Nießbrauch Dauer eines 85jährigen Nießbrauchnehmers

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Girgei
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch Dauer eines 85jährigen Nießbrauchnehmers

Hi,
meines Wissens wird bei der Berechnung der Steuer für einen „Nießbrauch auf Lebenszeit" die durchschnittliche Restlebenserwartung eines Nießbrauchnehmers zu Grunde gelegt.
Bei einem 85jähriger liegt der Wert bei ca 3,52 Jahren. Der Wert des Nießbrauchs muss daher mit dem Faktor etwa 3,xxx gem. Bewertungsgestz multipliziert werden.
Was aber ist, wenn der heute 85jährige nicht „rechtzeitig" stirbt und z.B. noch 10 Jahre weiter lebt?? Muss dann für das um 6,48 Jahre längere Leben (10-3,52) Steuer nachgezahlt werden, oder ist mit der ursprünglichen Berechnung alles erledigt???
Danke für Infos :)
Ciao
Girgei

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von Girgei):
Muss dann für das um 6,48 Jahre längere Leben (10-3,52) Steuer nachgezahlt werden, oder ist mit der ursprünglichen Berechnung alles erledigt???

Nein, es muss nichts nachbezahlt werden. Dafür gibt es ja die Tabellen nach durchschnittlichen Werten. Sie bekommen ja auch nichts erstattet, falls der Nießbrauchnehmer vorher verstirbt.

Allerdings kommt es natürlich auf die Steuer an. Schenkungsteuer? Grunderwerbsteuer?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die statistische Lebenserwartung eines 85-jährigen Mannes beträgt übrigens 5,44 Jahre.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Girgei
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die statistische Lebenserwartung eines 85-jährigen Mannes beträgt übrigens 5,44 Jahre

Danke. Freut mich zu hören (bzw. lesen) :banana:
Ciao
Girgei

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