Private Hochschule

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
JonasBe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Hochschule

Hallo liebe Community, ich habe ein echtes Problem..
Ich bin dualer Student an einer privaten Hochschule in Frankfurt am Main, habe parallel mir damals natürlich noch andere Hochschulen angeschaut. Bei einer habe ich einen Vertrag unterschrieben, ohne meine Bankdaten einzutragen und habe es als Bewerbung rausgeschickt, normalerweise hätte ich dann binnen 14 Tagen auf eine Antwort gehofft, es kam aber nichts und ich vergaß es.. 2 Wochen vor Studienbeginn bekam ich postalisch den Studentenausweis plus sämtliche Unterlagen zugeschickt dabei war zu dem Zeitpunkt die Kündigungsfrist schon verstrichen, natürlich hatte ich zu dem Zeitpunkt schon bei meiner aktuellen Hochschule alles bestätigt bekommen. Nun wird verlangt das ich knappe 7.000€ zahlen soll.

Habe ich da mit einem guten Anwalt in Vertragsrecht eine Chance überhaupt etwas zu machen?...

Ihr würdet mir unendlich viel mit einer Antwort helfen.. Danke!

LG
Jonas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von JonasBe):
habe es als Bewerbung rausgeschickt,

Nö, offensichtlich hat man es eher als verbindlichen Vertrag rausgeschickt.



Zitat (von JonasBe):
normalerweise hätte ich dann binnen 14 Tagen auf eine Antwort gehofft

Hoffnung ist was schönes. Da es aber keine Antwortpflicht o.ä. gibt, war diese hier trügerisch.



Als erstes sollte man mal prüfen was man denn da tatsächlich rausgesendet hat. Was die vertraglichen Vereinbarungen sagen.
Dann ob es ein Widerrufsrecht gibt und ob man darüber korrekt belehrt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von JonasBe):
Bei einer habe ich einen Vertrag unterschrieben,


Vertrag unterschrieben ... Vertrag ist einzuhalten.

0x Hilfreiche Antwort

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