Günstigerprüfung und VuV / Sonderausgaben und Werbungskosten dabei ?

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go502956-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstigerprüfung und VuV / Sonderausgaben und Werbungskosten dabei ?

Wenn KEINE Günstigerprüfung stattfindet und nur VuV neben Kapitalerträgen vorliegt, sind Werbungskosten ( z. Bsp. Erhaltungsaufwand ) und Sonderausgaben ( Kranken u. Pflegeversicherung ; Hausgebäudeversicherung; Grundsteuer, Grundhaftplflichtversicherung ) abzugsfähig.
Im Steuerbescheid steht dann unter Vermietung un Verpachtung:
a. ) Summe der Einkünfte: x €
b.) ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben: y € ( Krankenkasse u. Pflegevers. )
c. ) unbeschränkt abz. Sonderausgaben 522 €

zu versteuerndes Einkommen : Z €

Welchen Betrag muss ich für die Günstigerprüfung heranziehen ?

x oder Z oder muss ich bei x evtl. noch die abgezogenen Werbungskosten bzw. bestimmte Sonderausgaben hinzuaddieren (bzw. nicht einbeziehen ) ?

Mir ist nicht klar welcche Beträge ich ansetzen muß für die Günstigerprüfung !

Wäre schön, wenn das jemand beantworten könnte !

Besten Dank im voraus


Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Steuer Z mit der Steuer auf Z+Kapitalerträge zu vergleichen.

Die Summe der Einkünfte ändert sich allerdings bei Ansatz der Kapitalerträge, worauf es auch zu Änderungen z.B. bei den außergewöhnlichen Belastungen kommen könnte. Ein einfaches Addieren ist m.E. nicht möglich, wenn man eine exakte Antwort möchte.
Dies aber, ohne Blick ins Gesetz.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen