Situation nochmal durchgehen. Melden Sie sich aus dem Bedarf ab und z.b. einen Monat später wieder an, gilt m.E. der Freibetrag.

Mietschulden u.a. werden bei AlgII nicht berücksichtigt, d.h. die dürften Sie von dem sogenannten Vermögen nicht begleichen. Wenn Sie jedoch in der Zeit ohne Leistungsbezug diese begleichen, kann Ihnen die Behörde wohl kaum danach unwirtschaftlichen Umgang mit dem Vermögen vorwerfen.

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