Hi,
meines Wissens wird bei der Berechnung der Steuer für einen „Nießbrauch auf Lebenszeit" die durchschnittliche Restlebenserwartung eines Nießbrauchnehmers zu Grunde gelegt.
Bei einem 85jähriger liegt der Wert bei ca 3,52 Jahren. Der Wert des Nießbrauchs muss daher mit dem Faktor etwa 3,xxx gem. Bewertungsgestz multipliziert werden.
Was aber ist, wenn der heute 85jährige nicht „rechtzeitig" stirbt und z.B. noch 10 Jahre weiter lebt?? Muss dann für das um 6,48 Jahre längere Leben (10-3,52) Steuer nachgezahlt werden, oder ist mit der ursprünglichen Berechnung alles erledigt???
Danke für Infos
Ciao
Girgei
Nießbrauch Dauer eines 85jährigen Nießbrauchnehmers
14. November 2018
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Frage vom 14. November 2018 | 10:18
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch Dauer eines 85jährigen Nießbrauchnehmers
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#1
Antwort vom 14. November 2018 | 19:53
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatMuss dann für das um 6,48 Jahre längere Leben (10-3,52) Steuer nachgezahlt werden, oder ist mit der ursprünglichen Berechnung alles erledigt??? :
Nein, es muss nichts nachbezahlt werden. Dafür gibt es ja die Tabellen nach durchschnittlichen Werten. Sie bekommen ja auch nichts erstattet, falls der Nießbrauchnehmer vorher verstirbt.
Allerdings kommt es natürlich auf die Steuer an. Schenkungsteuer? Grunderwerbsteuer?
#2
Antwort vom 14. November 2018 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die statistische Lebenserwartung eines 85-jährigen Mannes beträgt übrigens 5,44 Jahre.
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#3
Antwort vom 15. November 2018 | 10:18
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie statistische Lebenserwartung eines 85-jährigen Mannes beträgt übrigens 5,44 Jahre :
Danke. Freut mich zu hören (bzw. lesen)
Ciao
Girgei
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