Marmorspachteltechnik entfernen

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trooper1803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Marmorspachteltechnik entfernen

Guten Morgen,
Wir haben unsere Wohnung gekündigt und gestern war der für uns zuständige Betreuer zur ersten Abnahme bei uns.
Wir müssen unsere in Marmorspachteltechnik versehenen Wände wieder "nackig" machen, da, lt seiner Aussage, das Material nicht atmungsaktiv ist und eine bauliche Veränderung darstellt. Einfach drübertapezieren ist für ihn keine Option.
Ich kann mich da nicht mit anfreunden, da das Material durchaus atmungsaktiv ist. Ob es eine bauliche Veränderung ist, weiß ich nicht. Kenne das nur bei Rauhputzwänden.
Tapezieren müssen wir, da wir die Wohnung tapeziert bekommen haben.

-- Editiert von fb503408-53 am 13.11.2018 07:28

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Trooper1803):
Wir müssen unsere in Marmorspachteltechnik versehenen Wände wieder "nackig" machen


Zitat (von Trooper1803):
Ich kann mich da nicht mit anfreunden,


Irrelevant, Sie haben das zu entfernen.

Sicherlich müssen Sie die bearbeitete Wand dann wieder in ihren Ursprungszustand versetzen, ob dies jedoch für alle Wände gilt hängt davon ab, was im MV vereinbart wurde, wie die Wohnung übernommen wurde, wie lange Sie dort gewohnt haben.



-- Editiert von AltesHaus am 13.11.2018 09:05

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#2
 Von 
Trooper1803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, ich denke, letztlich ziehen wir da eh den Kürzeren. Natürlich ist es auch irrelevant was ich darüber denke.
Wurscht.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Trooper1803):
Na ja, ich denke, letztlich ziehen wir da eh den Kürzeren. Natürlich ist es auch irrelevant was ich darüber denke.
Wurscht.


Ja persönich finde ich es auch schade, da eine - professionell ausgeführte - Mamorspachteltechnik mE ein Goodie ist, aber finden Sie mal Mieter (bis auf die, die das eingebracht haben), die damit auch vernünftig umgehen (können). Insofern kann ich den VM verstehen.

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#4
 Von 
Trooper1803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir will nur nicht in den Kopf, warum es mit drübertapezieren nicht getan ist. Eine glattere Wand kann man nicht haben. Sieht doch dann mit Tapete auch super aus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Trooper1803):
Mir will nur nicht in den Kopf, warum es mit drübertapezieren nicht getan ist.


Weil die Spachtelmasse noch drauf ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Trooper1803):
Sieht doch dann mit Tapete auch super aus.

Tja, nur sollte Tapete auch halten.

Und ohne geeigneten Haftgrund ... bleibt die nicht lange.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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