verheiratet mit eigener Wohnung - trotzdem Steuerklasse 2 ?

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
verheiratet mit eigener Wohnung - trotzdem Steuerklasse 2 ?

Ich lebe seit Jahren mit meiner Tochter allein in meiner Wohnung und habe die Steuerklasse 2. Mein Partner und ich möchten nächstes Jahr heiraten, aber erst mal die getrennte Wohnsituation beibehalten.
Voraussetzung für Steuerklasse 2 wäre ja dann trotzdem gegeben, da ich immer noch allein mit meiner Tochter lebe und keine weitere volljährige Person in meinem Haushalt lebt ( das sind ja die Voraussetzungen für Steuerklasse 2). Es ändert sich ja nichts für mich.
Ist das so oder muss ich auf die Steuerermäßigung verzichten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn du verheitatet bist, dann erfüllst du grundsätzlich die Voraussetzungen nach § 26b EStG zur Zusammenveranlagung. Getrennte Wohnungen dürften m.E. nciht zu einem "dauernd getrennt leben" im Sinne der Vorschrift führen.

Damit bist du nicht allein stehend i.S.d. § 24b EStG , du erhältst keinen Freibetrag für allein Erziehende und kannst auch nicht in Steuerklasse II sein.

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#2
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber gibt es da keine Entlastung, da ich ja trotzdem alles wie vorher finanziell allein trage?
Es ändert sich ja eigentlich gar nichts für mich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es ändert sich ja eigentlich gar nichts für mich. Sie meinen, außer daß Sie durch die Splittingtabelle viel günstiger besteuert werden als bisher?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ich die Steuerermäßigung der Steuerklasse 2 nicht erhalte, dann habe ich weniger netto, da ich dann als verheiratete Steuerklasse 4 habe ( 3 und 5 kommt nicht in Frage, da wir ungefähr gleich viel verdienen)
Steuerklasse 4 ist identisch mit Steuerklasse 1.
Also werde ich ja nicht günstiger besteuert, sondern schlechter...
Und das, obwohl ich weiterhin allein mit meiner Tochter lebe und alle anfallenden Kosten allein bezahle...
Das meinte ich.
Müsste es in dem Fall nicht doch einen Anspruch auf Steuerermäßigung geben?

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