Wenn KEINE Günstigerprüfung stattfindet und nur VuV neben Kapitalerträgen vorliegt, sind Werbungskosten ( z. Bsp. Erhaltungsaufwand ) und Sonderausgaben ( Kranken u. Pflegeversicherung ; Hausgebäudeversicherung; Grundsteuer, Grundhaftplflichtversicherung ) abzugsfähig.
Im Steuerbescheid steht dann unter Vermietung un Verpachtung:
a. ) Summe der Einkünfte: x €
b.) ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben: y € ( Krankenkasse u. Pflegevers. )
c. ) unbeschränkt abz. Sonderausgaben 522 €
zu versteuerndes Einkommen : Z €
Welchen Betrag muss ich für die Günstigerprüfung heranziehen ?
x oder Z oder muss ich bei x evtl. noch die abgezogenen Werbungskosten bzw. bestimmte Sonderausgaben hinzuaddieren (bzw. nicht einbeziehen ) ?
Mir ist nicht klar welcche Beträge ich ansetzen muß für die Günstigerprüfung !
Wäre schön, wenn das jemand beantworten könnte !
Besten Dank im voraus
Günstigerprüfung und VuV / Sonderausgaben und Werbungskosten dabei ?
12. November 2018
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Frage vom 12. November 2018 | 19:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstigerprüfung und VuV / Sonderausgaben und Werbungskosten dabei ?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 12. November 2018 | 20:26
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Grundsätzlich ist die Steuer Z mit der Steuer auf Z+Kapitalerträge zu vergleichen.
Die Summe der Einkünfte ändert sich allerdings bei Ansatz der Kapitalerträge, worauf es auch zu Änderungen z.B. bei den außergewöhnlichen Belastungen kommen könnte. Ein einfaches Addieren ist m.E. nicht möglich, wenn man eine exakte Antwort möchte.
Dies aber, ohne Blick ins Gesetz.
#2
Antwort vom 12. November 2018 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Frage wurde doch bereits hier beantwortet:
https://www.123recht.net/forum/steuerrecht/Guenstigerpruefung-und-negative-Einkuenfte-aus-Vermietung-und-Verpachtung-__f546280.html
Grundlage für die Günstigerprüfung ist Z.
Und jetzt?
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