Kein Strom seit Mietbeginn, Stromzähler durch verschulden des Vormieters ausgebaut/gesperrt

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mieter2818
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Strom seit Mietbeginn, Stromzähler durch verschulden des Vormieters ausgebaut/gesperrt

Hallo,

auf der Suche nach Hilfe und Rat, bin ich durch die Mietminderungstabelle verschiedener Seiten und ebenso deren Urteile gegangen.

Meine Freundin und ich haben eine Wohnung angemietet, bei der Besichtigung im August 2018 wurde uns gesagt, dass zur Zeit kein Strom in der Wohnung vorhanden ist. Dies sei verschuldet durch den Vormieter, der den Strom nicht mehr bezahlte und der Zähler somit vom Betreiber ausgebaut wurde.
Die Frau von der Hausverwaltung teilte uns jedoch mit, dass wir zum 01.10. Strom bekommen sollen. Das war in Ordnung, da wir abmachten die Septembermiete zu behalten und für die Renovierung zu benutzen.
Es nahte der 01.10. und es war kein Elektriker in Sicht. Wir mussten jedoch aus unserer alten Wohnung raus. Die neue Wohnung war ohne Strom unbenutzbar, da auch die Gastherme nur mit Strom warmes Wasser liefert.
Auf Nachfrage, wie es mit der Stromversogung aussehe, wurde uns durch die Hausverwaltung (HV) mitgeteilt, dass der Eigentümer die Angebote der HV zu teuer finde und sich nun eigene Angebote einhole.

Uns wurde klar im Oktober wird es auch nichts mit der Stromversorgung, trotz eines kleinen Hoffnungsschimmers, dass ein Elektriker immerhin schon Leitungen aus dem Keller zu unserer Wohnung gelegt hatte. Dies musste gemacht werden, da der Zähler nicht mehr in der Mietwhnung sein darf.
Nach einem Gespräch mit dem Elektriker, war soweit alles vorbereitet und der Antrag für den neuen Zähler war gestellt. Der Elektriker sagte, aus eigener Erfahrung, dauert der Antrag ca 1 Woche und dann 2 Tage für den Einbau.

Auch im Oktober haben wir keinen Strom bekommen, die HV kam uns entgegen und erließ uns auch diesen Monat die Miete.
Ende Oktober war die Stromversorgung weiterhin nicht absehbar, worauf ich die HV auf weiteres entgegenkommen anschrieb. Diese antwortete, dass wir die hälfte der Kaltmiete einbehalten können.
Mittlerweile ist der 13.11. und ich habe mich selbstständig bei den Stadtwerken informiert. Laut diesen wurde der Auftrag schon einmal bearbeitet, liegt nun aber bei der Inkassostelle. Der Zähler darf nicht eingebaut werden.

Der HV teilte ich dann mit, dass ich eine Stromversorgung bis zum 01.12. erwarte und andernfalls die Miete für den November um 100% mindern werde.

Natürlich tut sich auch die Frage auf, wo sind wir für die Zeit untergekommen?
Wir kamen erst bei meinem Vater unter, dort wurde es dann nach einiger Zeit zu viel und es dann zu meiner Schwester, diese hat nun aber auch Genug. Mein Vater bietet mir an bis zu, 26.11. wieder bei Ihm unterzukommen, aber was ist danach?

Laut meinen Recherchen ist die 100% Mietminderung bei unbewohnbarkeit der Wohnung, d.h. kein Strom, Heizung und Warmwasser, angebracht. Seht ihr das auch so?

Desweiteren möchte ich gerne wissen ob ich die angefallen Kosten für die Unterbringung bei meinem Vater und meiner Schwester der HV in Rechnung stellen kann und in welcher Höhe?

Kann ich der HV auch androhen in ein Hotel zu ziehen, wenn ich nirgends mehr unterkommen kann oder kann ich das sogar dierekt tun?


Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also bevor ich diese Frage stelle, ist doch die Wichtigste, wieso bauen die SW den Zähler nicht wieder ein.

Der Eigentümer muss den Antrag stellen, vorher bewegen die sich nicht. Sicher, dass dies geschehen ist?

Ich denke 100 % sind angemessen, kosten für Hotel eher nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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